Übernahme nach Ausbildungsverhältnis Probezeit?

Hallo Leute,

habe jetzt 3,5 Jahre meinen Beruf gelernt, nun geht es darum das mein Betrieb mich übernehmen möchte.

Hierfür legte mir meine Chefin einen Arbeitsvertrag vor auf dem wieder 6 Monate Probezeit stehen.

Nun habe ich durch den Chef eines anderen Ausbildungsbetriebes, sowie durch google erfahren, dass

Eine Probezeit nur dann verhältnismäßig möglicht ist, wenn der ehemalige Lehrling ein komplett anderes Aufgabengebiet übernimmt.

Ich jedoch bleibe komplett in meinem ausgebildeten Bereich.

Ist eine erneute Probzeit möglich? bzw. rechtskräftig?

Hallo Seppel90, Probezeiten sind nichts Schlimmes. So hast Du die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe zu überdenken, ob die Abteilung in der Du bleibst für Dich und Deine Kollegen o.k. ist - positiv denken
LG lennonmc

Hallo,

nein, es ist eigentlich nicht zulässig.
Aber ich würde da jetzt nicht gegenangehen.
Fallst es zum Tragen kommen würde, wird jedes Arbeitsgericht diesen Passus kassieren.

mfG

Hallo Seppel,

das ist eine sehr heikle Angelegenheit. Manchmal existieren Tarifverträge, die eine Probezeit ausschließen. Selbst in diesen Fällen muss man prüfen, ob der Tarifvertrg für das Unternehmen gilt.
Deshalb würde ich in diesem Fall entweder den Betriebsrat des Untenehmens oder die zuständige Gewerkschaft um Rechtsauskunft bitten, die das in der Regel aber nur für ihre Mitglieder macht.

Eine abschließende Bewertung ist auch über Rechtsanwälte, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind, möglich - aber auch hier geht es nicht ohne Kosten.

nordon

Hallo zusammen,

Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluss auf die Kündigungsfrist; der allgemeine Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird.

Fraglich ist bei Dir, ob die Probezeit mnit einer besonderen Kündigungsfrist versehen ist. Z. B. „innerhalb der Probezeit kann ohne angaben von Gründen innerhalb von xx Wochen oder zum Monatsende gekündigt werden“.

Dazu sagst Du nichts. Eine gesetzliche Regelung zur Probezeit gibt es so nicht, wie Du sie beschreibst. Zudem ist es ein neues Arbeitsverhältnis. Hier kann der Arbeitgeber üblicherweise auch eine Probezeit in den Vertrag schreiben. Du bist ja jetzt kein Lehrling mehr, sondern ein vollwertiger Arbeiter. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Wenn Du übernommen wurdest, dann hält Dich Dein Chef für gut. Beweise es ihm und die Probezeit ist kein Problem.

Viel Glück

Ein Ausbildungsvertrag und der anschließende Arbeitsvertrag sind rechtlich vollkommen unterschiedliche Verträge. In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Somit kann in einem Arbeitsvertrag natürlch wieder eine Probezeit vereinbart werden. Wollen Sie sich jetzt beim Start in ihr Berufsleben gleich mit dem Arbeitgeber anlegen und rumdiskutieren? Außerdem ist Ihnen doch Ihr künftiges Aufgabengebiet bestens bekannt sodaß Sie sich doch eigentlich keine Sorgen machen müssen die Ihnen gestellten Aufgaben nicht zu erfüllen.
Gruß aus Berlin
Helmut W.

Soweit ich weiß ist dies jetzt ein ganz neuer Arbeitsvertrag und somit ist auch eine Probezeit zulässig.
Hallo Leute,

habe jetzt 3,5 Jahre meinen Beruf gelernt, nun geht es darum
das mein Betrieb mich übernehmen möchte.

Hierfür legte mir meine Chefin einen Arbeitsvertrag vor auf
dem wieder 6 Monate Probezeit stehen.

Nun habe ich durch den Chef eines anderen
Ausbildungsbetriebes, sowie durch google erfahren, dass

Eine Probezeit nur dann verhältnismäßig möglicht ist, wenn der
ehemalige Lehrling ein komplett anderes Aufgabengebiet
übernimmt.

Ich jedoch bleibe komplett in meinem ausgebildeten Bereich.

Ist eine erneute Probzeit möglich? bzw. rechtskräftig?

Ich bin mir nicht sicher aber bei einem „neuen“ Vertrag ist eine Probezeit rechtens.

Hallo,

die Frage kann ich leider nicht beantworten. Ggf. gibt es hier eine Antwort:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Gruß

RHW

Ja, um den Mitarbeiter unter dem Beruflichen Alltagsstress zu testen, bzw. ist er den Aufgaben gewachsen. Wir hatten Azubi´s die in der Lehre gut waren aber als sie nach der Lehre Alleinverantwortlich arbeiten sollten versagt haben.

Soweit ich das beurteilen kann, ist das nicht rechtskräftig.

Hallo,

ja, das ist rechtens!
Was stört Dich daran? Dein Betrieb möchte Dich
übernehmen! Das ist doch toll.
Auch mit der Probezeit hast Du alle Arbeitnehmerrechte,
die andere auch haben, nur dass der Arbeitgeber ohne
Angaben von Gründen kündigen kann.
Aber warum sollten die das tun?
Du hattest bisher einen Ausbildungsvertrag. Das ist was
ganz anderes als ein Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis hat sich grundlegend geändert.
Was anderes wäre es, wenn Du bereits einen befristeten
Arbeitsvertrag gehabt hättest und dieser nun verlängert werden sollen. Dann geht das mit der erneuten Probezeit nicht.
Hör auf Dich zu ärgern. Freu Dich, dass Du einen Job hast.

Viel Erfolg

Hallo,
soweit ich weiss, ist die nicht rechtskräftig,wenn du genau da weiterarbeitest wo du warst(genau da).
Aber die Probezeit ist ja kein Nachteil, wenn du nach ablauf Übernommen wirst und solltest du gekündigt werden,dann Kündigungsschutzklage. Denn bei rechtswiedriger Probezeit ist das dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Ich kenne mich leider nicht aus auf diesem Gebiet. Vielleicht ist die neue Probezeit nur Amtsschimmel. Informier dich mal im Betrieb