Hallo Forum! 
Ich war vor einiger Zeit selbständig (in der Rechtsform einer GmbH). Aus dieser Zeit existieren noch einige vollstreckbare Titel gegen zahlungsunfähigen Kunden, bei denen im Moment nichts zu holen ist. Diese Titel lauten natürlich auf meine GmbH als Gläubiger.
Im Rahmen der Unternehmensauflösung wird die GmbH demnächst erlischen. Kann ich als Privatperson diese Titel übernehmen, in der Hoffnung, die Forderung innerhalb der nächsten dreißig Jahre doch noch zu realisieren?
In welcher Form kann bzw. muss eine solche Titelübernahme geschehen?
Viele Grüße
Jens