Übernahme ? 'SEHR DRINGEND'

Also erste teil hatte ich schon unter Existensgründung http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… gepostet,

hierzu habe ich noch eine rechtliche frage.

wenn wir als mitarbeiter der firma der eine insolventz verfahren eingeleitet hat uns selbstständig machen, eine lagerhalle der von der firma gemietet war mieten den vorhandenen kundenstamm anschreiben und den mitteilen das wir als NEUE firma die als kunden beizubehlaten möchten, bei dem hauptkunden gemachte ausschreibung teilnehmen und den namen von der alten firma inkl. LOGO in unsere neue firmenname integrieren mit einem zusatz evtl. auch inh. „MEIER MÜLLER“ versehen so das hieraus erkennen ist das wir eine NEUE firma sind :

Kann dieses als eine übernahme seitens der behörden geahndet werden so das wir „die neue firma“ für altlasten der alten firma aufkommen müssen?
Keiner von uns ist mit der inhaber der alten firma verwandt oder verschwägert. lediglich einer war lange zeit der Partner"war mit ihr NICHT VERHEIRATET"
und sind seit der konkurs der firma sind die endgültig auseinander.

Brauche dringend antworten weil wir schnell handeln müssen. montag muss der gewerbe angemeldet sein damit wir den hauptkunden beibehalten können.
ich würde einen experten auch telefonisch kontaktieren. wir stehen vor dem grossen frage : IST ES EINE ÜBERNAHME UD MÜSSEN WIR FÜR DIE ALTSCHULDEN AUFKOMMEN ???

Guten Morgen!

Welche Rechtsform hatte das alte Unternehmen? War es eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH oder ein Personenunternehmen, z. B. eine GbR?

Grundsätzlich mußt Du damit rechnen, zum Rechtsnachfolger mit allen Pflichten, d. h. inkl. Übernahme der Schulden gegenüber ALLEN Gläubigern, zu werden, wenn das komplette Unternehmen aus Mitarbeitern, Firmenlogo, Firmensitz, Geschäftszweck etc. weitergeführt wird.

Am Rande: Du sprichst von einem Hauptkunden. Ein Unternehmen, das einen „Hauptkunden“ hat, das also einen großen Teil seines Umsatzes mit nur einem Kunden realisiert, ist regelmäßig eine gefährliche und wackelige Angelegenheit. Ein Unternehmen MUSS es vertragen, wenn ein beliebiger Kunde wegfällt. In solcher Konstellation muß es höchste Priorität für die Firmenleitung haben, die Bedeutung dieses Kunden durch Neuakquisition auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren.
Wegen eines einzigen Kunden würde ich mich nicht unter zu großen Zeitdruck setzen lassen. Das Unternehmen braucht langfristigen Bestand. Entscheidungen, die einen bestimmten Kunden zur Grundlage haben, können schon morgen Makulatur sein.

Eine Insolvenz muß nicht unbedingt etwas Schreckliches sein. Im Gegenteil. Es ist ein klarer Schnitt, der eine wirtschaftlich nicht tragfähige Konstruktion beendet. Es ist die Chance für einen Neuanfang ohne Altlasten und oft viel gesünder, als sich jahrelang über die Runden zu quälen. Ein Konkurs hat auch immer Ursachen. Diese können im Markt begründet liegen, in mangelhafter Finanzierung des Unternehmens, in Fehlern der Geschäftsführung, aber auch in einer ungeeigneten Belegschaft. Eine Insolvenz bietet auch die Chance, sich von allen möglichen faulen Eiern im Unternehmen zu trennen. Die Analyse der Ursachen des Scheiterns braucht Zeit und einen klaren Kopf. Zeitdruck ist das Letzte, was man dabei gebrauchen kann.

Heute ist Samstag. Jedes Unternehmen braucht Liquidität. Wie willst Du bis Montag prüfen, ob eine Bank mitspielt?

Du sprichst von einer gemieteten Halle. Wenn es nicht um bestimmtes Inventar geht, darauf hält ohnehin der Konkursverwalter seinen Daumen, wenn es also nur um die leere gemietete Halle geht, ja liebe Güte, sowas kann man überall mieten. Das Logo der alten Firma, schön und gut, damit können aber auch schlechte Erfahrungen manches Lieferanten verbunden sein und ein dicker Warnvermerk beim Finanzamt. Die Sache mit dem Namen würde ich mir noch einmal überlegen.

Mit den wenigen vorhandenen Infos empfehle ich, die alte Firma sausen zu lassen. Suche Dir einen, höchstens zwei Kollegen, mit denen zusammen Du das Gewerbe unter eigenem Namen führen möchtest. Das müssen belastbare, gesunde und fähige Arbeitstiere sein und keine Leute, die glauben, sich zuerst als Chef einer Neugründung einen tollen Leasing-Schlitten vor die Tür stellen zu müssen. Dann sprichst Du persönlich mit jedem einzelnen Kunden, nicht nur mit dem Hauptkunden, die kleinen Kunden sind genau so wichtig. Sie machen Dich nämlich unabhängig. Wenn Du die Kunden hast, sprichst Du mit Banken. Dafür brauchst Du Zeit, viele Tage, wenn nicht sogar Wochen. Du brauchst außerdem Eigenkapital, mindestens so viel, daß die Kosten der ersten wenigen Monate ohne Einnahmen gedeckt sind. Andernfalls kannst Du das Vorhaben vergessen, weil Du schlicht und einfach verhungerst. Vergiß es, von heute bis Montag zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.

Nach der Art der Fragestellung vermute ich, daß Dir und Deinen Kollegen erforderliches kaufmännisches Wissen fehlt. Kannst Du eine Bilanz lesen? Wo lag der Wurm im in Insolvenz gegangenen Unternehmen?

Sollte Dein Herz an den Ausschreibungen hängen, für die das alte Unternehmen Angebote abgegeben hatte, dann beißt sich die Katze ganz sicher in den Schwanz. Du kannst nicht gegenüber Gläubigern behaupten, kein Rechtsnachfolger zu sein und gegenüber Auftraggebern trotzdem in die Rolle des Rechtsnachfolgers schlüpfen wollen. Das geht ganz sicher schief. Wer von den Gläubigern Geld verloren hat, ist wachsam und wird seine Fühler genau nach solchen Schwachstellen ausstrecken. Es hört sich so an, daß Du am liebsten verhindern möchtest, daß die ausschreibenden Kunden überhaupt eine Veränderung bemerken. Ich rate Dir zu größter Vorsicht! Das geht voraussehbar gründlich in die Hose.

Wenn Sachkenntnis, kaufmännisches Wissen, Kundenkontakte und eine Finanzierung steht, würde ich mit offenem Visier ganz neu unter neuem Namen und neuer Anschrift anfangen und die Insolvenz
der alten Firma ihren Weg nehmen lassen. Bei einer besonders eingerichteten Halle und günstigen Konditionen kann es aucvh bei der Anschrift bleiben. Aber lasse Dich nicht darauf ein, Rechtsnachfolger im Mietvertrag zu werden. Gläubiger der Altfirma werden gezielt danach suchen.

Bei Entscheidungen sollte man sich vor Augen halten, daß eine Insolvenz nichts Ehrenrühriges ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Insolvenz eine vom Gesetz vorgesehene Maßnahme.

Gruß
Wolfgang

Guten Morgen!

Guten Morgen

Welche Rechtsform hatte das alte Unternehmen? War es eine
Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH oder ein
Personenunternehmen, z. B. eine GbR?

Gbr

Grundsätzlich mußt Du damit rechnen, zum Rechtsnachfolger mit
allen Pflichten, d. h. inkl. Übernahme der Schulden gegenüber
ALLEN Gläubigern, zu werden, wenn das komplette Unternehmen
aus Mitarbeitern, Firmenlogo, Firmensitz, Geschäftszweck etc.
weitergeführt wird.

ok…also wir waren insgesamt 5 mitarbeiter .anfangen wollen wir mit mir + 2 weitere mitarbeiter. der firmensitz verschiebt sich durch diese räumlichkeiten um eine einer bzw. 2 nummern weiter , also statt 18 wirds dann 20 .geschäftszweck ist durchaus gleich. das logo ist halt etwas was wir auf unseren sachen haben , mittels grauvur oder aufkleber

Am Rande: Du sprichst von einem Hauptkunden. Ein Unternehmen,
das einen „Hauptkunden“ hat, das also einen großen Teil seines
Umsatzes mit nur einem Kunden realisiert, ist regelmäßig eine
gefährliche und wackelige Angelegenheit. Ein Unternehmen MUSS
es vertragen, wenn ein beliebiger Kunde wegfällt. In solcher
Konstellation muß es höchste Priorität für die Firmenleitung
haben, die Bedeutung dieses Kunden durch Neuakquisition auf
ein ungefährliches Maß zu reduzieren.

dieser kunde ist eine Uni-Klinik und der auftragsvolumen die wir da haben ist nicht unwesentlich es würde durchweh ohne gehen aber in den letzten 10 jahre hat unsere firma hier viel zeit,arbeit aber auch geld reingesteckt und wir wollten nicht das andere durch unsere arbeit auf fertige sachen sitzen. es sind aufträge da die immer wiederkehren also wartungsarbeiten. die sind durchaus lukrativ.

Wegen eines einzigen Kunden würde ich mich nicht unter zu
großen Zeitdruck setzen lassen. Das Unternehmen braucht
langfristigen Bestand. Entscheidungen, die einen bestimmten
Kunden zur Grundlage haben, können schon morgen Makulatur
sein.

Eine Insolvenz muß nicht unbedingt etwas Schreckliches sein.
Im Gegenteil. Es ist ein klarer Schnitt, der eine
wirtschaftlich nicht tragfähige Konstruktion beendet. Es ist
die Chance für einen Neuanfang ohne Altlasten und oft viel
gesünder, als sich jahrelang über die Runden zu quälen. Ein
Konkurs hat auch immer Ursachen. Diese können im Markt
begründet liegen, in mangelhafter Finanzierung des
Unternehmens, in Fehlern der Geschäftsführung, aber auch in
einer ungeeigneten Belegschaft. Eine Insolvenz bietet auch die
Chance, sich von allen möglichen faulen Eiern im Unternehmen
zu trennen. Die Analyse der Ursachen des Scheiterns braucht
Zeit und einen klaren Kopf. Zeitdruck ist das Letzte, was man
dabei gebrauchen kann.

wir haben natürlich die letzte zeit damit verbracht alles in details zusammen durchzugehen. das soll für uns ja auch ein neuanfang sein. der bisherige besitzerin/geschäftsführerin ist dann nicht mehr unter uns und wir entscheiden wie , wo was gemacht wird. aber eine übernahme wollen wir mit allen mittelbn vermeiden

Heute ist Samstag. Jedes Unternehmen braucht Liquidität. Wie
willst Du bis Montag prüfen, ob eine Bank mitspielt?

für unsere anfang brauchen wir keine bank, zumindest nicht als kreditgeber. es wird eine guthabenkonto geführt.

Du sprichst von einer gemieteten Halle. Wenn es nicht um
bestimmtes Inventar geht, darauf hält ohnehin der
Konkursverwalter seinen Daumen, wenn es also nur um die leere
gemietete Halle geht, ja liebe Güte, sowas kann man überall
mieten

du hast sicher recht aber eins darf man nicht vergessen, wir kennen den vermieter sehr gut und wir werden hier die ersten 6 monate keine miete zahlen danach wird neu verhandelt. wir brauchen diese platz (sobald es frei wird) um unsere fahrzeuge da unterzustellen, als lager halle und sogar eine raum als unterkunft.

. Das Logo der alten Firma, schön und gut, damit können

aber auch schlechte Erfahrungen manches Lieferanten verbunden
sein

mit lieferanten hatten wir keine probleme .

und ein dicker Warnvermerk beim Finanzamt. genau das ist das was uns kopfschmerzen macht.

Die Sache mit
dem Namen würde ich mir noch einmal überlegen.

machen wir

Mit den wenigen vorhandenen Infos empfehle ich, die alte Firma
sausen zu lassen. Suche Dir einen, höchstens zwei Kollegen,
mit denen zusammen Du das Gewerbe unter eigenem Namen führen
möchtest. Das müssen belastbare, gesunde und fähige
Arbeitstiere sein und keine Leute, die glauben, sich zuerst
als Chef einer Neugründung einen tollen Leasing-Schlitten vor
die Tür stellen zu müssen. Dann sprichst Du persönlich mit
jedem einzelnen Kunden, nicht nur mit dem Hauptkunden, die
kleinen Kunden sind genau so wichtig. Sie machen Dich nämlich
unabhängig. Wenn Du die Kunden hast, sprichst Du mit Banken.
Dafür brauchst Du Zeit, viele Tage, wenn nicht sogar Wochen.
Du brauchst außerdem Eigenkapital, mindestens so viel, daß die
Kosten der ersten wenigen Monate ohne Einnahmen gedeckt sind.
Andernfalls kannst Du das Vorhaben vergessen, weil Du schlicht
und einfach verhungerst. Vergiß es, von heute bis Montag zu
einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.

Nach der Art der Fragestellung vermute ich, daß Dir und Deinen
Kollegen erforderliches kaufmännisches Wissen fehlt.

Da irrst du dich aber trotzdem hast du recht. das mir die fehlt ist klar aber den anderen beiden fehlt es nicht , das ist eigentlich auch ziemlich sicher.

Kannst Du
eine Bilanz lesen? Wo lag der Wurm im in Insolvenz gegangenen
Unternehmen?

der wurm lag da drin das räumlichkeiten gemietet wurden die wir uns : erstens nicht leisten konnten und zweitens nicht brauchten so kam eine gesamt miete zustande die die firma nicht mehr targen konte. der wurm lag da drin das sachen gekauft wurde (werkzeug, fahrzeug) die lange zeit gar nicht oder kaum im einsatz waren die aber natürlich bar bezahlt worden die aber auch nachher im unterhalt geld gekostet haben. und schliesslich der letzte wurm . fuhrpark : zu viele autos , zu wenige leute die mit den autos unterwegs waren, es wurden leute eingestellt die keine ahnung hatten aber viel geld gekostet haben , so hat sich dann wie ein wollknäuel zu ende gezogen.

Sollte Dein Herz an den Ausschreibungen hängen, für die das
alte Unternehmen Angebote abgegeben hatte, dann beißt sich die
Katze ganz sicher in den Schwanz. Du kannst nicht gegenüber
Gläubigern behaupten, kein Rechtsnachfolger zu sein und
gegenüber Auftraggebern trotzdem in die Rolle des
Rechtsnachfolgers schlüpfen wollen. Das geht ganz sicher
schief. Wer von den Gläubigern Geld verloren hat, ist wachsam
und wird seine Fühler genau nach solchen Schwachstellen
ausstrecken.

das werde ich so weitergeben.

Es hört sich so an, daß Du am liebsten verhindern
möchtest, daß die ausschreibenden Kunden überhaupt eine
Veränderung bemerken.

die ausschreibende kunde ist davon informiert und und warten das wir handeln und sind einverstanden , von geheimhaltung kann keine rede sein.

Ich rate Dir zu größter Vorsicht! Das

geht voraussehbar gründlich in die Hose.

Wenn Sachkenntnis, kaufmännisches Wissen, Kundenkontakte und
eine Finanzierung steht, würde ich mit offenem Visier ganz neu
unter neuem Namen und neuer Anschrift anfangen und die
Insolvenz
der alten Firma ihren Weg nehmen lassen. Bei einer besonders
eingerichteten Halle und günstigen Konditionen kann es aucvh
bei der Anschrift bleiben. Aber lasse Dich nicht darauf ein,
Rechtsnachfolger im Mietvertrag zu werden.

das ist der springende punkt dennke ich.

Gläubiger der
Altfirma werden gezielt danach suchen.

Bei Entscheidungen sollte man sich vor Augen halten, daß eine
Insolvenz nichts Ehrenrühriges ist. Bei Vorliegen der
Voraussetzungen ist die Insolvenz eine vom Gesetz vorgesehene
Maßnahme.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ergänzend zu meiner Antwort rate ich Dir, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit keine teuren Fehler unterlaufen.
Der Anwalt sollte ein Fachmann für Steuerrecht und Wirtschaftssachen sein, also kein Feld-Wald-und Wiesen-Advokat!
Zu prüfen ist die Frage der Rechtsnachfolge.
Ihr dürft nicht einfach auf Inventar, Fertig - oder Halbfertigprodukte der alten Firma zugreifen. Nur der Insolvenzverwalter hat über die Sachen zu bestimmen. Wenn trotzdem etwas verschwindet, werden alle miteinander in des Teufels Küche kommen und dort richtig gar gebacken.
Es ist auch zu prüfen, ob die Arbeitsverhältnisse noch bestehen. Auch dafür kontaktet den Insolvenzverwalter! Auch ob und wann die Halle für eine neue Nutzung zur Verfügung steht, bestimmt im Moment ausschließlich der Insolvenzverwalter. Ich warne dringend davor, am Insolvenzverwalter vorbei zu agieren!

Aufkleber und Gravuren sind kein stichhaltiger Grund, ein Logo weiter zu verwenden. Überhaupt sollte beim Logo geklärt werden, wem die Rechte gehören und ob es ein eingetragenes Warenzeichen ist. Das darf dann nämlich nicht einfach verwendet werden, sonst habt Ihr schon den ersten (verlorenen) Prozess am Hals.

Alles andere kläre bitte in Deinem eigenen Interesse mit einem Rechtsanwalt. Die Gefahr ist einfach zu groß, in die Rechtsnachfolge oder durch unbefugte Zugriffe sogar in Straftatbestände zu geraten.

Gruß
Wolfgang

…DANKE OW.
.

Hi,

wenn ich das richtig verstehe, willst du mit 2 Kumpel zusammen die Kundschaft deines bisherigen Arbeitgebers übernehmen und bedienen. dabei wäre die Benutzung des alten Logos von Nutze, um den Kunden Kontinuität zu zeigen und keine unliebsamen Fragen beantworten zu müssen. Ist das in etwa so richtig?

Zunächst einmal muß geklärt sein, in welchem Stadium des Insolvenzverfahrens sich der frühere Arbeitgeber befindet. Nach dem neuen Insolvenzrecht haben die Bemühungen, das insolvente Unternehmen zu retten und zu sanieren, Vorrang vor der insolvenzrechtlichen Abwicklung. Üblicherweise wird das Insolvenzgericht ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die Frage beantwortet werden soll, ob es sich lohnt, das Unternehmen des Insolvenzschuldners zu retten. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter entscheidet dann darüber, ob er den Betrieb sanieren will oder ihn abzuwickeln gedenkt.

Wenn deine Bemühungen in diese Phase fallen, würdest du schwer Ärger bekommen und dich eventuell strafbar machen, wenn du dein Vorhaben umsetzt. Also wichtig ist, die Entscheidung des Insolvenzverwalters, den Betrieb zu schliessen, in der Tasche zu haben.

Auch im Falle einer Abwicklung könnte der Insolvenzverwalter auf die Idee komen, den Firmenwert (also die Stammkunden) an einen Dritten zu verkaufen. Eventuell sogar mit dem Logo des insolventen Unternehmens. Auch das muß geklärt sein.

Nicht zuletzt sind die Fragen, die Wolfgang Dreyer aufgeworfen hat, zu berücksichtigen. Wenn dir durch die Erfüllung verschiedener Kriterien (Logo, Personalübernahme, Fahrzeugübernahme, gleiche oder Nachbaranschrift usw.) eine Betriebsübernahme nachgewiesen werden kann, könnte manch ein Gläubiger deines früheren Arbeitgebers dich ins Visier nehmen.

Gruß,
Francesco

Hi,

Hi

wenn ich das richtig verstehe, willst du mit 2 Kumpel zusammen
die Kundschaft deines bisherigen Arbeitgebers übernehmen und
bedienen. dabei wäre die Benutzung des alten Logos von Nutze,
um den Kunden Kontinuität zu zeigen und keine unliebsamen
Fragen beantworten zu müssen. Ist das in etwa so richtig?

naja so ungefähr. wie gesagt dieses logo ist so ziemlich auf alles was wir haben , es soll und wird ja auch etwas bearbeitet, also es bleibt nicht alles beium alten , die kunden werden alle ausnahmslos benachrichtigt, wenn es denn noch nicht geschehen ist.

Zunächst einmal muß geklärt sein, in welchem Stadium des
Insolvenzverfahrens sich der frühere Arbeitgeber befindet.

eigentlich am anfang aber wir sind alle gekündigt und dieses betrieb wird definitiv nicht mehr (zumindest nicht mehr vom jetzigen besitzer) weitergeführt. und ich melde mich am montag erstmal arbeitslos.

Nach dem neuen Insolvenzrecht haben die Bemühungen, das
insolvente Unternehmen zu retten und zu sanieren, Vorrang vor
der insolvenzrechtlichen Abwicklung. Üblicherweise wird das
Insolvenzgericht ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die
Frage beantwortet werden soll, ob es sich lohnt, das
Unternehmen des Insolvenzschuldners zu retten. Der vom Gericht
bestellte Insolvenzverwalter entscheidet dann darüber, ob er
den Betrieb sanieren will oder ihn abzuwickeln gedenkt.

wir wissen es nicht aber nehmen an das wird das letztere sein von dem was oben steht.

Wenn deine Bemühungen in diese Phase fallen, würdest du schwer
Ärger bekommen und dich eventuell strafbar machen, wenn du
dein Vorhaben umsetzt. Also wichtig ist, die Entscheidung des
Insolvenzverwalters, den Betrieb zu schliessen, in der Tasche
zu haben.

…leuchtet ein

Auch im Falle einer Abwicklung könnte der Insolvenzverwalter
auf die Idee komen, den Firmenwert (also die Stammkunden) an
einen Dritten zu verkaufen.

Moment . die stammkunden an dem dritten ? kann man kundschaft verkaufen ?

Eentuell sogar mit dem Logo des
insolventen Unternehmens. Auch das muß geklärt sein.

Nicht zuletzt sind die Fragen, die Wolfgang Dreyer aufgeworfen
hat, zu berücksichtigen. Wenn dir durch die Erfüllung
verschiedener Kriterien (Logo, Personalübernahme,
Fahrzeugübernahme, gleiche oder Nachbaranschrift usw.) eine
Betriebsübernahme nachgewiesen werden kann, könnte manch ein
Gläubiger deines früheren Arbeitgebers dich ins Visier nehmen.

damit ist wohl zu rechnen, aber ob die damit auch erfolg haben könnten , das macht uns kopfschmerzen.

Gruß,

danke

Francesco