Hallo,
angenommen man versendet ein Päckchen mit Büchern an eine Universitätsbibliothek und es kommt zu einer Fehlsendung (die man nicht selbst verschuldet hat). Diese Fehlsendung wiederum führt zu einer Leihfristüberschreitung und einer anfallenden Mahngebühr. Ist das mit der Sendung beauftragte Unternehmen verpflichtet die Mahngebür zu übernehmen?
Vielen Dank schon im Voraus!
Hallo,
angenommen man versendet ein Päckchen mit Büchern an eine
Universitätsbibliothek und es kommt zu einer Fehlsendung (die
man nicht selbst verschuldet hat).
Aber man hat die Bücher nicht selber angegeben. dann wäre es nicht zu einer Fehlsendung gekommen.
Mahngebühr. Ist das mit der Sendung beauftragte Unternehmen verpflichtet die Mahngebür zu übernehmen?
Ich glaube kaum, dass das Unternehmen einen Lieferzeitpunkt zugesagt hat. Dann kann man es auch nicht für eine Fristüberschreitung haftpflichtig machen.
Gruß
Nordlicht
Moin,
solange der in Anspruch genommene Dienstleister keine Laufzeitgarantie gewährt hat wird das wohl nichts. Desweiteren wären wohl auch in diesem Fall Folgekosten in den AGB ausgeschlossen.
Was heisst das im Klartext? AGB des Dienstleisters lesen und in der Praxis sicher auf den Mahngebühren sitzen bleiben.
Gruss Jakob