Übernahme Firmenwagen nach Kündigung Pflicht?

Guten Tag,

mich würde interessieren, ob eine Übernahmepflicht eines Leasingvertrags für einen Firmenwagen nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht. Ein entsprechender Vertrag, dass im Falle einer Kündigung der Leasingvertrag mit allen Rechten und Pflichen übernommen werden muss, liegt vor. Ist so etwas rechtens - die monatlichen Belastungen sind ja nicht ganz unerheblich?! Zumal man als Privatperson zusätzlich die 19 % MwSt. zahlen muss, die für eine Firma nicht anfallen. Gibt es irgendeine Möglichkeit aus so einer Sache rauszukommen, oder muss der Wagen wirklich übernommen werden?

Hallo,

dann sieh dir mal diese Urteil an, hier musste der Arbeitnehmer den Dienstwagen zurückgeben und sollte die Leasingraten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen. 9 AZR 574/02.

Da ich nun den Wortlaut des etwaigen Arbeitsvertrages nicht kenne ist es schwierig eine Antwort zu geben. Ich vermute aber, dass diese Klausel eine Inhaltskontrolle nach § 305 ff BGB nicht standhält.

Problematisch wird es, wenn es nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages ist sondern durch Abschluss eine Betriebsvereinbarung normiert wurde.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht in Dunkel bringen.