Hallo,
leider konnte ich im Internet nichts zu folgendem Sachverhalt finden, daher frage ich hier nach.
Angenommen Käufer A bestellt online Kleidung bei Unternehmen B. Die Ware wurde zu einem Zeitpunkt geliefert, zu dem der Käufer zuhause nicht anzutreffen war. Das zuständige Versandunternehmen unternimmt keinen weiteren Zustellversuch, stattdessen erhält der Käufer einen Brief mit der Bitte, das Paket im Logistikzentrum abzuholen. Besagter Käufer befindet sich aber inzwischen im Urlaub und liest den Brief erst danach, als auch die Frist zum Abholen bereits verstrichen ist. Desweiteren hat er die Ware bereits vor Ort bei Unternehmen B gekauft.
1,5 Monate später erhält der Käufer von besagtem Unternehmen ein Schreiben mit der Aufforderung, die entstandenen Kosten für den Versand (hin und zurück) zu übernehmen. Muss der Käufer dies, wenn er nie mit dem Paket „in Kontakt gekommen“ ist?
Danke und viele Grüße, KLovenberg