Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
Vor ca. 2 Jahren bekam ein Patient P die Diagnose „Tumor im Unterkiefer“. Bei der Entfernung des Tumors wurden alle Zähne des Unterkiefers entfernt.
Nun wurde der Unterkiefer soweit wieder „aufgebaut“ und die Implantate sind operativ eingesetzt worden.
Nun flattert P der Heil- und Kostenplan ins Haus:
Die Implantate werden zu 100% übernommen, für die Kronen gibt es nur einen (bitte entschuldigt den Ausdruck) lächerlichen Zuschuss von 500 EUR.
In einem Gespräch wurde seitens der Krankenkasse KK dem Patienten P volle Kostenübernahme aufgrund der Krebserkrankung zugesagt. Nun wird die Gesamtübernahme abgelehnt, lediglich die Implantate werden übernommen, da diese im behandelnden Krankenhaus (operativ) eingesetzt wurden.
Ein Gutachten bescheinigt eine „Ausnahmeindikation“. Was dies bedeutet, sagt der Gutachter G auf Nachfrage nicht, da er sich nicht in die Angelegenheiten der Krankenkasse KK mischen möchte…?!
Laut dem behandelnden Zahnarzt ZA, ist ihm eine Kostenablehnung bzw. der genehmigte Kostenplan unverständlich, da die Kosten infolge der Krebserkrankung übernommen werden müssten.
Wie seht ihr die Sache? Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank
Gruß
H~i~O