Übernahme Leasing-Vertrag nach Kündigung

Hallo.

Folgende Situation:
Ein Arbeitnehmer kündigt fristgerecht bei seinem Arbeitgeber. Der AN bekommt vom AG derzeit einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt (mit Zahlung halber Leasing-Rate, andere Hälfte trägt AG). Dies ist in einer KFZ-Richtlinie geregelt, welche Vertragsbestandteil ist.

In der Richtlinie findet sich die Formulierung, dass der AN bei selbsttätiger Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses eine eventuelle Restlaufzeit des Leasingvertrages übernehmen muss.

Dies bedeutet ja dann wohl dass der AN, obwohl er den Arbeitsvertrag kündigt, auf dem Wagen für die Restlaufzeit des Leasingvertrages sitzen bleibt und die Raten dann komplett selbst tragen muss.

Frage nun, ob solch eine Klausel im Arbeitsvertrag (bzw. der KFZ-Richtlinie) rechtens ist oder ob der AN den Wagen nicht übernehmen muss.

Danke.
Gruss, hurgl.

Hallo

ob solch eine Klausel im Arbeitsvertrag (bzw. der
KFZ-Richtlinie) rechtens ist oder ob der AN den Wagen nicht
übernehmen muss.

Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers im Falle der Eigenkündigung oder des Eintritts in die Elternzeit in die Rechte und Pflichten eines zwischen dem Arbeitgeber und einer Leasinggesellschaft geschlossenen Dienstwagenvertrages an Stelle des Arbeitgebers einzutreten, ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Übernahmeverpflichtung übermäßig belastet wird (LAG München v. 30.05.2001 - 9 Sa 8/01). Das LAG München folgt dabei dem LAG Düsseldorf (Urteil vom 18.05.1995) und stützt sich dabei auf § 242 BGB in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die Höhe des Entgelts des Arbeitnehmers, die Höhe der zu zahlenden Leasingrate und der Umfang des Bestimmungsrechts, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich Typ und Ausstattung des Dienstwagen hatte, eine maßgebliche Rolle spielen.

Gruß,
LeoLo