Übernahme von Bestattungskosten

Hallo, hier meine Frage:

Hab zwar schon gegoogelt, aber über einen ähnlichen Fall nichts gefunden.

Ein Vater mit 2 volljährigen Kindern ist verstorben. Die Mutter, die mit ihm verheiratet war, ist für die Bestattungskosten nicht zahlungsfähig und hat daher einen Antrag auf Übernahme bei der Sozialhilfe gestellt. Nun müssen die beiden Kinder natürlich auch ihre Vermögensverhältnisse preisgeben. Die Tocher ist allerdings selbst in der Insolvenz, hat 2 Kinder, ist verheiratet und ist momentan schwanger. Der Sohn des Verstorbenen ist seit 2 Monaten erst zu seiner Freundin gezogen, die als 50%-Arbeitskraft berufstätig ist und selbst einen Sohn eines anderen Mannes hat (2 Jahre alt). In dem Antrag der Sozialhilfe müssen aber auch die Lebensgefährten ihre Vermögensverhältnisse darstellen. Aber als Lebensgefährtin die noch dazu alleinerziehend ist, dürfen die vom Sozialamt Geld von ihr verlangen? Auch dass sie ihre Vermögensverhältnisse wissen wollen?

Danke schon mal.

Hallo,

ist zwar nicht mein „Spezialgebiet“ und die Antwort daher nicht 100 %ig.

Trotzdem dürften die Bestattungskosten wohl etwas mit Unterhaltsrecht zu tun haben.

Wenn ich vom Unterhaltsrecht ausgehe, ist der Lebensgefährte, Ehepartner usw. des Pflichtigen nicht zu Zahlungen verpflichtet.

Allerdings wird oft geprüft, inwieweit das Überleben des Pflichtigen durch die Einkommen des Partners gesichert sind. Hat der Partner soviel Geld, dass der Pflichtige sein eigenes Geld nicht in voller Höhe benötigt, wird man dem Pflichtigen zu Zahlungen verpflichten.

Ob das bei einer Alleinerziehenden mit Teilzeiteinkommen möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Bei der schwangeren Tochter wird auch nicht viel zu holen sein.

Die Formulare ausfüllen und sich keinen großen Kopf machen, dürfte das Beste sein. Die Selbstbehaltssätze sind in solchen Fällen ziemlich hoch.

Gruß
Ingrid