Übernahme Kosten bei nicht verschuldetem Wasserschaden?

Hallo,

kurze Schilderung: Ich war einige Tage in Urlaub (nicht an meinem Wohnort). Ab samstag bombardierte mich die Mieterin unter mir mit Nachrichten über Whatsapp, dass aus meiner Wohnung „in Strömen“ in ihr Bad fließen würde. Bei späterer Anfrage (telefonisch) durch einen Bekannten meinte die Dame dann, dass nur ein kleiner Fleck an der Decke wäre und kein Wasser fließen würde. Also beschloss ich, nicht gleich heimzufahren. Zumal sich auch mein erster Verdacht bestätigte, dass die Dame anscheinend auch schon betrunken war…
Montags darauf kamen neue Nachrichten über Whatsapp, dass der Wasserschaden immer schlimmer werden würde und dass sie jetzt zur Wohnungsgenossenschaft geht. Das mitgeschickte Foto (angeblich aktuell) zeigte aber nur einen kleinen Fleck an der Decke.
Trotzdem brach ich meinen Urlaub ab und fuhr nach Hause, kam abends an. Die Wohnungsgenossenschaft meinte, dass man die Eohnung aufbrechen würde wenn das Wasser tatsächlich „in Strömen fließen würde“. Später rief mich dann ein zuständiger Haustechniker (Handwerker) an und vereinbarte mit mir einen Termin in meiner Wohnung (gleich 7 Uhr früh).
Termin am nächsten Tag: Bei mir war definitiv alles trocken, kein Tröpfchen Wasser irgendwo. Der Handwerker / Techniker verschob Waschmaschine, schaute an der Badewanne, überprüfte Wasserhähne – alles okay bei mir. Nun wird vermutet, dass es an den (nicht mehr ganz jungen) Rohren in der Wand liegt.
Die Mieterin unter mir soll nun erstmal 3 Tage oder so waten und schauen, ob sich noch mehr Wasser bei ihr ausbreitet. Das sieht sie nicht ein und will SOFORT eine Behebung. Gestern warf sie mir dann an den Kopf, dass ich totzdem Schuld an den Wasserflecken bin und dass ich zum Einen die Renovierung des Schadens finanziell übernehmen soll – immerhin liegt mein Bad ja über dem ihrigen… Kann die Dame das verlangen???
Zusatzhinweis: Ich hatte vor meiner urlaubsbedingten Abwesenheit relevante Wasserzuläufe und Sicherungen (zB Durchlauferhitzer, Waschmaschine usw.) abgedreht, damit ja nichts passiert…
Da ich auch auf keine weitere Diskussion eingehen wollte und der Dame sagte, dass das Wasser nicht von mir käme meinte sie im Gespräch, dass sie notfalls die Feuerwehr holen würde, die dann ggf. meine Wohnung aufbrechen würden um zu sehen ob das Wasser nicht doch von mir kommt. Darf das sein? Auch wenn kein Wasser von oben (also aus meiner Wohnung) kommt bzw. „in Strömen fließt“?
Sory, wenn ich jetzt so „wirr“ schreibe, aber das Thema belastet mich doch stark. Bitte antworten… Lieben Dank!!!

Hallo,

so wie du die Lage beschrieben hast muss sich die Mieterin unter dir eher an den Vermieter wenden, da du ja weder Verursacher noch irgendwie an dem Wasserschaden beteiligt bist!

Falls eine Renovierung erforderlich würde oder zumindest eine Reparatur, dann muss die daraus entstehenden Kosten die Hausverwaltung tragen.
Was schon mal sehr gut war ist, dass ein Techniker bei dir in der Wohnung war und keinen Schaden feststellen konnte bzw Belegen kann das du nicht Verursacher bist.

Zur Feuerwehr:
Ich bin selbst Gruppenführer und Einsatzleiter in einer Freiwilligen Feuerwehr.
Wenn die Dame meint die Feuerwehr holen zu müssen dann soll sie das tun,
denn die Feuerwehr wird nie deine Haustüre aufbrechen wenn keine Gefahr in Verzug ist!
Also wenn es nur feucht ist und nicht direkt von der Decke tropft wird die Feuerwehr ganz sicher nicht in Aktion tretten!
Und falls doch, dann gilt das Ursacherprinzip!
Wenn du nichts zu verschulden hast und das Wasser auch nicht von deiner Wohnung ausgeht, was ja schon der Techniker vestgestellt hat, muss die Dame den Einsatz und das Türschloss selbst bezahlen!

Lg HTLF 24/50-SL

Hallo,

kurze Schilderung: Ich war einige Tage in Urlaub (nicht an
meinem Wohnort). Ab samstag bombardierte mich die Mieterin
unter mir mit Nachrichten über Whatsapp, dass aus meiner
Wohnung „in Strömen“ in ihr Bad fließen würde.

Das wäre der Punkt an dem ich Ihr den sofortigen Anruf bei der Feuerwehr nahelegen würde.
Die Jungs sind objektiv, technisch geschult und sehr gute Zeugen. Sollte es tatsächlich einen Wasserschaden in der Wohnung geben, haben Sie alles nötige dabei, um den Schaden zu begrenzen.
Gibt es kein Wasserschaden hast Du auch kein Problem.

MfG Frank