Übernahme von Azubi dafür muss ein Geselle gehen?

Moin ich benötige mal einen Rat von euch thema arbeitrecht.

Zur Zeit arbeite ich in einen Betrieb mit einen Zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Der zum 1.April endet.Nach einen kurzen Gespräch mit meinen Abteilungsleiter hieß es das ich eventuell innerhalb unserer Gruppe "weiter gereicht werden soll " da wir uns personell reduzieren wollen. Anderer Seites wollen sie aber den Azubi der jetzt fertig wird übernehmen.
Klingt in meinen Ohren wie „Schnell weg mit ihnen“(mich als Geselle). Kann ich da irgendwas machen / gegen angehen?

Wolte es einmal wissen und nicht extra dafür zum RA laufen

Gruß

Hallo,

leider kann man nichts dagegen machen, weil Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Sie müssen mit drei Monaten bevor die Befristung abläuft bei dem Arbeitsamt als Arbeitssuchende melden, sonst haben Sie eine Sperre.

Gruß
Marinel

Bei einer Versetzung kannst du nix machen, wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt. Gibt es den, dann muss der Betriebsrat angehört werden. Gegen eine Kündigung kannst du dann klagen, wenn dein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung mindestens 6 Monate betragen hat. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Die Klage machst du über die Gewerkschaft oder einen Anwalt oder du gibst sie beim Rechtspfleger am Gericht zu Protokoll.

Hallo,
ein zeitlich befristeter Vertrag endet immer, ohne dass Du etwas dagegen tun kannst. Ein RA kostet da nur nutzlos Geld. Mit dem AzuBi hat das auch nichts zu tun. Mir klingt das eher danach, dass die Firma möglichst nichts mit unbefristet Beschäftigten zu tun haben will - und das riskiert sie ja, wenn Du über die jetzige Befristung hinaus beschäftigt wirst. Der AzuBi wird wohl auch nur einen befristeten Vertrag bekommen - und steht im Jahr danach so da wie Du jetzt.
Tut mir echt leid.
Gruß
U.Daniel

Hallo PaTee,
es ist leider so, dass ein befristeter Arbeitsvertrag zum Fristende endet. Der AG kann den Vertrag verlängern, wenn beide Seiten das wollen, der AN hat keinen Rechtsanspruch darauf. Der AG ist frei, einen anderen neu einzustellen, oder den Azubi zu übernehmen.
Die einzige Chance für den befristeten AN wäre, nachzuweisen, dass der Befristungsgrund (§ 14 TzBefrG) fehlerhaft war und eine unbefristete Weiterbeschäftigung einzuklagen. Ich kenne aber niemanden, der das jemals getan hätte… .
Alles Gute, phantomin

Hallo,

bei befristeten Stellen wird es wohl schwierig werden. Vor allem wenn der Vertrag gerade am auslaufen ist. Wie lange war denn der Vertrage befristet?
Wenn Sie innerhalb der Gruppe wechseln, wie soll ich das verstehen? Sind sie im gleichen Unternehmen, dann darf die Befristung von einem Arbeitsvertrag 2 Jahre eigentlich nicht überschreiben. Wenn Sie offiziell innerhalb der Gruppe in ein anderes Unternehmen wechseln wird es wohl wieder schwierig.

Ich möchte Sie allerdings bitten sich evtl. mal bei einer Gewerkschaft schlau zu machen, die beraten manchmal auch Nichtmitglieder. Gibt es in dem Unternehmen auch einen Betriebsrat? Dann wenden Sie sich doch mit Ihrem Anliegen auch mal an sie.

Leider kann ich nur einen wagen Rat geben weil ich nicht genug Einblick haben. Ich wünsch Ihnen das Sie übernommen werden.
Viele Grüße

Wurde denn angesprochen, dass jemand für den Azubi gehen muss? Ich kann da leider nicht helfen

Hallo,

wenn ich die Situation mit dem befristeten Arbeitsvertrag betrachte, würde ich sagen: nein.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann den Zweck haben, evt. die Zeit zwischen den Ausbildungsbeginn und -ende zu überbrücken (mögliche Denkweise, nicht immer so).

Wenn der Azubi bleibt und Sie gehen, ist zahlenmäßig weniger Personal vorhanden, da ja dafür nicht unbedingt ein neuer Azubi eingestellt wird. Das widerspricht also nicht der Aussage ihres Chefes.

Hoffe, ich konnte helfen.

Hi,

befristete Arbeitsverträge können auslaufen.
Deshalb sind sie ja befristet. Es bedarf keiner Kündigung. Jedoch kommt es darauf an, ab wann, in welchem Zeitraum eine Benachrichtigung an den oder die Befristete schriftlich vor Auslauf stattfinden muss. Da kommt es auf den Tarifvertrag oder auf gesetzliche Bestimmungen an.

Wird die Tätigkeit darüber hinaus fortgesetzt, gilt es „normalerweise“ als unbefristet.

Hat nichts mit Geselle, Meister oder irgend etwas zu tun. Hier geht es um einen befristeten Arbeitsvertrag.

Zwar traurig, aber ich hoffe es hat Dir geholfen.

MfG

Harley

Tut mir leid da muss ich passen.

Guten Morgen,

nein, da können Sie nichts machen. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis sind keine entsprechenden Gründe notwendig.

Schönen Gruß

Holger

Guten Morgen,

Klares Nein, Sie haben keinerlei Möglichkeiten, da Sie ion einem befristeten Arbeitsverhältnis sind.

Selbst wenn Sie fest angestellt wären, könnte Ihr AG unter bestimmten Voraussetzungen Mitarbeiten an andere Standorte versetzen oder ggf. die Verträge lösen.

Hoffen Sie auf eine unbefr. Anstellung, also Zähne zusammenbeißen und ein freundliches Gesicht machen. Lassen Sie sich Ihren Ärger nicht anmerken und der Azubi kann ja auch nicht dafür, er ist sicher nur eine billige Arbeitskraft nach seiner Ausbildung.

Denken Sie daran, sich heute schon wieder arbeitssuchend zu melden. Diese Meldung ist sehr wichtig und vorgeschrieben!!!

Tut mir leid, keine andere Aussage machen zu können. Trotzdem eine schöne Adventszeit.

Gruß
Trotzkopf

Nein, selbst wenn Sie dann eine Arbeit verrichten müssten, die nicht Ihrer Qualifikation entspricht. MfG Peter A. Hoppe

Ich Kann leider nicht weiterhelfen.

Moin auch,

bei einem befristeten Arbeitsvertrag kann man da nicht viel machen.
In manchen Branchen sind die AG verpflichtet, die Azubis für einen gewissen Zeitraum zu übernehmen.
Wenn Sie im Betrieb „weiter gereicht“ werden sollen, kann es ja nicht an der Arbeitsleistung liegen.
Ich würde ggf. mal den Betriebsrat einschalten.

Gruß

Moin Patee
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, geht es in deiner Frage um Zeitvertrag gegen Lehrvertrag? wer wird übernommen?
Da kommt es auf die Broschee an, in die du arbeites und welcher Tarifvertrag gilt?
Die meisten Tarifverträge haben eine Übernahmeverpflichtung des Lehrlinge tariflich geregelt. Also schlechte Karten für einen Zeitarbeiter( auch wenn er Geselle ist)! Ich würde an deiner stelle meinen Chef unverbindlich nach einer Verlängerung meines Arbeitsvertrages fragen.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen? Auch wenn die Antwort nicht gerade Positiv ausgefallen ist.

Nein, leider keine Chance. Befristet Verträge können so auslaufen. Manche Firmen machen soetwas extra, um die Zeit zu überbrücken bis der eigene Azubi auslernt. Das ist rechtmäßig.

Da der Vertrag ohnehin befristet ist, gibt es hier keine Möglichkeit. Ich würde - wenn es mir in der Firma grundsätzlich gefällt - das Angebot des „Weiterreichens“ annehmen, wenn der neue Job akzeptabel ist. Alles besser als arbeitslos. Aus dem neuen Job heraus kann man sich auch gut woanders bewerben.

Grüße