Mieter M hat mit Erlaubnis von Vermieter VM durch einen Fachbetrieb eine Satellitenanlage am Haus installieren lassen.
Vermieter VM hat die Installation davon abhängig gemacht, dass die Anlage nach Auszug des M am Haus verbleibt, außerdem sollte M die Montagekosten übernehmen.
Mieter M hat also dem Fachbetrieb die Montagekosten überwiesen, die Rechnung für die Anlage bekam der VM.
Jetzt erhält M ein Schreiben von VM, in dem der sich lediglich bereit erklärt, die Kosten für die Schüssel und den LNB zu übernehmen, die restlichen Teile (Mast, Kabel, Dachpfanne etc.) solle der Mieter M tragen.
Kann der VM trotzdem verlangen, das beim Auszug von M die komplette Anlage am und im Haus verbleibt, oder ist der M berechtigt, Mast, Kabel und Dachpfanne beim Auszug mitzunehmen, da er sie ja bezahlt hat?
Oder ist es nicht vielmehr so, dass das Zubehör eindeutig nicht zu den Montagekosten gehört sondern zur Anlage selbst und somit vom VM zu bezahlen ist, wenn er schon die Anlage behalten will?
es gibt einen Mailverkehr zwischen VM und M, in dem VM die Erlaubnis erteilt, eine Satellitenanlage zu installieren, darauf besteht, die Anlage nach Auszug von M am Haus zu behalten, aber nur die Kosten für Schüssel (70 Euro) und LNB (50 Euro) zu übernehmen. Die restlichen Kosten für Zubehör (Mast, Dachpfanne, Kabel etc. [ca. 200 Euro]) und Montage (300 Euro) hat der Mieter zu tragen.
Im Allgemeinen kann der Vermieter aber verlangen, dass die
Anlage installiert bleibt.
Sicher kann er das - keine Frage - dann soll er bitte schön auch die Materialkosten übernehmen!
es gibt einen Mailverkehr zwischen VM und M, in dem VM die
Erlaubnis erteilt, eine Satellitenanlage zu installieren,
darauf besteht, die Anlage nach Auszug von M am Haus zu
behalten, aber nur die Kosten für Schüssel (70 Euro) und LNB
(50 Euro) zu übernehmen. Die restlichen Kosten für Zubehör
(Mast, Dachpfanne, Kabel etc. [ca. 200 Euro]) und Montage (300
Euro) hat der Mieter zu tragen.
Ja dann ist doch alles klar, der Mieter baut und muss dann bei Auszug alles da lassen, wenn der Mieter sich auf den Deal einlässt.
Mal gut, dass der Vermieter keine regelmäßige Wartung verlangt.
Im Allgemeinen kann der Vermieter aber verlangen, dass die
Anlage installiert bleibt.
Sicher kann er das - keine Frage - dann soll er bitte schön
auch die Materialkosten übernehmen!
Das ist Verhandlungssache zwischen den beiden Parteien.
es gibt einen Mailverkehr zwischen VM und M, in dem VM die
Erlaubnis erteilt, eine Satellitenanlage zu installieren,
darauf besteht, die Anlage nach Auszug von M am Haus zu
behalten, aber nur die Kosten für Schüssel (70 Euro) und LNB
(50 Euro) zu übernehmen. Die restlichen Kosten für Zubehör
(Mast, Dachpfanne, Kabel etc. [ca. 200 Euro]) und Montage (300
Euro) hat der Mieter zu tragen.
Ja dann ist doch alles klar, der Mieter baut und muss dann bei
Auszug alles da lassen, wenn der Mieter sich auf den Deal
einlässt.
Wieso muss M alles da lassen? Doch wohl nur Schüssel und LNB?
Bei Auszug wird die Flex benutzt, um den Mast transportfähig zu machen …
Mal gut, dass der Vermieter keine regelmäßige Wartung
verlangt.
Was soll da regelmäßig gewartet werden? Außerdem ist die Anlage in sein Eigentum übergegangen …
Im Allgemeinen kann der Vermieter aber verlangen, dass die
Anlage installiert bleibt.
Sicher kann er das - keine Frage - dann soll er bitte schön
auch die Materialkosten übernehmen!
Das ist Verhandlungssache zwischen den beiden Parteien.
Wieso verhandeln, die Montagekosten hat schon der Mieter übernommen, wenn der VM die Anlage behalten will, soll er das Material bezahlen!
VM und M sind sich einig, dass eine Schüssel installiert wird.
Weiterhin sind Sie sich einig, dass nach Auszug des Mieters die Schüssel an Ort und Stelle bleibt. Also Eigentum des Vermieters.
Wer welche Kosten trägt, darüber waren sich ebenfalls beide Parteien einig.
Also, verstehe ich jetzt das Problem nicht?
Sollte der Mieter jetzt die Flex nehmen, wird der Vermieter wahrscheinlich Schadensersatzanspruch geltend machen.
VM und M sind sich einig, dass eine Schüssel installiert wird.
Weiterhin sind Sie sich einig, dass nach Auszug des Mieters
die Schüssel an Ort und Stelle bleibt. Also Eigentum des
Vermieters.
Wer welche Kosten trägt, darüber waren sich ebenfalls beide
Parteien einig.
genau - M = Monatgekosten VM = Materialkosten
Also, verstehe ich jetzt das Problem nicht?
Das Problem ist, das der VM nur die Schüssel und den LNB zahlen will, was noch zu der Anlage gehört wie Kabel, Mast etc. (schon mehrfach erwähnt), will er nicht zahlen!
Sollte der Mieter jetzt die Flex nehmen, wird der Vermieter
wahrscheinlich Schadensersatzanspruch geltend machen.
wenn M alles an Material zahlen soll (ausser Schüssel und LNB) kann der VM kaum Schadenersatz fordern für Dinge, die ihm nicht gehören.
es gibt einen Mailverkehr zwischen VM und M, in dem VM die
Erlaubnis erteilt, eine Satellitenanlage zu installieren,
darauf besteht, die Anlage nach Auszug von M am Haus zu
behalten, aber nur die Kosten für Schüssel (70 Euro) und LNB
(50 Euro) zu übernehmen. Die restlichen Kosten für Zubehör
(Mast, Dachpfanne, Kabel etc. [ca. 200 Euro]) und Montage (300
Euro) hat der Mieter zu tragen.
Was daran hast Du nicht verstanden? Da steht doch ganz deutlich, wer was zu bezahlen hat. Und da steht auch ganz deutlich, dass die Anlage später im Haus bleibt.
Weißt Du nicht, was man unter ‚Anlage‘ zu verstehen hat oder was ist das Problem?
Gruß
loderunner
VM und M sind sich einig, dass eine Schüssel installiert wird.
Weiterhin sind Sie sich einig, dass nach Auszug des Mieters
die Schüssel an Ort und Stelle bleibt. Also Eigentum des
Vermieters.
Wer welche Kosten trägt, darüber waren sich ebenfalls beide
Parteien einig.
genau - M = Monatgekosten VM = Materialkosten
Also, verstehe ich jetzt das Problem nicht?
Das Problem ist, das der VM nur die Schüssel und den LNB
zahlen will, was noch zu der Anlage gehört wie Kabel, Mast
etc. (schon mehrfach erwähnt), will er nicht zahlen!
Sollte der Mieter jetzt die Flex nehmen, wird der Vermieter
wahrscheinlich Schadensersatzanspruch geltend machen.
wenn M alles an Material zahlen soll (ausser Schüssel und LNB)
kann der VM kaum Schadenersatz fordern für Dinge, die ihm
nicht gehören.
Das tun sie doch in diesem Fall aber, da sie ja wohl in den Besitz des VM übergehen.
Es ist doch durchaus möglich einen Vertrag zu schließen, in dem der VM sich verpflichtet, einen Teil der Kosten zu übernehmen, wenn dafür am Ende die gesamte Anlage in seinen Besitz übergeht. So ist das hier doch gewesen, oder nicht?
Greetz, T.