Übernahme nach ständiger Verlängerung ein muss?

Hallo,

vor der Leiharbeit war ich in einer unbefristeten Festanstellung beschäftigt, wo mir die Arbeitsbedingungen und das ganze drum herum jedoch nicht zugesagt haben und ich kurz vorm durchdrehen war.
Da eine Bekannte bei einem Leihverein tätig ist und sie mir eine tolle Stelle angeboten hat, mit der Chance der Übernahme, habe ich den Schritt gewagt.

Im Vorstellungsgespräch mit allen Beteiligten war ebenfalls die Rede von Übernahme nach einem halben Jahr. Das halbe Jahr verging und ich wurde lediglich für 3 Monate in diesem Betrieb verlängert, danach wieder 3 Monate und nun 6 Monate. Immer mit der Begründung, „wir bekommen kein Budget für eine Festanstellung!“ Und: „ja du bist super, wir brauchen dich unbedingt, aber sorry wir können dich nicht fest anstellen. Denn das Unternehmen möchte diese Sonderskills, die mein Team und ich erfüllen, eigentlich nicht haben.“
Ich bin mitlerweile in 3 Kundensituationen eingearbeitet (Logistik, Service und Disposition von Technikern). Auch meine Teamkollegen die dort eine Festanstellung haben können das nicht verstehen, weshalb ich nicht übernommen werden kann, denn Arbeit ist zu genüge vorhanden und die beiden zusammen können keine drei verschiedenen Aufgabengebiete übernehmen, wenn ich mal nicht sein sollte. Auch die Einarbeitung einer neuen Person kann dann nicht mehr geleistet werden.

Ich habe von einer entfernten Peron gehört, dass wenn der Bedarf nach einer gewissen Zeit immer wieder vorhanden ist, auch das Unternehmen, also der Entleiher übernehmen muss und eben nicht das Recht hat mich ständig für die selbe Tätigkeit zu verlängern?! Ist das richtig? Gibt es so eine Regelung?

Ich bin mitlerweile echt verärgert, denn ich bin mit der premisse da ran gegangen übernommen zu werden. So wie es sich anhört, wird die Firma jedoch nie das Budget bekommen mich fest anzustellen. Das ist doch vortäuschung falscher Tatsachen! :frowning: bin gefrustet.

Hallo Scharbe,
befristete Verträge sind inzwischen eine Seuche geworden!
Wenn die Befristung einen sachlichen Grund hat, kann der Vertrag auch 25 Jahre laufen. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag aber kein sachlicher Grund (Krankheitsvertretung, besonderer Auftrag etc.) angegeben ist, dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Befristung über 2 Jahre hinaus, sollte man immer überprüfen (lassen).
Leider ist das, was im Vorstellungsgespräch erörtert wurde, nicht so bindend, wie der schriftliche Arbeitsvertrag. Wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist, guck Dich doch mal nach Arbeitnehmerinitiativen bei Dir um.
Viel Erfolg
fragmich46

Hallo,

vielleicht hilft Dir folgendes weiter:
Befristung ohne Sachgrund max.2 Jahre.
In diesen 2 Jahren darf aber nur 3 x verlängert werden.
Befristung mit Sachgrund sehe ich bei Deiner Beschreibung nicht.

Schau mal hier: ab Befristung mit Sachgrund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Befristetes_Arbeitsverh…

oder hier:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsv…

Dann brauche ich die Erklärung nicht selbst schreiben.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.

MfG
Harley

Vielleicht sollt ich grundsätzlich noch erwähnen, dass ich bei dem Leihverein unbefristet beschäftigt worden bin und seid dem immer bei ein und der gleichen firma, für die selbe Tätigkeit beschäftig bin. Und nicht für Urlaubsvertretung oder der gleichen. Deshalb bin ich mir gerade nicht ganz sicher ob ich überhaupt irgendeine Chance hätte irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Im Prinzip wurde ja jetzt die dritte Verlängerung ausgesprochen und mit Sicherheit wird auch noch mal eine vierte kommen. :frowning: Ich will dort aber fest angestellt werden, wie im Vorstellungsgespräch und danach immer wieder besprochen.

Hallo,

ich seh da so:
wenn es ein befristeter Arbeitsvertrag war, so wird dieser spätestens nach 2 Jahren unbefristet oder nach 2 maliger Verlängerung.

Hoffe, dass ich helfen konnte

lg

Hallo, Scharbe,

aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass sie bei einer sogenanten „Zeitarbeitsfirma“ beschäftigt sind, die sie an eine andere Firma „verliehen“ hat, immer für unterschiedliche Zeiten.

Das würde bedeuten dass Sie nur mit der „Verleihfirma“ einen Arbeitsvertrag haben, nicht mit der Firma bei der sie tatsächlich arbeiten.

Somit haben sie an die Firma keinen Anspuch auf Festanstellung, da sie ja arbeitsrechtlich nur „ausgeliehen“ sind. Eventuell darf die Firma sie garnicht festanstellen, weil das mit der Verleihfirma vertraglich vereinbart ist.

Sollt der Sachverhalt so nicht zutreffen müssten Sie nähere Einzelhaieten mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,
eine Regelung die eine „Entleiher“ zwingt einen Leiharbeitnehmer zu übernehmen gibt es leider nicht.
Da hilft nur immer wieder bei den Firmen bewerben und hoffen dass dort mal endlich die Vernunft siegt.
Viel Erfolg, Johannes

Hallo,

das hört sich nach Verträgen im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes an. Du solltest u.U. einmal mit der Arbeitnehmervertretung in der Firma Kontakt aufnehmen oder bzw. und mit eienen bisherigen Arbeitsverträgen zu einem im Arbeitsrecht versierten Anwalt gehen. Die Gebühr für ein Beratungsgespräch sollte Dir der Job doch schon wert sein.

Nur anhand der bisherigen Angeben ist es schwer eine genau Stellungnahme abzugeben.

Gruß

Klaus

Hallo,
normalerweise braucht ein Arbeitgeber einen Leiharbeiter keine Anstellung im eigenen Unternehmen anbieten, aber es gibt Ausnahmen
1.) wenn es z.B. eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat diesbezüglich in dem Unternehmen gibt
2.) wenn der Arbeitgeber z.B. Tarifgebunden ist kann es sein das ein Tarifvertrag sowas vorsieht, wie z.B. aktuell gerade bei den neusten Verhandlungen Ende Mai dieses Jahres in der Metall-Industrie vereinbart worden ist. Ab ca. Jahresende müssen Tarifgebundene Unternehmen in der Metallindustrie einen Leiharbeiter unbefristet übernehmen wenn er insgesamt 24 Monate bereits als Leiharbeiter tätig ist
Ich hoffe das hilft Ihnen etwas weiter, sonst sprechen Sie evtl. beim Betriebsrat des Arbeitgebers die Angelegenheit mal an
lg
MT

Hi Scharbe,
Dein Arbeitgeber ist der Leihverein. Hier hast Du einen unbefristeten Vertrag und das ist ja auch was.
Die ausleihende Firma, mit der hast Du kein Arbeitsverhältnis uznd leider auch keine Ansprüche gegen den Entleiher.
Es sei denn, sie geben Dir einen schriftlichen Arbeitsvertrag, unbefristet natürlich. Du kündigst bei der Verleihfirma und fängst dann dort zu arbeiten an.
Zumindest einen Vorvertrag sollten sie Dir geben, wenn ihre Absicht Dich einzustellen, Hand und Fuß hat.
Drück Dir den Daumen
fragmich46

Hallo,

ich kann die Verärgerung verstehen. Mit Zeitarbeit habe ich noch keine Erfahrung und mich immer bis jetzt davon fern gehalten.
Der Arbeitsvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma und wird sicherlich unbefristet sein. Die Zeitarbeitsfirma wird kein Interesse daran haben, dass eine Überleitung in die Firma mit festem AV erfolgt, denn dann bricht ihr das Einkommen weg.
Für die Firma selbst zählt man als Leiharbeiter nicht zu den festen Angestellten, man braucht dafür kein Budget, denn Zeitarbeit ist nur temporär. Und somit braucht man auch keinen evt. Betriebsrat fragen.
Auch wenn viel Arbeit im Unternehmen vorhanden ist, werden keine neuen Stellen geschaffen. Das kann Firmenphilosophie sein oder schlichtweg die jetztige Lage der Firma.
Leider gibt es kein Gesetz, dass die Übernahme anordnen kann.
Wenn jemand direkt in der Firma befristet eingestellt worden ist ohne Angabe eines Sachgrundes, dann muss dieser Jemand nach längstens 2 Jahren übernommen werden oder gehen. Diese 2 Jahre lassen sich in der Verlängerung stückeln, also 1/2 Jahr plus 1 Jahr plus 1/2 Jahr zum Beispiel.
Es hilft nur eins. Sich einen neuen Job suchen. Manchmal wirkt das Wunder und auf einmal tut sich doch noch eine feste Stelle im Unternehmen auf. Und wenn nicht, wie lange noch hinhalten lassen.
Abchecken, wie der Markt für einen selbst ausschaut und handeln für die eigene Zufriedenheit.
Ich würde evt. ein Zwischenzeugnis fordern, wenn ich mich mit dem Gedanken trage zu wechseln und der Arbeitsmarkt das für mich auch hergibt.
Wer nicht dumm ist, weiß dann schon, halt, der will gehen. Dann haben sie noch Zeit zum Handeln.
Aber grundlegend muss man sich im Klaren sein, dass sie einen auch einfach gehen lassen können. Ein Spiel ist es also nicht.
Alles Gute.

Hallo,
mein Mann kann ihre Fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien.
MfG
Ingrid Kühn

Hallo,

was du meinst, ist eine Scheinselbständigkeit.
Da du beim Dienstleister beschäftigt bist, trifft eine Übernahmeregelung nicht zu.
Sicherlich wird in diesem Betrieb deine Arbeitskraft dringend benötigt. Andere Kriterien , z.B. ein Headquarter in den Staaten, eine Europazentrale, führen oft zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen.
Evtl. stehen auch innerbetriebliche Vesetzungen an. Dann darfst du deinen Konkurrenten noch einarbeiten und dann gehen. Betriebsangehörige haben immer den Vortritt, ziemlich egal welche Qualifikationen die dann haben.
Mein Tipp, lass dir eine Referenz geben und bewerbe dich bei anderen Firmen.
Such dir, für deine Branche, einen Headhunter.

Viel Glück und viele Grüße
Llissy

Hallo,

da kann ich dir leider keine Hoffnung machen. Anders wäre, wenn du bei der Firma, bei der du eingesetzt bist, direkt angestellt wärest und dort Kettenarbeitsverträge bekommen hättest. So aber hast du einen Vertrag bei dem Verleiher und der Verleiher macht Verträge mit dem Entleiher. Du bist da quasi außen vor, obwohl du ja eigentlich das Objekt der Begierde bist. Das ist leider die Masche, die lachen sich eins und du hast das Nachsehen.

Hallo,

eine Befristung ist grundsätzlich bis zu zwei Jahren möglich.

Hallo,

bin zu spät dran, „Urlaub“ srry.

Ich kapier die Umstände auch nicht ganz „Buget“???
Ne Kette mit Filialen oder was ??

zwei Jahre max. befristet ohne Sachgrund.
Werksverträge ausgenommen.
jedoch gilt die Frist auch für Verleiher.

Ich würde mich einfach an die nächste ebene Wenden, „willst mal ne klare Ansage, weil sonst doooof“ !!!

In den meisten Fällen freuen sich „die da oben“ über etwas Abwechslung :wink:

Viel Erfolg

Gruß Cyborg