Übernahme- / Übergabeprotokoll

Hallo an alle,

angenommen man zieht in eine Mietwohnung, bei der während und nach dem Einzug keinerlei Protokoll des Zustandes der Wohnung gemacht wurde. Der Vermieter versprach mündlich, dass er noch dies und dass reparieren bzw. instandsetzten würde. (Zum Beispiel, Fugen im Bad abdichten, Fensterrahmen streichen und vieles mehr) Der Vermieter kann sich nach einigen Monaten nach dem Einzug an keine Aussagen solcher Art mehr erinnern. … nach 2 Jahren ist leider nichts passiert.

Zeugen zu den Aussagen direkt gibt es nicht. Aber wohl Zeugen die vom Vermieter gefragt wurden, ob sie diese Arbeiten in der Mietwohnung des Nachbarn übernehmen würden … also eher indirekte Zeugen. (Farbe wurde an den Nachbarn übergeben mit der Aussage er solle das doch mal schnell beim Nachbarn machen, der Nachbar wies dies aber ab).

Nun nach über 2 Jahren Ärger mit dem Vermieter (diverse Vorfälle) möchte der Mieter ausziehen und wundert sich, inwie weit er nun beim Auszug nachweisen muss, welche Schäden bereits in der Wohung waren und welche er verantworten muss wenn er nichts beweisen kann (da kein Protokoll vorliegt).

Der Anwalt vom Mietschutzbund sagt, der Vermieter liegt in der Beweispflicht.
Im Internet finde ich dazu allerlei gegensätzliche Aussagen.

Wie ist es nun beim Auszug, wenn der Vermieter Schäden in der Wohungung moniert? Wer ist in der Beweispflicht?
Muss der Vermieter nun beweissen, dass die Schäden vom Mieter verurscaht wurden, oder ist der Vermieter im Recht den Mieter für alles verantwortlich zu machen, da kein Protokoll beim Einzug vorlag?

Wie sieht es dann mit der Rückzahlung der Kaution aus, falls der Vermieter nichts zurück zahlen möchte, weil er behauptet, der Mieter hätte alle Schäden zu verantworten? (Abgesehen davon besteht auch keinerlei Kautionskonto, aber das nur mal nebenbei …)

LG
Jasmin

Hallo an alle,

Hallo,

angenommen man zieht in eine Mietwohnung, bei der während und
nach dem Einzug keinerlei Protokoll des Zustandes der Wohnung
gemacht wurde. Der Vermieter versprach mündlich, dass er noch
dies und dass reparieren bzw. instandsetzten würde. (Zum
Beispiel, Fugen im Bad abdichten, Fensterrahmen streichen und
vieles mehr) Der Vermieter kann sich nach einigen Monaten nach
dem Einzug an keine Aussagen solcher Art mehr erinnern. …
nach 2 Jahren ist leider nichts passiert.

dann nehme ich mal an, dass so ein Mieter daraus eine Lehre zieht und künftig ein vernünftiges Protokoll mit dem VM ausfertigt und unterzeichnet.

Zeugen zu den Aussagen direkt gibt es nicht. Aber wohl Zeugen
die vom Vermieter gefragt wurden, ob sie diese Arbeiten in der
Mietwohnung des Nachbarn übernehmen würden … also eher
indirekte Zeugen. (Farbe wurde an den Nachbarn übergeben mit
der Aussage er solle das doch mal schnell beim Nachbarn
machen, der Nachbar wies dies aber ab).

Die Frage ist, inwieweit diese Zeugen bereits sind, im Falle einer Auseinandersetzung diese Aussagen zu bestätigen.

Nun nach über 2 Jahren Ärger mit dem Vermieter (diverse
Vorfälle) möchte der Mieter ausziehen und wundert sich, inwie
weit er nun beim Auszug nachweisen muss, welche Schäden
bereits in der Wohung waren und welche er verantworten muss
wenn er nichts beweisen kann (da kein Protokoll vorliegt).

Man muss unterscheiden zwischen Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen. Soweit es evtl. undichte Badfugen betrifft würde ich dies in die Instandsetzung einsortieren. Das Streichen der Fenster obliegt dem Mieter (bei rechtsgültig vereinbarter Pflicht zu Schönheitsreparaturen), allerdings nur innen.

Der Anwalt vom Mietschutzbund sagt, der Vermieter liegt in der
Beweispflicht.

Na das ist doch schon mal ein Wort!

Im Internet finde ich dazu allerlei gegensätzliche Aussagen.

Jo, dass ist ja auch einfach. Schließlich ist jeder Fall anders und pauschal ist im Recht ja so gut wie gar nix.

Wie ist es nun beim Auszug, wenn der Vermieter Schäden in der
Wohungung moniert? Wer ist in der Beweispflicht?
Muss der Vermieter nun beweissen, dass die Schäden vom Mieter
verurscaht wurden, oder ist der Vermieter im Recht den Mieter
für alles verantwortlich zu machen, da kein Protokoll beim
Einzug vorlag?

Richtige Schäden oder nur fehlende Schönheitsreparaturen. Hat der Mieter die Schäden dem VM schriftlich gegenüber noch einmal angezeigt, bzw. die mündlich zugesagte Reparatur/Verbesserung eingefordert? Schäden hat der Verursacher zu beheben. Wenn der Mieter aussagt, dass die Schäden bereits bestanden und der VM das der aktuelle Mieter sie verursacht hat, steht Aussage gegen Aussage.

Wie sieht es dann mit der Rückzahlung der Kaution aus, falls
der Vermieter nichts zurück zahlen möchte, weil er behauptet,
der Mieter hätte alle Schäden zu verantworten? (Abgesehen
davon besteht auch keinerlei Kautionskonto, aber das nur mal
nebenbei …)

Die Kaution ist vom Grundsatz her tatsächlich dazu da, den VM davor zu schützen, dass er auf Schäden sitzen bleibt die ein Mieter zu verantworten hat. Rückt er sie also teilweise oder ganz nicht heraus, müsste der Mieter die Herausgabe einklagen.

Der Mieter ist gut beraten weiterhin die anwaltliche Hilfe des Mieterschutzbundes einzusetzen. Sollten Fragen zur Qualität dieser Hilfe bestehen, müsste hier ggf. ein anderer Anwalt herangezogen werden.

LG
Jasmin

Gruß
Nita