lt. Kaufvertrag gehen die Versicherungen zum Übergabedatum auf den Käufer über. Es handelt sich um ein Vierfamilienhaus, wovon 3 Wohnungen vermietet sind.
Gilt der Versicherungsübergang auch für die Rechtsschutz f. Mietverhältnisse?Wenn ja, gelten für den neuen Eigentümer wieder die „Wartefristen“ (3 Monate)?
es ist zwar richtig daß die Versicherungen am Tag des Kaufes an den Käufer übergehen. Davon leitet sich aber keine Verpflichtung ab, diese Versicherungen auch tatsächlich zu übernehmen.
Bei Eigentums-Übergang gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: der Käufer kann sich die ihm am angenehmsten erscheinende Verishcerung aussuchen und dort einen Vertrag abschließen.
Die einzige Pflicht besteht darin, daß wenn er mit einer Bank finanziert diese auf jeden Fall eine Brand- oder Gebäudeversicherung erwartet. Ob der alte oder der neue Vertrag ist irrelevant.
Gruß
Edgar
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in unserem Fall wäre es gar nicht schlecht, wenn die Versicherungen auf uns übergehen. Wir beabsichtigen einen der Mieter wegen Vernachlässigung der Wohnung (kleiner Messi) und einer anderen wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Sollte es hier zu einem Gerichtsverfahren etc. kommen, wäre es gut, wenn wir sofort Rechtschutz hätten und nicht erst die drei Monate abwarten müssten…
es ist zwar richtig daß die Versicherungen am Tag des Kaufes
an den Käufer übergehen. Davon leitet sich aber keine
Verpflichtung ab, diese Versicherungen auch tatsächlich zu
übernehmen.
Bei Eigentums-Übergang gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Das
heißt: der Käufer kann sich die ihm am angenehmsten
erscheinende Verishcerung aussuchen und dort einen Vertrag
abschließen.
Die einzige Pflicht besteht darin, daß wenn er mit einer Bank
finanziert diese auf jeden Fall eine Brand- oder
Gebäudeversicherung erwartet. Ob der alte oder der neue
Vertrag ist irrelevant.
Vielleicht hättest du erwähnen sollen, daß sich deine äußerungen nur auf die gebäudeversicherung bezieht. bei rs, hv, hr usw. geht die versicherung nicht auf den neuen eigentümer über.
mfg
snake
in unserem Fall wäre es gar nicht schlecht, wenn die
Versicherungen auf uns übergehen. Wir beabsichtigen einen der
Mieter wegen Vernachlässigung der Wohnung (kleiner Messi) und
einer anderen wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Sollte es hier
zu einem Gerichtsverfahren etc. kommen, wäre es gut, wenn wir
sofort Rechtschutz hätten und nicht erst die drei Monate
abwarten müssten…
der vorposter hat nicht darauf hingewiesen, daß seine äußerungen sich nur auf die gebäudeversicherung bezieht. in deinem falle also weiterhin wartezeit. außerdem wäre dann zu prüfen ob der versicherungsfall nicht schon eingetreten ist und somit dein rs-fall nicht versichert weil vorvertraglich wäre. aber dazu bin ich zu wenig rechts-experte um dies genau zu klären.
mfg
snake
genau da liegt das Problem. Die Rechtschutz tritt erst nach drei Monaten ein und maßgeblich bei solchen Sachen ist das Datum des Ereignisses. Das bedeutet, wenn wir sofort kündigen, haben wir keine RV bei evtl. Klageverfahren…wenn wir drei Monate warten, zieht sich das ganze noch mehr in die Länge!!!Hätte ja sein können, dass man das durch die Übertragung von Versicherungen umgehen kann!