Übernahme Heizkosten

Hallo liebe Leute,

kurz zu mir: Ich lebe in einer BG mit meinem jüngeren Bruder zusammen und bin eingeschiebener Student ab dem 1.Okt.

Ich wohne mit meinem Bruder seit dem 1.1.2012 zusammen in einer Wohnung.

Heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2012-31.12.12 bekommen und war einfach unglaublich schockiert.

„Die Abrechnung schließt für Sie mit einer Nachforderung in Höhe von 1.544,33 EUR ab.“

Da es die erste NKA ist, die ich bekommn haben in meinem ganzen Leben, weiß ich auch nicht so recht, wie ich sie lesen soll.

Ich zahle pro Monat 65 EUR Heiz/Wasserkosten und 65 EUR an Betriebskosten (falls das überhaupt wichtig ist?)

Gesamtforderungen belaufen sich bei den HK auf 2.115,15 EUR. mit den 65 EUR *12=780 kommen wir zzgl. 42,30 EUR Umlageauswallwagnis (??) und den Betriebskosten auf 1544,33 EUR.

Mein Bruder und ich mieten eine Wohnung der örtlichen Baugesellschaft. Diese ist etwa. 63 qm groß und wird Öl geheizt (so genau weiß ich das aber nicht).

Ich bin jetzt total überfordert. Ich hab mich im Internet umgeschaut, aber niemand hatte solch krass hohe Forderungen wie ich. Ich muss dazu sagen, dass Gebäude ist nicht im neusten zustand ist, schätze 60er Jahre (??) und die Wände nicht die best gedämmten (Falls das irgendwie weiterhilft).

Außerdem vermute ich, dass irgendwas beim lesen schief gelaufen ist. Vllt hat das was mit meiner Vormieterin zu tun, die Anfang ider Mitte Januar ausgezogen ist.

Kann mir jmd. vllt einen kleinen Leitfaden geben und sagen, was ich etwa tn soll?

Ich weiß, dass die ARGE irgendwie die Kosten übernimmt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie solche hohen Kosten übernimmt.

Ich hoffe ihr könnt ihr evtl. weiterhelfen.

Mfg Muchachoman

Ich vermute, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt?, wenn ja hast du ein recht darauf die heizkostenabrechnungen aller parteien einzusehen. hast du das kannst du berechnungen anstellen wer tatsächlich wie viel verbraucht hat ( vorsicht: meist wird ein schlüssel angewandt wobei nicht nur der tatsächliche verbrauch, sondern auch die qm der wohnung in die berechnung einfließen - rückschlüsse kannst du nur nach tatsächlichem verbrauch ziehen ). Wenn du also von allen wohnungen den tatsächlichen verbrauch hast kannst du erstmal zum vermieter gehen und mit dem sprechen, bei extremen diskrepanzen auch einen anwalt konsultieren. mit der arge habe ich in meinem fall nur ärger gehabt und möchte mich auch nicht zu deren handlungsweisen äußern da es sonst zu strafrechtlichen folgen für mich kommen könnte - arge halt!!!

Mir scheint, da stimmt etwas mit den Zahlen nicht. 2115,15 Euro für Heizkosten ist zu hoch.

Umlageausfallwagnis sind 2% der Betriebskosten der Wohnung innerhalb des Abrechnungszeitraums. Das gibt es bei preisgebundenem Wohnraum, wird auf den Mieter abgewälzt, siehe Wikipedia.

Eure Heizkosten betragen 2115,15 Euro. Davon 2% sind 42,30 Euro. Das kann eigentlich nicht sein, denn das Umlageausfallwagnis wird von den Betriebskosten ermittelt, nicht von den Heizkosten.

Nach Deinen Angaben müßten die Betriebskosten 946,88 Euro betragen. Davon 2% wären nur 18,94 Euro Umlageausfallwagnis.

So viel dazu.

Bei den Heizkosten würde ich unbedingt die Abrechnung studieren. Da steht eigentlich alles drin, wieviel Öl im Tank war, wieviel verbraucht wurde, wann wieviel Öl nachgetankt wurde. Irgendwo steckt da ein Fehler im Detail.

Hallo, ich würde die Rechnung der ARGE vorlegen und soweit ich weiß übernimmt die die Heizkosten. Eventuell will sie vom Vermieter eine genaue Aufschlüsselung. Würde probieren, das Problem auf die ARGE umzuwälzen und wenn das nicht klappt einen Anwalt mit Beratungsschein (für 10 Euro vom Gericht) einschalten. MfG XTC77A

hallo, im Normalfall übernimmt die Arge die kosten, die bei der Betriebskostenabrechnung entstehen.Stelle einfach einen Antrag auf Kostenöbernahme.
Bei Unstimmigkeiten der Aufrechnung, kann ich leider nicht helfen. Hier wäre ein Gang zum Mieterverein ratsam. Die kennen sich da gut aus.
Mfg.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Aber ungewöhnlich ist es schon. Allerdings muss es ja auch nach der Vormieterin eine (Zwischen-)Abrechnung geben.

Hallo,
Öl ist sehr teuer geworden und wenn es ein altes Gebäude ist mit alten Anlagen, zahlt Ihr drauf. ArGe hat eine Pauschale für Heizkosten.
Ich würde die Forderung zum Sachbearbeiter der ArGe bringen und fragen, wie Ihr Euch am besten verhalten sollt. Dem Gläubiger würde ich Raten von 25 Euro o.Ä. im Monat anbieten, auf jeden Fall Zahlungswilligkeit signalisieren. Im Verbrauch sparsamer werden!! Es hat evtl. mit dem Vormieter zu tun, da die Heizperiode halt der Winter ist. Hast du den Zählerstand vom Einzug? Hoffentlich!!. Mach dich schlau und rechne den Verbrauch aus.

Alles Gute, Andi

  1. Lebt ihr nicht in einer BVG, denn dein Bruder und du ihr seid als zwei einzelne in einer wohnung lebende Bedarfsgemeinschften zu betrachten. (oder hast du die PErsonensorge für deinen unter 18jährigen Bruder !?)

2.) kann das hinkommen, denn ich wohne mit meiner Tochter zudsammen und zahle schon 187 Euro Für strom und Gas im Monat. dadurch haben wir zwar keine nachzahlungen, bekommen aber auch fast nie etwas zurück. Das ist also unser reeller Verbrauch. würde ich monatlich nur 65 Euro abschlag zahlen wäre meine rechnung auch fast 1500 Hoch. Durch den strengen winter kamen ungefhr in diesem Jahr 20% mehr heizkosten auf die Mieter zu und zudem haben die Konzerne auch noch erhöht. Theoretisch kann das also rechtens sein. Wenn du es genau wissen willst lasse dir halt die genaue Nebenkostenaufstellung geben und überprüfe sie. Zum Ausstellen sind die Vermieter verpflichtet, allerdings darf er sich nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes weitere 12 Monate damit Zeit lassen. Der Vermieter darf, wenn du erst im januar eingezogen bist die entstandenen Nebenkosten nur anteilig und zwar für den Zeitraum, an dem der Mietvertrag innerhalb dieses Jahres bestanden hat, der Abrechnung zugrunde legen.
Wenn ein Mieter also mitten im Abrechnungszeitraum einzieht, muss der Vermieter vom Einzug bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraum abrechnen. VIelleicht hat er versehentlich das ganze Jahr gerechnet. BLeibt also zu überprüfen welcher Abrechnungszeitraum da genannt ist. Wieviel heizkosten in deiner stadt gezahlt werden kannst du nur in deinem Jobcenter direkt erfahren, denn das ist überall unterschiedlich sie haben aber eine Auskunfstpflicht. In jedem Fall solltest du die Nebenkostenpauuschale auf diesen dir genannten Wert erhöhen lassen.
Wenn du studierst zahlt das Jobcenter (es heisst seit 01.01.2011 nicht mehr ARGE!!!) die nichts mehr, also denke daran rechtzeitig BAFÖG zu benantragen! und „rechtzeitig“ heißt SOFORT !!!
Du kannst mit der Abrechnung erstmal zum Jobcenter gehen. Sie übernehmen die Kosten in voller Höhe als Darlehen, ziehen es aber Ratenweise von euren Leistungen wieder ab. Einem höheren Rate als max. 10% von Eurem Monatseinkommen, (also Leistungssatz zuzüglich anderen Einnahmen die ihr evtl. habt) im Monat müsst ihr laut §23 SGB II aber nicht zustimmen!

Also schnell zum Jobcenter und einen Termin in der Leistungsabteilung zur Übernahme der Kosten als Darlehen vereinbart und gleich zum BAFöGamt und Leistungen beantragt!

Gruß Gwen

mit den wenigen Angaben ist eine Prüfung der Abrechnung nicht möglich…
sie können mir diese gerne auch anonymisiert schicken…