Übernahme von Schulden vermeiden

Wir haben eine Immobilie in Aussicht, die ein paar ‚Haken und Ösen‘ hat. Die Immobilie gehört einer insolventen Firma. Über den Kaufpreis hat eine Bank mit zu entscheiden. Zudem scheint es mit Grundstücksanliegern während des Baus Probleme mit Beschädigungen durch die Bauarbeiten gegeben zu haben.

Meine Fragen sind folgende:
a) Wie kann ich bei einem Kauf der Immobilie ausschließen, dass ich vorhandene Schulden mitkaufe?
b) Welchen Unterschied gibt es hierbei zwischen Hypothek und Grundschuld?
c) Wie sieht es mit Beschädigungen an den anderen Grundstücken aus. Hafte ich ggf. dafür, wenn ich das Haus kaufe?
d) Inwieweit haftet ein Makler für Auskünfte, die er mir gibt? (An den Verkäufer komme ich nicht ran)
e) Können Forderungen, die eine WEG an den bisherigen Eigentümer hat, danach einfach an mich stellen?

Danke für Eure Tipps.

Bert

Wir haben eine Immobilie in Aussicht, die ein paar ‚Haken und
Ösen‘ hat. Die Immobilie gehört einer insolventen Firma. Über
den Kaufpreis hat eine Bank mit zu entscheiden. Zudem scheint
es mit Grundstücksanliegern während des Baus Probleme mit
Beschädigungen durch die Bauarbeiten gegeben zu haben.

Dann sind Bauschäden bzw. Baumängel an der Immobilie auch ganz gut möglich. Sichert ein Bauunternehmen seine Baustelle nicht richtig ab, steht zu befürchten, dass dieses Unternehmen auch anderweitig Mist baut.
Hier sollte unbedingt Fachwissen hinzugezogen werden, welches sich das Objekt der Begierde ansieht. Zwischen Preiswert und Billig gibt es einige Unterschiede!

Meine Fragen sind folgende:
a) Wie kann ich bei einem Kauf der Immobilie ausschließen,
dass ich vorhandene Schulden mitkaufe?

Das ist eine Sache der Kaufvertragsgestaltung. Das müssen Sie dem Notar so mitgeben, wird er aber in aller Regel selbst drauf kommen.

b) Welchen Unterschied gibt es hierbei zwischen Hypothek und
Grundschuld?

Die Hypothek ist an den Geldfluss gebunden, die Grundschuld nicht.
Also die Hypothek hat nur dann Bedeutung, wenn tatsächlich Geld ausbezahlt wird. Verringert sich die Kreditsumme durch Tilgung, verringert sich also auch die Hypothek. Ist abbezahlt, ist die Hypothek vollständig erloschen.
Die Grundschuld kann auch ohne Geldfluss bestehen. Vorteil hier: Sie können sich mit einer Eigentümergrundschuld den ersten Rang „reservieren“, ohne dass eine Bank einen Kredit gibt.
Weiterhin können Sie mit der Grundschuld auch nach Abbezahlung der Kreditsumme einen neuen Kredit aufnehmen.
Hypotheken werden so gut wie gar nicht mehr eingesetzt.

c) Wie sieht es mit Beschädigungen an den anderen Grundstücken
aus. Hafte ich ggf. dafür, wenn ich das Haus kaufe?

Siehe Antwort a)

d) Inwieweit haftet ein Makler für Auskünfte, die er mir gibt?
(An den Verkäufer komme ich nicht ran)

Wenn so viel im Dunkeln ist, wäre es vielleicht sogar besser, auf den kauf zu verzichten. Lassen Sie sich doch die Auskünfte schriftlich geben. Im Zweifelsfall kürzen Sie seine Courtage, wenn seine Aussagen nicht stimmen. Irgendwann sollten Sie aber den Eigentümer kennenlernen. Beim Notartermin ist es ziemlich spät, glaube ich.

e) Können Forderungen, die eine WEG an den bisherigen
Eigentümer hat, danach einfach an mich stellen?

Siehe Antwort a)

Danke für Eure Tipps.

Bert

Hallo erstmal,

Wir haben eine Immobilie in Aussicht, die ein paar ‚Haken und
Ösen‘ hat. Die Immobilie gehört einer insolventen Firma. Über
den Kaufpreis hat eine Bank mit zu entscheiden. Zudem scheint
es mit Grundstücksanliegern während des Baus Probleme mit
Beschädigungen durch die Bauarbeiten gegeben zu haben.

Ich wiederhole mich gerne immer wieder: Der Kauf aus einer Insolvenssituation kann eine gute Gelegenheit sein günstig an eine Immobilie zu kommen, birgt aber auch die Gefahr, sich selbst zu ruinieren, wenn man nicht mit allen Wassern gewaschen ist, und weiß, wie solche Sachen funktionieren. Hat man hiermit nicht bereits jahrelange Erfahrung und verfügt über eine entsprechende Ausbildung, die insbesondere die ganzen rechtlichen Fragen des Immobilienrechts umfasst, sollte man entweder von solchen Sachen die Finger lassen, oder gleich die Kosten für einen entsprechenden Fachmann mit einkalkulieren. Zudem sollte man auch gleich einen Fachmann für die bautechnische Seite mit einbeziehen.

Grundsätzlich gilt in solchen Situationen, dass man keineswegs mit Maklern verhandeln sollte, soweit man dies vermeiden kann. Hier zählen noch mehr als sonst klare Aussagen der Beteiligten mit deren Unterschrift, und daher sollte man immer im Kontakt mit Eigentümer und Gläubiger direkt stehen.

Meine Fragen sind folgende:
a) Wie kann ich bei einem Kauf der Immobilie ausschließen,
dass ich vorhandene Schulden mitkaufe?

Das ist eine Frage der Aufarbeitung des konkreten Sachverhalts und einer darauf aufbauenden Vertragsgestaltung. Da üblicherweise die Gläubiger die Vertragsentwürfe bestimmen, und ein Notar nur neutraler Dritter ist, braucht es hierbei unbedingt einen parteiischen juristischen Fachmann auf Seiten des Erwerbers (z.B. ein spezialisierter Anwaltskollege).

b) Welchen Unterschied gibt es hierbei zwischen Hypothek und
Grundschuld?

Die Hypothek ist - wie der Jurist sagt - akzessorisch, teilt also das Schicksal der zu sichernden Forderung. Die Grundschuld ist dies nicht, besteht also grundsätzlich auch ohne die Forderung. Praktische Bedeutung im Rahmen der Grundstücksfinanzierung hat heute nur noch die Grundschuld.

c) Wie sieht es mit Beschädigungen an den anderen Grundstücken
aus. Hafte ich ggf. dafür, wenn ich das Haus kaufe?

Auch dies eine Frage der Vertragsgestaltung. Mir sind schon Verträge untergekommen, in denen man versucht hat (und keine Ahnung bei wieviel Verträgen dies erfolgreich ist, die keinem Anwalt vorgelegt werden), den Zeitpunkt der Übernahme der Verkehrssicherungspflichten vorzuverlagern. Ansonsten gilt natürlich: Wer einen Schaden verursacht hat, muss dafür gerade stehen, es sei denn, jemand anderes ist dumm genug dies freiwillig zu übernehmen, weil er eine entsprechende Vertragsklausel nicht verstanden hat.

d) Inwieweit haftet ein Makler für Auskünfte, die er mir gibt?
(An den Verkäufer komme ich nicht ran)

Die Haftung ist üblicherweise weniger das Problem als die Beweisbarkeit und Zurechnung zu konkret entstandenen Schäden.

e) Können Forderungen, die eine WEG an den bisherigen
Eigentümer hat, danach einfach an mich stellen?

Auch da gilt: Aufarbeitung des Sachverhaltes und anständige Vertragsgestaltung.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,
vielen Dank für Deine Hinweise.

Die bauliche Begutachtung des Gebäudes ist soweit ok.

oder gleich
die Kosten für einen entsprechenden Fachmann mit
einkalkulieren.

braucht es hierbei
unbedingt einen parteiischen juristischen Fachmann auf Seiten
des Erwerbers (z.B. ein spezialisierter Anwaltskollege).

Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt für meinen Fall? Wie wird dessen Honorar bemessen (nach Aufwand oder nach Immobilienwert)?

Gruß, Bert

Hallo,

Die bauliche Begutachtung des Gebäudes ist soweit ok.

Wunderbar

Wie finde ich einen spezialisierten Anwalt für meinen Fall?

Horche dich mal in deiner Gegend um, wer schon mal immobilienrechtlichen Ärger gehabt hat, und mit wem er gut gefahren ist. Viele Kollegen geben auch den Briefkastenonkel in der örtlichen Presse zu bestimmten Themen. Mit den Fachanwaltschaften wird es in dem Bereich etwas schwer. Die Baurechtler sind eher für die Bearbeitung der Folgen technischer Probleme zuständig, die Insolvenzrechtler wickeln eher auf Seiten der Unternehmen ab. Man kann aber mal nach sonstigen Angaben in Anzeigen und dem Branchenbuch schauen. Wobei da natürlich oft eher der Wunsch Vater des Gedankens ist. Mir wäre Stuttgart jetzt etwas weit weg (wobei man natürlich inzwischen von HAJ aus ganz günstig per Flieger runter kommt).

Wie wird dessen Honorar bemessen (nach Aufwand oder nach
Immobilienwert)?

Da es hier um außergerichtliche Tätigkeit geht, sollte man einen Honorarvereinbarung treffen. Die kann man pauschal machen, oder über Stundenabrechnung, …

Gruß vom Wiz