Hallo,
habe mal ein Urteil gelesen, dass für den Fall:
Selbstständiger, privatversichert, meldet sich für Hartz4 an (und gibt natürlich seine Selbstständigkeit auf), dieser vom Amt lediglich den Anteil für die private KV bekommt, den das Amt an eine gesetzliche Kasse zahlen müsste.
Es würde mich interessieren, wie hoch dieser Anteil ist oder wovon er abhängt.
Gruß pucky
Hallo,
die ARGE zahlt an den Privatversicherten ohne Einnahmen einen Zuschuss in Höhe des gesetzlichen Beitrages. Dieser ergibt sich aus den §§ 243 und 246 SGB V und beträgt momentan 126,50 EUR. Der Zuschuss zur Pflegeversicherung wird allerdings ohne Deckelung auf den gesetzlichen Beitrag übernommen.
Gruß
Kristin
Danke für die Info
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