Kann der Arbeitgeber diese Gewinn mindernd angeben?
Er will dem AN das Geld nicht bar auszahlen, möchte aber die Kosten dessen Privatreise übernehmen.
Er könnte eigentlich die Rechnung einfach begleichen, aber wird dann der Rechnungsbetrag seinen Gewinn mindern, etwa als eine geldwerte Leistung an den Arbeitnehmer? Oder muss die Rechnung des Reisebüros auf den Namen des AG ausgestellt werden?
Hallo Golubei,
eine Reise für private Zwecke, die ein AG seinem AN bezahlt ist in jedem Fall steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn.
Es wird also bei der Lohnabrechnung zum steuerpflichtigen Brutto hinzugerchnet und beim Nettolohn als Geldwerter Vorteil wieder abgezogen.
Das sieht für den AN erst mal schön aus, aber duch die steuerlichen Abzüge bleibt von dieser Gabe meist nicht mehr viel übrig.
V.G.
Flotte Lotte
Hallo Flotte Lotte,
soll die Rechnung vom Reisebüro auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt werden, damit er diese bezahlen und ordnungsgemäß verbuchen kann?
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LG
Golubei
Servus,
das ist grad egal. Weil es ja auch egal ist, ob der Lohn in Geld oder in Reisen oder in Rattenschwänzen ausbezahlt wird.
Ordnungsgemäß muss in diesem Fall bloß die Abrechnung betreffend LSt und Sozialversicherung sein: Vom Wert der Reise wie von einem Nettolohn hochgerechnet.
Und natürlich die LSt-Bescheinigung am Jahresende, und das Lohnkonto.
Schöne Grüße
MM