Übernahme Gebäudeversicherung nach Hauskauf

Hallo zusammen,
wir haben uns Mitte Januar ein leerstehendes Mehrfamilienhaus gekauft. Dieses Haus möchten wir als Wochenendhaus nutzen. Die Gebäudeversicherung wolten wir eigentlich übernehmen, jedoch erzählte uns der zuständige Versicherungsmensch, dass das nicht so einfach wäre, da der Vertrag der vorherigen Eigentümern ja schon sehr alt wäre und er müsste sich das Haus doch mal anschauen…und überhaupt gäbe es doch noch etliche Dinge, gegen die das Haus abgesichert werden sollte etc…Ich möchte mir jetzt Angebote von anderen Versicherungen einholen. Weiß jemand, wie es mit den Kündigungsfristen von Gebäude-und Privathaftpflchtversicherungen in solch einem Fall aussieht. So weit ich weiß gehen diese Versicherungen nach Verkauf an den neuen Eigentümer über, dieser kann die Versicherungen jedoch kündigen. Auf den Eintag ins Grundbuch warten wir noch, müsste aber in den nächsten 2 Wochen eintreffen.
Viele Dank schon mal und liebe Grüsse
Ulli

Weiß jemand, wie es mit den Kündigungsfristen von Gebäude-und
Privathaftpflchtversicherungen in solch einem Fall aussieht.

Hallo Ulli,
das steht bestimmt in den Unterlagen zum Versicherungsvertrag drin.
Falls nein : vom Versicherer zuschicken lassen, häufig auch (als pdf-file) auf der Internetseite der Versicherungsgesellschaft.

So weit ich weiß gehen diese Versicherungen nach Verkauf an
den neuen Eigentümer über, dieser kann die Versicherungen
jedoch kündigen.

Automatischer Übergang der Privathaftpflicht : das erscheint mir doch sehr fraglich. Auch bei der Gebäudeversicherung habe ich Zweifel.
Gruß
Karl

Auf den Eintag ins Grundbuch warten wir noch,
müsste aber in den nächsten 2 Wochen eintreffen.

Verstehe nicht, was das mit dem Grundbucheintrag zu tun haben soll.

Viele Dank schon mal und liebe Grüsse
Ulli

Hallo Ulli,

das hört sich so an, als ob der Versicherungsvertreter da „noch was rausschlagen“ möchte.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Versicherung so automatisch (natürlich zu den alten Bedingungen) auf Dich übergeht.
Und wenn nicht, dann gehört Sie dem Verkäufer und ihr müßt ganz neu und unbelastet eine neue Versicherung (bei irgendeiner Gesellschaft) aushandeln.
Es kann also nicht sein, daß ihr neue Bedingen UND eine Kündigungsfrist akzeptieren müßt - also entweder oder.

Grüße
Gordie

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Weiß jemand, wie es mit den Kündigungsfristen von Gebäude-und
Privathaftpflchtversicherungen in solch einem Fall aussieht.

Hallo Ulli,
das steht bestimmt in den Unterlagen zum Versicherungsvertrag
drin.
Falls nein : vom Versicherer zuschicken lassen, häufig auch
(als pdf-file) auf der Internetseite der
Versicherungsgesellschaft.

Hallo,
per Zufall gerade in der Zeitung gelesen : Kündigung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag möglich, entweder zu sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres.

So weit ich weiß gehen diese Versicherungen nach Verkauf an
den neuen Eigentümer über, dieser kann die Versicherungen
jedoch kündigen.

Automatischer Übergang der Privathaftpflicht : das erscheint
mir doch sehr fraglich. Auch bei der Gebäudeversicherung habe
ich Zweifel.

Gebäudeversicherung wird (so der Zeitungsartikel) mit dem Gebäude zunächst übernommen.
Gruß
Karl

Auf den Eintag ins Grundbuch warten wir noch,
müsste aber in den nächsten 2 Wochen eintreffen.

Verstehe nicht, was das mit dem Grundbucheintrag zu tun haben
soll.

Viele Dank schon mal und liebe Grüsse
Ulli

Hallo zusammen,

Hallo Ulli,

wir haben uns Mitte Januar ein leerstehendes Mehrfamilienhaus
gekauft.

Glückwunsch!

Dieses Haus möchten wir als Wochenendhaus nutzen. Die
Gebäudeversicherung wolten wir eigentlich übernehmen, jedoch
erzählte uns der zuständige Versicherungsmensch, dass das
nicht so einfach wäre, da der Vertrag der vorherigen
Eigentümern ja schon sehr alt wäre und er müsste sich das Haus
doch mal anschauen…und überhaupt gäbe es doch noch etliche
Dinge, gegen die das Haus abgesichert werden sollte etc…

Also ganz Unrecht hat der Mann da nicht. Je nachdem wie alt das Haus bzw. die Versicherungsbedingungen sind, wäre es schon ratsam den Vertrag zu überprüfen. Auch sollte man den Wert des Hauses von ihm überprüfen lassen - vielleicht hat sich dieser ja erhöht gegenüber dem, was bisher versichert ist.

Ich möchte mir jetzt Angebote von anderen Versicherungen einholen.

Richtig so!

Weiß jemand, wie es mit den Kündigungsfristen von Gebäude-und
Privathaftpflchtversicherungen in solch einem Fall aussieht.
So weit ich weiß gehen diese Versicherungen nach Verkauf an
den neuen Eigentümer über, dieser kann die Versicherungen
jedoch kündigen.

Richtig! Geregelt ist das Ganze im VVG (VersicherugsVertragsGesetz) unter §70. Hier lautet Absatz 2:

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen; die Kündigung kann nur mit sofortiger Wirkung oder auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode erfolgen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird (Anmerkung: also innerhalb von einen Monat nach Eintragung im Grundbuch); hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in dem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt (Anmerkung: Wenn Du von der Versicherungsgesellschaft also noch nicht angeschrieben wurdest, beginn die Frist noch nicht zu laufen - erst wenn Dir ein „Begrüßungsschreiben“ zugegangen ist).

Auf den Eintag ins Grundbuch warten wir noch,
müsste aber in den nächsten 2 Wochen eintreffen.

Den brauchst Du auf jeden Fall - sonst kannst Du nicht kündigen.

Viele Dank schon mal und liebe Grüsse
Ulli

Bitte und auch liebe Grüße,
McMercury

Hallo Mc Mercury,
zunächst vielen Dank für die Infos. Dennoch ein paar Fragen dazu:

Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird (Anmerkung: also
innerhalb von einen Monat nach Eintragung im Grundbuch)

Also, ab wann beginnt denn nun die einmonatige Frist? NAch Erhalt des „Begrüssungsschreibens“ oder nach Eintrag ins Grundbuch?

Gruss Ulli

Vielen Dank Karl-H.

Gruss Ulli

Hallo Ulli!

Also, ab wann beginnt denn nun die einmonatige Frist? NAch
Erhalt des „Begrüssungsschreibens“ oder nach Eintrag ins
Grundbuch?

Ab dem Zeitpunkt, wo Du von der Versicherung Kenntnis erlangst. Also im Prinzip dann, wenn Du dieses Begrüßungsschreiben erhälst. Schlecht wäre es also, wenn Du von der Versicherung (z. B. über dieses Begrüßungsschreiben) Kenntnis erlangst, jedoch dann nicht innerhalb von einem Monat die Eintragung im Grundbuch erfolgt. Dann wäre die Frist abgelaufen.

Viele Grüße,
McMercury

…mal wieder nicht ganz!
Also das ist mir wiederrum neu! Wenn sich der Versicherer vor Grundbucheintragung meldet, dann ist das schön. Bsp:

15.1.05 Eingang „Begrüßungsschreiben“ vom Versicherer
15.3.05 Grundbucheintragung

Wenn der Käufer am 30.01.05 kündigen will, dann kann er das noch gar nicht, da er gar nicht VN ist. Auch am 14.03.05 kann er noch nicht kündigen. Kündigung ist hier erst ab dem 15.03.05 möglich und beginnt die 1 Monatsfrist!

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Nach Eintrag ins Grundbuch! Siehe Artikel weiter unten!

gruß
Jesch

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Hallo Jesch,

Nach Eintrag ins Grundbuch! Siehe Artikel weiter unten!

Welcher Artikel? Also, ich habe heute mit einer Versicherungsfrau gesprochen und die sagte mir, dass die Frist nach Kenntnis der Versicherung seitens des Käufers also nach Erhalt des Begrüssungsschreibens beginnt. Ich hoffe, dass die sich in ihrem Job auskennt.

Dank Dir trotzdem,
Gruss Ulli

Ich hoffe ihr habt keine Versicherung bei der Dame abgeschlossen bzw. bei ihr im Bestand… :smile:

Gruß
Jesch

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Hallo Jesch,
wieso?
Ich hab das alles jetzt auch nochmal im Vesicherungsvertragsgesetz unter § 70 1-3 nachlesen können- die Dame hat recht.

Gruss, Ulli

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Na ja, das steht da so nicht drin.
Nochmal - folgende Konstellation:
10.02. Kaufvertrag
13.02. Erhalt des Begrüssungsschreibens durch Versicherer („Eure“ 1-Monatsfrist beginnt)
20.03. Grundbucheintrag

Nach dem Urteil der Dame könnte also zwischen dem 13.02. und 13.03. gekündigt werden. Das macht ruhig mal beim Versicher - rein theoretisch kann er das Schreiben dankend ignorieren oder sonst was damit tun - du bist weder VN noch Eigentümer des Hauses, hast also mit dem Vertrag doch gar nichts zu tun und kannst folglich auch nix kündigen. Wie soll dann ein Frist beginnen zu laufen?

Ob das die Versicherung in der Praxis auch so durchzieht sei mal dahingestellt…

Der umgekehrte Fall ist wesentlich wahrscheinlicher. Grundbucheintrag erfolgt und Käufer und Verkäufer haben sich nicht über Vers.schutz unterhalten. Die Versicherung läuft automatisch weiter. Nach 2 oder 3 Monaten nach Grundbucheintrag erlangst du Kenntnis von der Versicherung und hast ab dann 1 Monat Zeit zu kündigen.

Nix für ungut - oder wie sagt man so schön :smile:

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