Übernahme von Forderungen möglich?

Hallo Forum! :wink:

Ich war vor einiger Zeit selbständig (in der Rechtsform einer GmbH). Aus dieser Zeit existieren noch einige vollstreckbare Titel gegen zahlungsunfähigen Kunden, bei denen im Moment nichts zu holen ist. Diese Titel lauten natürlich auf meine GmbH als Gläubiger.

Im Rahmen der Unternehmensauflösung wird die GmbH demnächst erlischen. Kann ich als Privatperson diese Titel übernehmen, in der Hoffnung, die Forderung innerhalb der nächsten dreißig Jahre doch noch zu realisieren?

In welcher Form kann bzw. muss eine solche Titelübernahme geschehen?

Viele Grüße

Jens

Hi !

So oft wie der Artikel jetzt schon gelesen wurde und noch immer keine Antwort da ist, denk ich mal, dass diese Rechtsfrage wohl auch eher ins „Recht-Board“ gehört. Vielleicht gibts da ja mehr Experten, die sich mit sowas rumschlagen.

BARUL76

PS: ohne wirklich Ahnung zu haben, schätze ich mal, dass eine Übertragung nicht möglich ist. Einzige Ausnahme, die ich so sehe, wäre wahrscheinlich, wenn die GmbH nur liquidiert wurde und vorher nicht insolvent war. Aber wie gesagt, ist nur ne Vermutung von nem Unwissenden.