Hallo,
wenn ein Familienangehöriger (Tochter) den Pkw der verstorbenen Mutter übernimmt und die Kfz-Haftpflichtversicherung beim bisherigen Versicherer auch beibehalten will, kann er dann den SF-Rabatt übernehmen ?
Gruß
Karl
wenn ein Familienangehöriger (Tochter) den Pkw der verstorbenen Mutter übernimmt und die
Kfz-Haftpflichtversicherung beim bisherigen Versicherer auch
beibehalten will, kann er dann den SF-Rabatt übernehmen ?
Grundsätzlich ja, Einzelheiten aber mit dem speziellen Versicherer klären.
Hallo,
Der SF-Rabatt ist übertragbar, aber nur die selbst verdienten Jahre.
Beispiel: Mutter - war in SF 25
Tochter - hat im Jahr 2000 den Führerschein gemacht.
hat also erst 10 volle Jahre den Führerschein,
kann also auch nur SF10 übernehmen.
Gruß
Hallo,
wie schon angemerkt, grundsätzlich ja.
Ein Problem „kann“ es aber geben, wenn die Mutter als ALLEINFAHRER eingetragen war oder nur der Ehepartner mitfahren durfte.
Die Tochter MUSS mit als berechtigter Fahrer eingetragen sein.
Ist sie es nicht, dann kann (falls vorhanden) der Ehepartner der Verstorbenen diesen Rabatt erstmal übernehmen und dann seiner Tochter weiter geben!
VG René
und noch eine Ergänzung zu den Vorpostern
Hallo,
ohne das zu wiederholen was schon dasteht:
eine weitere Einschränkung ist üblicherweise die, dass die Übertragung innerhlab von 6 Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers beantragt werden muss.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
wird aber wohl dann die SF8 oder SF7 werden (da fiktive Einstufung!), je nach Zeitpunkt des Erwerbes des Führerscheines (1.JH oder 2JH)!
VG René
Hallo Rene,
wo hast Du denn die SF8 bzw. SF7 her.
Gruß Norbert
Hallo Norbert,
hab mich verguckt in der Jahreszahl. Sorry, hast Recht!
VG René