ob die aufnehmende Gesellschaft das überhaupt macht (verpflichtet ist sie dazu nicht)
ob die SF-Klasse im Zweitwagen über die Jahre verdient ist , d.h. Sondereinstufungen (Zweitwagen wie Erstwagen, SF-Klasse weil Mitarbeiter der Versicherung o.ä.) werden i.d.R. nicht übertragen
Kann ich dann die SF 3-70% übernehmen? Werde die von der neuen Versicherung anerkannt ?
Um Ärger und Stress im Vorfeld zu vermeiden ist mein Rat, bei dem Vorversicherer anzufragen, ob in irgendeiner Form Sonderrabatte in den aktuellen SF enthalten sind.
Denn Sonderrabatte müssen vom Folgeversicherer nicht weitergeführt werden respektive der Vorversicherer muss diese nicht bescheinigen.
bin 21 Jahre und habe seit April 2008 den Führerschein.
Mein Auto war als Zweitwagen auf meinen Vater versichert und
ich war als Fahrer eingetragen.
In der letzten Beitragsrechnung Stand SF 3-70%
Ich vermute einmal, dass Dein letztes Auto in 2008 zugelassen wurde und Du bisher keinen Unfall hattest.
Dann würde hier keine Sondereinstufung vorliegen und Deine neue Versicherung wird diese SF3 Einstufung übernehmen.