angenommen ein Freiberufler möchte seinen Wagen, den er schon seit 3 Jahren privat genutzt hat, in das Firmenvermögen seines neu gegründeten Unternehmens einbringen.
Es soll von einer überwiegenden geschäftlichen Nutzung des KFZ augegangen werden (70-80% - belegt mittels Fahrtenbuch).
Kann man die vor 3 Jahren gezahlte Umsatzsteuer (zumindest zum Teil) der vereinnahmten Steuer gegenrechnen?
Welche Kosten kann man für die Abschreibung des Wagens als Betriebskosten (und für welchen Zeitraum) absetzen.
Kann man die vor 3 Jahren gezahlte Umsatzsteuer (zumindest zum
Teil) der vereinnahmten Steuer gegenrechnen?
nein
Welche Kosten kann man für die Abschreibung des Wagens als
Betriebskosten (und für welchen Zeitraum) absetzen.
die fortgeführten anschaffungskosten - im vorliegenden fall werden 50% der AK incl. USt auf die restnutzungsdauer von 3 jahren abgeschrieben -
das wäre der regelfall
m.e. kann man auch ein wertgutachten zum zeitpunkt der einlage erstellen lassen und dann den wagen auf die voraussichtliche restnutzungsdauer abschreiben
hier sind immer abweichungen von der gewöhnlichen nutzungsdauer, durch z.b. außergewöhnliche nutzung möglich
in so einem hypothetischen Fall fragt man am besten einen StBer.
Ich habe solche Fälle selber bisher immer so gelöst, dass ich zum Autohaus meines Vertrauens gefahren bin und das Kfz dort schätzen liess.
Zu diesem Wert wurde es dann (Einlage von Privat) in das Firmenvermögen genommen und „vernünftig“ (bei gebrauchtem Auto bezogen auf die restliche Lebenserwartung (Jahre und km) bei zu erwartender Nutzung (km/Jahr)) abgeschrieben.
Umsatzsteuer ist nicht, es wird so vorgegangen wie auch bei einem Kauf von Privat.