Übernahme nach Ausbildung

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich gehört, dass der Betrieb den Auszubildenden übernehmen muss, wenn er ihm 3 Monate vor der schriftlichen Prüfung (Termin habe ich schon 9. + 10. Mai) keine Info gibt, ob er übernommen wird oder nicht, übernehmen muss?
Ist das richtig?
Meine Ausbilderin ist am 01. März an mich herangetreten und hat mich gefragt, ob ich in der Firma bleiben möchte. Sie muss es noch mit der Geschäftsführung abklären, da sie fragen wollte, ob es Arbeit für mich
gibt.

Kann ich das Recht geltend machen (kann mir jemand ein § nennen). Gibt es irgendwelche Ausnahmen? Gilt das vielleicht nur für Jugendliche? Ich bin schon 21.

Unsere Firma ist in keiner Gewerkschaft. Können Sie mir dann, wenn ich das Recht geltend machen, einen „Knüppel-Vertrag“ aufsetzen? z.B. 200 € Bruttogehalt im Monat bei einer 40 Std. Woche?

Wenn ich in in eine Gewerkschaft eintrete, könnten Sie soetwas nicht machen, auch wenn unsere Firma in keiner Gewerkschaft ist oder?

Vielen Dank für die Information.

Hallo Jan,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich gehört, dass der
Betrieb den Auszubildenden übernehmen muss, wenn er ihm 3
Monate vor der schriftlichen Prüfung keine Info gibt, ob er :übernommen wird oder nicht,
übernehmen muss?
Ist das richtig?

Insofern sowas nicht vertraglich oder tarifvertraglich geregelt ist: Nein.

Kann ich das Recht geltend machen (kann mir jemand ein §
nennen).

Solch einen § gibts nicht.

MfG

Hi,

doch, ich habe es am Freitag selbst gelesen (die Seite hat mir eine Arbeitskollegin in der Mittagspause gezeigt), wollte nochmal nur genau nachhaken. Stand auf einer Gewerkschaftsseite. Montag werd ich nach der Seite nochmal nachhaken!

Hallo Jan,

das gilt nur für Auszubildende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Übernahme von Azubis
(aus Soli aktuell1/04, Seite 6, Autor Wolf-Dieter Rudolph)
Heiße Debatten hat es um die Zahl der Ausbildungsplätze gegeben – dabei wurde oft vergessen: Probleme hören nicht auf, bloß weil man Azubi geworden ist. Spätestens beim Thema Übernahme gibt es in den Betrieben Diskussionen.

Azubis, die in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sind, können sorgenfreier als andere in die Zukunft schauen. Jedes JAV-Mitglied muss nach Beendigung der Berufsausbildung weiterbeschäftigt werden, wenn der Azubi dies innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich vom Arbeitgeber verlangt – und zwar grundsätzlich unbefristet und Vollzeit.

Für die anderen kann es mitunter düster aussehen. Der Hintergrund: Das Berufsausbildungsverhältnis endet automatisch mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
Hier ist nun die JAV gefragt, etwas für die Azubis im Betrieb zu tun. Mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wurden die Aufgaben der JAV erweitert: Sie hat nun nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Maßnahmen »in Fragen der Übernahme der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis beim Betriebsrat zu beantragen«.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jan,

ich habe mal eine Frage. Und zwar habe ich gehört, dass der
Betrieb den Auszubildenden übernehmen muss, wenn er ihm 3
Monate vor der schriftlichen Prüfung (Termin habe ich schon 9.

    1. Mai) keine Info gibt, ob er übernommen wird oder nicht,
      übernehmen muss?
      Ist das richtig?

generell nein!
Wir (d.h. die Firma für die ich arbeite) schreiben in den AUsbildungsvertrag, daß mit erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung das Ausbildungsverhältniss endet. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht.
So, oder so ähnlich wird es in den meisten Fällen gehandhabt.
Ob es spezielle Abmachungen im Rahmen eines Tarifvertrags gibt, kann ich nicht sagen.
Zudem gibt es Firmen, die mehr oder weniger automatisch einen befristeten Arbeitsvertrag ‚spendieren‘ damit sich der Azubi, so er/sie nicht übernommen wird einigermaßen ruhig bewerben kann.
Aber das ist reine Freiwilligkeit.

Meine Ausbilderin ist am 01. März an mich herangetreten und
hat mich gefragt, ob ich in der Firma bleiben möchte. Sie muss
es noch mit der Geschäftsführung abklären, da sie fragen
wollte, ob es Arbeit für mich
gibt.

Schön für Dich.

Kann ich das Recht geltend machen (kann mir jemand ein §
nennen). Gibt es irgendwelche Ausnahmen? Gilt das vielleicht
nur für Jugendliche? Ich bin schon 21.

Wie schon gesagt, einen Zwang gibt es nicht, schon gar nciht bei Firmen, die keinem Arbeitgeberverband angehören (nicht Gewerkschaft, die ist für Arbeitnehmer!!!)

Unsere Firma ist in keiner Gewerkschaft. Können Sie mir dann,
wenn ich das Recht geltend machen, einen „Knüppel-Vertrag“
aufsetzen? z.B. 200 € Bruttogehalt im Monat bei einer 40 Std.
Woche?

Theoretisch schon, es gibt in D keinen Mindestlohn.

Gandalf