Hallo Seppel90, Probezeiten sind nichts Schlimmes. So hast Du die Möglichkeit, noch einmal in Ruhe zu überdenken, ob die Abteilung in der Du bleibst für Dich und Deine Kollegen o.k. ist - positiv denken
LG lennonmc
nein, es ist eigentlich nicht zulässig.
Aber ich würde da jetzt nicht gegenangehen.
Fallst es zum Tragen kommen würde, wird jedes Arbeitsgericht diesen Passus kassieren.
das ist eine sehr heikle Angelegenheit. Manchmal existieren Tarifverträge, die eine Probezeit ausschließen. Selbst in diesen Fällen muss man prüfen, ob der Tarifvertrg für das Unternehmen gilt.
Deshalb würde ich in diesem Fall entweder den Betriebsrat des Untenehmens oder die zuständige Gewerkschaft um Rechtsauskunft bitten, die das in der Regel aber nur für ihre Mitglieder macht.
Eine abschließende Bewertung ist auch über Rechtsanwälte, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind, möglich - aber auch hier geht es nicht ohne Kosten.
Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluss auf die Kündigungsfrist; der allgemeine Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird.
Fraglich ist bei Dir, ob die Probezeit mnit einer besonderen Kündigungsfrist versehen ist. Z. B. „innerhalb der Probezeit kann ohne angaben von Gründen innerhalb von xx Wochen oder zum Monatsende gekündigt werden“.
Dazu sagst Du nichts. Eine gesetzliche Regelung zur Probezeit gibt es so nicht, wie Du sie beschreibst. Zudem ist es ein neues Arbeitsverhältnis. Hier kann der Arbeitgeber üblicherweise auch eine Probezeit in den Vertrag schreiben. Du bist ja jetzt kein Lehrling mehr, sondern ein vollwertiger Arbeiter. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Wenn Du übernommen wurdest, dann hält Dich Dein Chef für gut. Beweise es ihm und die Probezeit ist kein Problem.
Ein Ausbildungsvertrag und der anschließende Arbeitsvertrag sind rechtlich vollkommen unterschiedliche Verträge. In Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Somit kann in einem Arbeitsvertrag natürlch wieder eine Probezeit vereinbart werden. Wollen Sie sich jetzt beim Start in ihr Berufsleben gleich mit dem Arbeitgeber anlegen und rumdiskutieren? Außerdem ist Ihnen doch Ihr künftiges Aufgabengebiet bestens bekannt sodaß Sie sich doch eigentlich keine Sorgen machen müssen die Ihnen gestellten Aufgaben nicht zu erfüllen.
Gruß aus Berlin
Helmut W.
Ja, um den Mitarbeiter unter dem Beruflichen Alltagsstress zu testen, bzw. ist er den Aufgaben gewachsen. Wir hatten Azubi´s die in der Lehre gut waren aber als sie nach der Lehre Alleinverantwortlich arbeiten sollten versagt haben.
ja, das ist rechtens!
Was stört Dich daran? Dein Betrieb möchte Dich
übernehmen! Das ist doch toll.
Auch mit der Probezeit hast Du alle Arbeitnehmerrechte,
die andere auch haben, nur dass der Arbeitgeber ohne
Angaben von Gründen kündigen kann.
Aber warum sollten die das tun?
Du hattest bisher einen Ausbildungsvertrag. Das ist was
ganz anderes als ein Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis hat sich grundlegend geändert.
Was anderes wäre es, wenn Du bereits einen befristeten
Arbeitsvertrag gehabt hättest und dieser nun verlängert werden sollen. Dann geht das mit der erneuten Probezeit nicht.
Hör auf Dich zu ärgern. Freu Dich, dass Du einen Job hast.
Hallo,
soweit ich weiss, ist die nicht rechtskräftig,wenn du genau da weiterarbeitest wo du warst(genau da).
Aber die Probezeit ist ja kein Nachteil, wenn du nach ablauf Übernommen wirst und solltest du gekündigt werden,dann Kündigungsschutzklage. Denn bei rechtswiedriger Probezeit ist das dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag.