Übernahme Kosten Schuldnerberarung

Hallo,

angenommen ein Mensch bezieht vom Jobcenter ergänzende Leistungen indem ein Teil der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Er bezieht aber keinen Regelsatz.

Das Jobcenter leht es ab , dass ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerbeartung ausgehändigt wird und behauptet, dass die Kosten für die Beratung nicht übernommen werden.

Begründung ist, dass der Mensch ja nur ergänzende Leistungen zu den KDUs bekommt, keinen Regelsatz und deswegen nicht „richtig“ im Leistungsbezug ist und deswegen die Übernahme ausgeschlossen ist.

Stimmt das so? In welchem Paragrafen und Gesetz ist das festgelegt?

Danke für eure Hilfe!!!

Gruß

JJ

Stimmt das so? In welchem Paragrafen und Gesetz ist das
festgelegt?

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

Rechtsgrundlage für die Übernahme der Kosten einer Schuldnerberatung ist § 16 a Nr. 2 SGB II

ALLERDINGS: Es ist eine Kann-Leistung der Kommunen. Heißt: die legen die Bedingugen vor Ort recht frei fest.
Und als Ergänzer liegt man ja oft auf Grund von Erwerbseinkommensfreibeträgen über dem „Existenzminimum“, sodass es durchaus sein kann, dass der kommunale Träger erwartet unterstellt, dass die übersteigenden Beträge vorrangig für diese Kosten eingesetzt werden.

Genaues wird man aber ohne Kenntnis der Umstände - Kommune, einkommen, BG-Situation - nicht sagen können.

Das Einfachste: Antrag auf Kostenübernahme SCHRIFTLICHT !!! stellen und abwarten, was passiert. Eine Ablehnung muss jedenfalls dezidiert und nachvollziehbar begründet werden.