übernahme trotz schwangerschaft?

Hallo,
ich bin nächstes Jahr im Juni mit meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte fertig.
Wir wünschen uns ein 2. Kind.
Nun ist die Frage, wenn ich Schwanger werde und zum Ende der Ausbildung in Mutterschutz gehe werde ich trotzdem Übernommen?
Denn eigentlich ist es nach den neuen Verhandlungen 2012 im TvöD so geregelt, dass jeder Azubi mit der voraussetzung dáss er die Abschlussprüfung bestanden hat, für ein Jahr übernommen wird.
Gilt das auch für mich wenn ich mit beendigung der Abschlussprüfung in Mutterschutz gehe?
Müssen die mich dann nach der Elternzeit übernehmen?
Oder läuft das Jahr ab?

Hallo!

Also sicher bin ich nicht, aber ich denke, dass Du übernommen werden musst. Aber da würde ich sicherheitshalber bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen.
Oder Ihr wartet mit dem 2. Kind noch ein Jahr?

Viel Erfolg!