Hallo, hier meine Frage:
Hab zwar schon gegoogelt, aber über einen ähnlichen Fall nichts gefunden.
Ein Vater mit 2 volljährigen Kindern ist verstorben. Die Mutter, die mit ihm verheiratet war, ist für die Bestattungskosten nicht zahlungsfähig und hat daher einen Antrag auf Übernahme bei der Sozialhilfe gestellt. Nun müssen die beiden Kinder natürlich auch ihre Vermögensverhältnisse preisgeben. Die Tocher ist allerdings selbst in der Insolvenz, hat 2 Kinder, ist verheiratet und ist momentan schwanger. Der Sohn des Verstorbenen ist seit 2 Monaten erst zu seiner Freundin gezogen, die als 50%-Arbeitskraft berufstätig ist und selbst einen Sohn eines anderen Mannes hat (2 Jahre alt). In dem Antrag der Sozialhilfe müssen aber auch die Lebensgefährten ihre Vermögensverhältnisse darstellen. Aber als Lebensgefährtin die noch dazu alleinerziehend ist, dürfen die vom Sozialamt Geld von ihr verlangen? Auch dass sie ihre Vermögensverhältnisse wissen wollen?
Danke schon mal.