Übernahme Krankenversicherung - Elterngeld

Guten Tag liebe Forengemeinde,

leider habe ich meine alten Zugangsdaten zum Forum aus den Augen verloren und muss nun mit einem neuen Account durchstarten.

Die Frage die ich stelle ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit bereits mehrfach gestellt und beantwortet worden - allerdings würde ich gerne meine persönlichen Rahmenbedingungen ergänzen um so für mich eine präzise Anwort erhalten zu können.

Meine Frau und ich erwarten im Juni unser erstes Kind und sind auf dem Gebiet Krankenversicherungen sehr unbeholfen, da ich selbst Soldat bin und damit die „Freie Heilfürosrge“ genieße. Mein Dienstverhältnis wird am 30.09.2017 enden - eine Übernahme als Berufssoldat kommt für mich aufgrund diverser Umstände nicht in Frage.

Meine Frau hat vor Ihrer Schwangerschaft eine schulische Ausbildung zur „Hauswirtschaftlichen Betriebsleitung“ durchlaufen und danach für 9 Monate in einem einkommensteuerpflichtigem Verhältnis gearbeitet. Seit dem 11.11.2011 ist meine Frau erwerbslos ( das Beschäftigungsverhältnis war nur saisional und wurde ordentlich beendet ) und wir bezahlen nun Beiträge in Höhe von 191 € für den Beitrag zur „Freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung“ bei der DAK.
Da ich selbst, wie oben beschrieben freie Heilfürsorge „beziehe“ kann sie nicht in eine Familienversicherung übernommen werden.

Nun zur eigentlichen Frage:
Gibt es die Möglicheit meine Frau für die Zeit in der Sie Elterngeld bezieht andersweitig zu versichern?

Ich bin über jede Hilfe dankbar, da ich derzeit meinen Dienst im Ausland verrichte und meine Tochter nach meiner Rückehr bereits auf der Welt ist - ich aber hier nicht die Zeit und die Möglichkeiten habe ordentlich zu recherchieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas

Da ich selbst, wie oben beschrieben freie Heilfürsorge
„beziehe“ kann sie nicht in eine Familienversicherung
übernommen werden.

Dafür hat sie und das demnächst geborene Kind einen Anspruch auf Beihilfe des Bundes.

Nun zur eigentlichen Frage:
Gibt es die Möglicheit meine Frau für die Zeit in der Sie
Elterngeld bezieht andersweitig zu versichern?

Ja, einen Beihilfe-Restkostentarif in der PKV. Aber Aufpassen beim Ausscheiden beim Bund, da muß man für die Angehörigen auf bestimmte Fristen achten. Also nicht „irgendwo“ versichern, sondern zu jemandem gehen, der sich mit den Spezialitäten des öD vertraut auskennt.

Ich bin über jede Hilfe dankbar, da ich derzeit meinen Dienst
im Ausland verrichte und meine Tochter nach meiner Rückehr
bereits auf der Welt ist - ich aber hier nicht die Zeit und
die Möglichkeiten habe ordentlich zu recherchieren.

Dann wird das Deine Frau machen müssen, ich wollte die Situation geklärt haben wollen, wenn das Kind zur Welt kommt.

Gruß

Nordlicht

Hallo Xanadu,

Deine Frau hat einen Beihilfeanspruch von 70 % und Dein Kind von 80 %.
Das bedeutet bei einer PKV einen Beihilfetarif mit 30 % bzw. 20 % abschließen.

Informationen hierzu findest Du auch auf der Internet-Seite des DBwV.

–> www.foeg.de

Nach Beendigung der Dienstzeit bei der Bundeswehr wird sich ja noch entscheiden welche Tätigkeit danach ausgeführt wird.

evt. Übernahme in eine Beamtentätigkeit, bzw. Studium usw.

Solange Übergangsgebührnisse gezahlt werden, erhälst Du
während des Studiums auch für dich Beihilfe von 50 %.
Auch in dieser Zeit erhält die Familie weiter Beihilfe.

Bei Wegfall der Beihilfe muss dann natürlich entsprechend der Tätigkeit, bzw. des Einkommens die Krankenversicherung geändert werden.

Wenn weiter Informationen gewünscht werden, einfach melden.

Gruß Merger
(Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV)

Hallo Xanadu,

Deine Frau hat einen Beihilfeanspruch von 70 % und Dein Kind
von 80 %.
Das bedeutet bei einer PKV einen Beihilfetarif mit 30 % bzw.
20 % abschließen.

Aussage Versicherungsvertreter ( Vertreter DBV ) Eine schwangere Frau kann nicht privat versichert werden…

Davon ist mir von meinem Solzialberater abgeraten worden, weil man angeblich Nachteile hätte, wenn ich danach in ein Arbeitsverhältnis komme, indem ich nicht die Möglichkeit habe mich in einer PKV versichern zu lassen ?

Informationen hierzu findest Du auch auf der Internet-Seite
des DBwV.

–> www.foeg.de

Nach Beendigung der Dienstzeit bei der Bundeswehr wird sich ja
noch entscheiden welche Tätigkeit danach ausgeführt wird.

evt. Übernahme in eine Beamtentätigkeit, bzw. Studium usw.

Solange Übergangsgebührnisse gezahlt werden, erhälst Du
während des Studiums auch für dich Beihilfe von 50 %.
Auch in dieser Zeit erhält die Familie weiter Beihilfe.

Bei Wegfall der Beihilfe muss dann natürlich entsprechend der
Tätigkeit, bzw. des Einkommens die Krankenversicherung
geändert werden.

Wenn weiter Informationen gewünscht werden, einfach melden.

Gruß Merger
(Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV)

Also soll ich nach Ihrer Meinung aufgrund von Kosten / Leistung meine Frau und mein Kind Beihilfe versichern ?

Liebe Grüße
Xanada

Aussage Versicherungsvertreter ( Vertreter DBV ) Eine schwangere Frau kann nicht privat versichert werden…

Das ist wohl richtig, zumindest die Schwangerschaft und die Entbindung wäre in der PKV nicht versichert. Aber Achtung: der Beihilfeanspruch der Frau besteht teilweise auch bei GKV-Mitglieschaft. Erkundigt Euch, was die Beihilfe übernimmt !

Davon ist mir von meinem Solzialberater abgeraten worden, weil
man angeblich Nachteile hätte, wenn ich danach in ein
Arbeitsverhältnis komme, indem ich nicht die Möglichkeit habe
mich in einer PKV versichern zu lassen ?

Der Nachteil ist, die Frau rechtzeitig in die GKV zu bekommen. Wenn sie nicht arbeitet, sind da Kündigungsfriusten zu beachten. Aber wenn man das rechtzeitig weiß, kann man sich drum kümmern und dann bestehen auch keine Nachteile.

Also soll ich nach Ihrer Meinung aufgrund von Kosten / Leistung meine Frau und mein Kind Beihilfe versichern ?

Würde ich machen. Evt. muß die Geburt des Kindes abgewartet werden, aber dann würde ich handeln. Vielleicht auch mal eine andere Gesellschaft anfragen, die im öD unterwegs ist. Nicht jeder Mitarbeiter kennt sich gut mit Beihilfe und Heilfürsorge aus.

Hallo,

Hallo Xanadu,

Deine Frau hat einen Beihilfeanspruch von 70 % und Dein Kind
von 80 %.
Das bedeutet bei einer PKV einen Beihilfetarif mit 30 % bzw.
20 % abschließen.

Aussage Versicherungsvertreter ( Vertreter DBV ) Eine
schwangere Frau kann nicht privat versichert werden…

Hier muss ich meinem DBV-Kollegen recht geben.
Während der Schwangerschaft ist kein Neuantrag möglich.

Davon ist mir von meinem Solzialberater abgeraten worden, weil
man angeblich Nachteile hätte, wenn ich danach in ein
Arbeitsverhältnis komme, indem ich nicht die Möglichkeit habe
mich in einer PKV versichern zu lassen ?

Wenn dies zutrifft, muss eine GKV gewählt werden.
Eine Kündigung ist dann zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem eine GKV Pflichtversicherung vorliegt.
Ergänzend kann dann die PKV auch in KV-Zusatztarife umgewandelt werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ab diesem Zeitpunkt, wenn eine GKV Pflichtversicherung besteht ist die Fam. dann in der Familienversicherung mitversichert.

Informationen hierzu findest Du auch auf der Internet-Seite
des DBwV.

–> www.foeg.de

Nach Beendigung der Dienstzeit bei der Bundeswehr wird sich ja
noch entscheiden welche Tätigkeit danach ausgeführt wird.

evt. Übernahme in eine Beamtentätigkeit, bzw. Studium usw.

Solange Übergangsgebührnisse gezahlt werden, erhälst Du
während des Studiums auch für dich Beihilfe von 50 %.
Auch in dieser Zeit erhält die Familie weiter Beihilfe.

Bei Wegfall der Beihilfe muss dann natürlich entsprechend der
Tätigkeit, bzw. des Einkommens die Krankenversicherung
geändert werden.

Wenn weiter Informationen gewünscht werden, einfach melden.

Gruß Merger
(Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV)

Also soll ich nach Ihrer Meinung aufgrund von Kosten /
Leistung meine Frau und mein Kind Beihilfe versichern ?

Ob eine Änderung in eine PKV durchgeführt werden sollte,
sollte man bei einem persönlichen Gespräch erörtern.
Hierbei sollte man auch die Unterschiede der GKV + PKV beachten.

Mir selbst wäre es wichtig meine Familie mit einer guten KV-Leistung abzusichern. Die Kosten wären für mich zweitrangig.

Gruß Merger

Hallo,

dazu muss man mehr wissen. Wenn xanadu eine private Anwartschaftsversicherung (wozu wirklich jeden Tag jeder beim Bund rät), kann die Ehefrau innerhalb von 6 Monaten nach Heirat bzw. Ende der Pflichtversicherung in jedem Fall mit 30% Zuschlag versichert werden, auch schwanger.(Beamtenöffnung)

Die freiwillige Versicherung muss aber auch nicht schlecht sein. Immerhin wäre das Kind beitragsfrei mitversichert.

Wie errechnen sich denn überhaupt die 191 EUR Beitrag ? Halbes Einkommen Ehegatte ?

Gruss

Barmer

Hallo,

ich denke, der Sozialberater erzählt Quatsch.

Wenn nach dem Bund ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird, ist die ganze Familie mit einem Schlag gesetzlich versichert und Kündigungsfristen sind nicht einzuhalten.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

dazu muss man mehr wissen. Wenn xanadu eine private
Anwartschaftsversicherung (wozu wirklich jeden Tag jeder beim
Bund rät), kann die Ehefrau innerhalb von 6 Monaten nach
Heirat bzw. Ende der Pflichtversicherung in jedem Fall mit 30%
Zuschlag versichert werden, auch schwanger.(Beamtenöffnung)

Selbst wenn dies möglich ist, würde ich davon abraten.

Zu dem Beitrag von 191 € kann er die Ehefrau und das Kind nicht privat versichern.

Also besser ist es warten, bis das Kind da ist und dann einen normalen PKV-Antrag stellen.

Die freiwillige Versicherung muss aber auch nicht schlecht
sein. Immerhin wäre das Kind beitragsfrei mitversichert.

Wie errechnen sich denn überhaupt die 191 EUR Beitrag ? Halbes
Einkommen Ehegatte ?

Dies ist auch meine Vermutung.

Gruss

Barmer

Gruß Merger