bei uns ist es so das der vater holländer ist dort wohnt und arbeitet. auf nachfrage bei der krankenkasse wurde uns gesagt das es darauf ankommt wer von uns(leiblicher vater oder ich zukünftiger ehemann) mehr für die kinder bezahlt. kann mir jemand sagen wie die krankenkasse sowas berechnet???
Ihre Frage lässt Interpretationen zu. Ich nehme an Ihre künftige Gattin arbeitet nich und hat ein Kind von dem Herrn aus Holand. Wenn Sie PKV versichert sind dann muss Sie sich in der GKV freiwillig versichern. Jetzt stellt sich die Frage, wie hoch der Betrag ist bzw worauf 15,5 Prozent der GgKV Beträge zu Zahlen sind. Richtig?
Dann wird als Berechnungsgrundlage 50 Prozent des Haushaltseinkommens zugrundegelegt, Also in Ihrem Fall ihr halbes Bruttoeinkommen. Und darauf 15,5 Prozent pro Monat.
Sollten Sie GKV versichert sein, verstehe ich die Frage nicht, denn dann sind Mutter und Kind kostenfrei über Sie familienversichert.
Gruß
Christian Müller
Hallo,
Kinder werden dort familienversichert, wo sie hauptsächlich unterhalten werden (§ß Absatz 4 SGB V). Dies kann also auch als Stiefkind sein, wenn der Stiefvater hauptsächlich den Unterhalt leistet.
Unterhalt ist nicht nur in geldlicher Form zu sehen. Auch mit sachlicher Unterstützung (Essen, Trinken, Kleidung, Unterkunft, Freizeitbespaßung) unterhält man sein Kind.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Dein leibliches Kind beim jetzigen Ehegatten und Stiefvater familienversichern wollt. Gebt gegenüber der KK die Auskunft, dass das Kind hauptsächlich vom Stiefvater unterhalten wird, bei dem es auch wohnt. Sollte die KK eine genaue Aufstellung verlangen, macht das halt. Auf der einen Seite den geldlichen Betrag, den der leibliche Vater zahlt und auf der anderen Seite eben etwas mehr, was der Stiefvater „zahlt“- wobei man Sachleistungen (Essen, Trinken usw) tatsächlich den geldlichen Unterhaltsleistungen gleichstellen darf. Dann dürfte es auch mit der FV beim Stiefvater klappen!
Hallo, powerpulver!
Ich denke die Frage ist nicht einfach einfach zu beantworten, da zu wenig Informationen gegeben wurden. In der Regel müsste die KK eine qualifizierte Aussage machen wer zahlen muss. Sicher stellt sich auch die Frage ob der neue Partner die Kinder adoptiert oder der leibliche Vater nicht zahlen kann, weil er finanziell überfordert wird.
Mein Tip: nachsehen unter www.trennungsfaq.de/ehe.html
und sich gegebenenfalls an an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Eine Auskunft ist nicht sehr teuer und man hat was Rechtliches in der Hand.
Alles Gute- Schaddie
Hallo!
Recht kompliziert. Hier die einfachste Variante:
Euer Einkommen… also dein Einkommen, dass deiner Frau und der
Unterhalt der Kinder werden zusammengerechnet (Netto) und durch
die Anzahl der Personen geteilt. Wenn der Unterhalt (vom leibl. Vater)
weniger als die Häfte des sich ergebenden Betrages ist, können die
Kinder über Dich versichert werden.
Gruß, Christian
Sobald Ihr geheiratet habt, können die Stiefkinder familienversichert werden, wenn Du den überwiegenden Unterhalt sicherstellst. Wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt, ist die Entscheidung leicht. Ansonsten einfach darauf achten, dass Dein „Unterhalt“ inklusive Kost und Logis höher ausfällt, als der des leiblichen Vaters.
MfG - N
Hallo,
ja, bei Stiefkindern ist es so dass auf den „überwiegenden Unterhalt“ ankommt. Die Berechnung ist ein wenig kompliziert hier wäre der Link:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung…
MfG
T. Heinold
Ist schon traurig wenn dass die eigene Krankenkasse nicht erklären kann.