Übernahme Folgekosten einer Rückrufaktion

Hallo und Guten Tag,

zum folgenden Fall habe ich eine Frage:

Kunde A besitzt ein gehobenes Mittelklasse-Kfz des Herstellers X.
Dieser Hersteller hat letzten Monat eine Rückrufaktion gestartet, die eine Überprüfung und Reparatur dieses Kfz zwingend vorschreibt: „Die Halter werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge in die Vertragswerkstatt zu bringen!“.
Dem Kunden A wird auf Anfrage mitgeteilt, dass diese Reparatur ca. einen Arbeitstag in Anspruch nimmt.
Der Kunde fragt außerdem nach einem Ersatzfahrzeug für diese Zeit und bekommt die Auskunft, dass er selbstverständlich ein Leihfahrzeug bekommt, allerdings lediglich die unterste PROLO-Klasse für einen Betrag von nur 40,00 Euro/Tag!

Nun meine Frage:
Sind die Folgekosten (z. B. für ein Ersatzfahrzeug, Taxi nach Hause etc.) bei einer offiziellen Rückrufaktion vom Kunden zu tragen oder muss die der Hersteller bzw. sein Händler übernehmen?

Ich danke Euch für Eure Antworten
Gruß
moritzbock

Hallo,

Nun meine Frage:
Sind die Folgekosten (z. B. für ein Ersatzfahrzeug, Taxi nach
Hause etc.) bei einer offiziellen Rückrufaktion vom Kunden zu
tragen oder muss die der Hersteller bzw. sein Händler
übernehmen?

sofern keine Ansprüche aus Sachmängelhaftung oder Garantie mehr bestehen, hat der Hersteller/Verkäufer lediglich die Pflicht auf bestimmte Gefahren hinzuweisen. Er ist überhaupt nicht verpflichtet kostenlos nachzubessern. Demnach hat er auch keine anderen Kosten zu erstatten.

Gruß

S.J.

Danke, Steve, für Deine Antwort.
Gruß
moritzbock

Morgen!

sofern keine Ansprüche aus Sachmängelhaftung oder Garantie
mehr bestehen, hat der Hersteller/Verkäufer lediglich die
Pflicht auf bestimmte Gefahren hinzuweisen.

Nein, §8 Abs.4 GPSG erlaubt dem Gesetzgeber sogar einen Rückruf
anzufordern und/oder selbst durchzuführen.

Er ist überhaupt nicht verpflichtet kostenlos nachzubessern.

Unter Umständen ist er das sehr wohl und er kann sich nicht aus der
Verpflichtung der Produktbeobachtung und Beseitigung von Entwicklungs
oder Produktionsfehlern herausreden.

Demnach hat er auch keine anderen Kosten zu erstatten.

Das ist sehr umstritten und nach der mir vorliegenden Literatur
nicht entgültig geklärt.

Gruß
Stefan

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Hallo,

Demnach hat er auch keine anderen Kosten zu erstatten.

Das ist sehr umstritten und nach der mir vorliegenden
Literatur
nicht entgültig geklärt.

Ich denke schon, dass das geklärt ist:

http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1A…

Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage, warum nach Verjährung der Sachmängelhaftung kostenlos instandgesetzt werden muss.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich denke schon, dass das geklärt ist:
http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1A…

Ich kenne das Urteil, es gibt sogar noch ein neueres vom OLG Hamm
16.5.2007 - 8 U 4/06, trotzdem kommen die Autoren dieses Buches
http://www.amazon.de/Produkthaftung-Kompaktwissen-Be…
zu der Auffassung das es durchaus möglich sei, das eine Warnung nicht
ausreichend sein kann und der Hersteller die Kosten tragen muß.

Ich sehe auch keine Rechtsgrundlage, warum nach Verjährung der
Sachmängelhaftung kostenlos instandgesetzt werden muss.

Wenn Leib und Leben in Gefahr ist, dann ist das mit dem rausreden
schwer.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
auch Dir eine Dankeschön für Deine Antworten.
Es ist also doch nicht so eindeutig geregelt, zumal sich der Hersteller freiwillig verpflichtet hat, für die Reparaturkosten aufzukommen, nur eben nicht für die Folgekosten.
Wenn man die Fotos zum Grund dieser Rückrufaktion betrachtet, bekommt man es mit der Angst zu tun.
Gruß
moritzbock