Hallo an alle,
angenommen man zieht in eine Mietwohnung, bei der während und nach dem Einzug keinerlei Protokoll des Zustandes der Wohnung gemacht wurde. Der Vermieter versprach mündlich, dass er noch dies und dass reparieren bzw. instandsetzten würde. (Zum Beispiel, Fugen im Bad abdichten, Fensterrahmen streichen und vieles mehr) Der Vermieter kann sich nach einigen Monaten nach dem Einzug an keine Aussagen solcher Art mehr erinnern. … nach 2 Jahren ist leider nichts passiert.
Zeugen zu den Aussagen direkt gibt es nicht. Aber wohl Zeugen die vom Vermieter gefragt wurden, ob sie diese Arbeiten in der Mietwohnung des Nachbarn übernehmen würden … also eher indirekte Zeugen. (Farbe wurde an den Nachbarn übergeben mit der Aussage er solle das doch mal schnell beim Nachbarn machen, der Nachbar wies dies aber ab).
Nun nach über 2 Jahren Ärger mit dem Vermieter (diverse Vorfälle) möchte der Mieter ausziehen und wundert sich, inwie weit er nun beim Auszug nachweisen muss, welche Schäden bereits in der Wohung waren und welche er verantworten muss wenn er nichts beweisen kann (da kein Protokoll vorliegt).
Der Anwalt vom Mietschutzbund sagt, der Vermieter liegt in der Beweispflicht.
Im Internet finde ich dazu allerlei gegensätzliche Aussagen.
Wie ist es nun beim Auszug, wenn der Vermieter Schäden in der Wohungung moniert? Wer ist in der Beweispflicht?
Muss der Vermieter nun beweissen, dass die Schäden vom Mieter verurscaht wurden, oder ist der Vermieter im Recht den Mieter für alles verantwortlich zu machen, da kein Protokoll beim Einzug vorlag?
Wie sieht es dann mit der Rückzahlung der Kaution aus, falls der Vermieter nichts zurück zahlen möchte, weil er behauptet, der Mieter hätte alle Schäden zu verantworten? (Abgesehen davon besteht auch keinerlei Kautionskonto, aber das nur mal nebenbei …)
LG
Jasmin