Hallo, kann man als deklarierte Pflegeperson seiner älteren Mutter die Krankenversicherung bezahlt bekommen kann (wenn man zuvor freiwillig gesetzlich versichert war) und seine Kinder dann auch mit familienversichern kann? Hängt das evtl. auch von der Pflegestufe der Mutter ab? An wen muss man sich wenden, um das genau herauszufinden? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
manchmal versteht man die einfachsten Dinge nicht aber auch nach mehrmaligem Lesen kann ich immer noch nicht ahnen, was hier eigentlich gemeint ist. ???
Ich deute heraus, dass die Mutter bzw. Oma von der Tochter gepflegt wird, gegen Bezahlung und nun die zu pflegende Person „in irgend einer Form“ dafür aufkommen sollte, dass die Pflegerin mit deren Kinder die Krankenversicherung bezahlt bekommt ???
Ich versteh’s nicht, oder doch ???
LG
Guten Tag, die Frage ist, ob die Pflegeversicherung (nicht die Mutter!) den Krankenkassenbeitrag der Tochter, die die Mutter pflegt, übernehmen kann. Hier eine Antwort, aus einem anderen Forum. Dort wurde dir Frage einwandfrei verstanden. Bisher bleibt die eigentliche Frage über die Krankenversicherung noch offen:
„Hallo,wenn Sie Ihre Mutter pflegen, muss die Pflegeversicherung Ihrer Mutter informiert werden, denn die zahlt dann für Sie in die Rentenversicherung ein, falls Sie noch keine Rentnerin sind. Am besten Fragen Sie auch dort nach, bzgl. der Krankenversicherung und der Familienversicherung.“
Hallo,
Wer einen Pflegebedürftigen
nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt und
nicht oder nur bis zu 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist,
wird in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat.
Die Beiträge übernimmt der zuständige Träger der Pflegeversicherung, von der dem der Pflegebedürftige Leistungen erhält (z. B. Pflegekasse oder privates Versicherungsunternehmen). Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und nach dem Zeitaufwand, den die Pflegeperson für die notwendige Betreuung aufwenden muss.
Die Pflegenden stehen während ihrer Pflegetätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Offensichtlich wird generell davon ausgegangen, dass die Pflegenden selber bereits gesetzlich krankenversichert sind.
Die schnellste und effektivste Möglichkeit ist ein Anruf bei der Krankenkasse.
Schönen Tag noch.
Hallo,
definitiv - nein - die Pflegeversicherung übernimmt nicht die Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherug für eine Pflegeperson. Zu Rentenversicherung liegen schon erschöpfende Auskünfte vor.
Was, unabhängig davon, geht, ist dass die pflegebedürftige Mutter das erhaltene Pflegegeld für den Krankenkassenbeitrag der Tochter verwendet.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank für die ausführliche und kompetente Antwort!!