habe zum 01.08 eine Mietvertrag zur Übernahme von Gewerberäumen unterschrieben. Nun gibt es folgende Probleme: Meine Vorgängerin, von der ich den Vertrag übernommen habe, blockiert mit Ihren Sachen noch einen kompletten Raum, so dass dieser mir nicht zur Nutzung zur Verfügung steht.
Des weiteren habe ich bis heute 06.08 noch keinen unterzeichneten Mietvertrag von meinem Vermieter, nur eine Kopie, auf der seine Unterschrift fehlt. Die Kaution habe ich schon gezahlt, mit der Miete für diesen Monat, wollte ich warten, bis ich einen richtigen Mietvertrag von ihm bekomme.
Die Vormieterin wollte Ihren Aufhebungsvertrag des Mietvertrages erst unterzeichnen, wenn mein Geld für die Inventarübernahme auf ihrem Konto ist. Das Geld ist schon längst auf ihrem Konto. Kann der Aufhebungsvertrag rückwirkend zum 01.08 von ihr unterzeichnet werden, denn eigentlich ist sie ja so lange sie nicht unterzeichnet, noch die offizielle Mieterin oder nicht?
Zudem habe ich bisher noch nicht alle Schlüssel erhalten. Was kann ich machen, muss ich diesen Monat die volle Miete zahlen?
Brauche dringend Antwort!
rein gesetzlich liegt der Fall leider eindeutig: Sie
haben keinen gültigen Mietvertrag, da der Vermieter
noch nicht unterschrieben hat und Ihre Vorgängerin
ebenfalls noch keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnet
hat, somit bleibt sie erstmals weiterhin Mieterin, bis
diese zwei Dinge erledigt sind. Sie müssen daher keine
Miete für August zahlen, dürfen das Gewerbe
dementsprechend auch nicht nutzen und Kaution hätten
Sie auch nicht zahlen müssen.
Es tut mir leid, dass Ihr Start so schlecht verläuft.
An Ihrer Stelle würde ich mich umgehend mit Mieter und
Vormieter treffen um diese Sachen zu klären.
ich nutze die Räumlichkeiten schon seit 01.08. Muss ich also dann trotzdem zahlen, auch wenn der Ausscheidungsvertrag noch nicht unterzeichnet ist oder zahle ich erst ab da, wo dieser Vertrag unterschrieben ist? Kann dieser Vertrag rückwirkend zum 01.08. unterschrieben werden?
Vielen Dank!
dass Sie den Raum bereits nutzen, hat mit der
rechtlichen Seite nichts zu tun. Man kann es als
„Freundschaftsdienst“ oder ähnliches sehen. dass Ihnen
die Vormieterin die Räume bereits überlassen hat.
Zahlen müssen Sie erst ab dem Tag, an dem Ihnen die
Gewerberäume übergeben werden (und dass dies hier nicht
vorliegt siehe ein Raum ist nicht geräumt, Schlüssel
fehlen, Mietvertrag fehlt steht Außerfrage).
Wie gesagt: Da Sie kein Mieter sind müssen SIe auch
nicht Miete zahlen (rein gesetzlich).
Sicherlich kann man den Aufhebungsvertrag rückwirkend
gestalten, wenn ALLE Parteien damit einverstanden sind
(auch Sie). Selbstverständlich darf man diesen Vertrag
nicht mit einem falschen Datum unterschreiben (also vor
dem 01.08.)
Ansonsten würde ich Ihnen raten schließen Sie den
Mietvertrag ab 01.09. ab und zahlen Sie dem Vormieter
eine Nutzungsgebühr für August. Gerade in Bezug auf die
Nebenkostenabrechnung ist dies vermutlich das Beste, da
Sie ja nicht wissen können wieviel Strom, Wasser etc
verbraucht wurde in der Zeit, in der Sie nicht in den
Räumen waren (nachts oder ähnliches).
Wie gesagt, setzen Sie sich mit Vermieter und Vormieter
in Verbindung um einen gelungenen Start zu
gewährleitsen.