hallo,
wie liesse sich die folgende situation eurer meinung nach einordnen; es geht mir dabei nicht nur um eine momentan existierende uneinigkeit, sondern auch um bisherige vorgehensweisen:
vor 7 jahren:
vermieter vermietet eine wohnung an mieter A.
vermieter will diese wohnung mit teppich ausstatten.
mieter A will lieber laminat und willigt ein die zusatzkosten (differenz teppich zu laminat) selber zu tragen.
mieter A zahlt summe X an vermieter, der laminat wird verlegt und mieter A zieht ein.
7 jahre später:
mieter A zieht aus.
bei einem gespräch zwischen vermieter, mieter A und nachmieter B erwähnt der vermieter von den zusatzkosten die mieter A gezahlt hatte, erklärt dass er sich da „raushalten“ möchte und A mit B dies unter sich klären sollten wozu beide einwilligen, dies aber vertagen; da nachmieter B aus dem entfernten bekanntenkreis von mieter A kommt ist auch kein problem zu erwarten.
nachmieter B zieht in diese Wohnung ein.
zwei monate später kommt mieter A auf nachmieter B zu und will die „verhandlungen“ aufnehmen.
nun beharrt nachmieter B gegenüber A darauf, das diese abmachungen nicht in ordnung seien und mieter A das ja mit dem vermieter hätte klären müssen.
mir ist diese situation nicht ganz klar.
wäre der boden KOMPLETT von mieter A bezahlt gewesen, hätte dieser ja den boden bei nichteinigung mitnehmen können (oder auch müssen); als folge daraus hätte der vermieter einen neuen boden für B stellen müssen, oder ? wie verhält sich das bei teilweiser übernahme der kosten ?
kann folgende aussage richtig sein:
da ein boden zu einer wohnung gehören muss, ist in der tat der vermieter komplett dafür verantwortlich ?
das hiesse der vermieter kann sich nicht aus einem solchen „deal“ raushalten und müsste in der tat SELBST eine abmachung mit mieter A treffen ? (und kann bei wunsch eine WEITERE abmachung mit B treffen)
inwieweit gilt die mündliche „vereinbarung“ dass man sich „einig wird“ ?
was für ein eingeständnis macht mieter B damit eigentlich ?
darf eine „einigung“ auch so enden dass B nichts zahlt oder heisst diese aussage dass AUF jEDEN FALL eine „abnahme“ statt findet, also geld fliessen muss ??
kann dies als „bedingung“ zur unterschrift des mietvertrages gesehen werden ?
vielen dank für einschätzungen
liebe grüße