Hallo,
angenommen ein Mensch bezieht vom Jobcenter ergänzende Leistungen indem ein Teil der Kosten der Unterkunft übernommen werden. Er bezieht aber keinen Regelsatz.
Das Jobcenter leht es ab , dass ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerbeartung ausgehändigt wird und behauptet, dass die Kosten für die Beratung nicht übernommen werden.
Begründung ist, dass der Mensch ja nur ergänzende Leistungen zu den KDUs bekommt, keinen Regelsatz und deswegen nicht „richtig“ im Leistungsbezug ist und deswegen die Übernahme ausgeschlossen ist.
Stimmt das so? In welchem Paragrafen und Gesetz ist das festgelegt?
Danke für eure Hilfe!!!
Gruß
JJ