folgender Fall:
Person A hat eine Website aufgebaut, aber mittlerweile vom Netz genommen. Person B möchte Person A die Inhalte der Seite abkaufen und, mit Abänderungen, wieder auf eine eigene Website schalten.
Die Website enthält Texte und Bilder. Wenn Person B das alles übernimmt, wie kann sich Person B absichern, dass diese Texte und Bilder wirklich genutzt werden dürfen - also von Person A nicht irgendwo abgekupfert wurden und B hätte dann das Problem.
Selbst wenn A in einem Vertrag versichert, dass alle verkauften Seiten ok und für B frei nutzbar sind - wie lässt sich nachweisen, welche Seiten/Inhalte wirklich verkauft wurden? Im Rechtsstreit könnte A doch behaupten „Dieses strittige Bild war nie auf meiner Seite“.
folgender Fall:
Person A hat eine Website aufgebaut, aber mittlerweile vom
Netz genommen. Person B möchte Person A die Inhalte der Seite
abkaufen und, mit Abänderungen, wieder auf eine eigene Website
schalten.
D.h. Person B möchte von Person A das Recht erwerben, die Inhalte zu nutzen (d.h. insbesondere zu verändern, zu veröffentlichen und zu verbreiten). Das ist in der Sache eine Lizenzvereinbarung.
Die Website enthält Texte und Bilder. Wenn Person B das alles
übernimmt, wie kann sich Person B absichern, dass diese Texte
und Bilder wirklich genutzt werden dürfen - also von Person A
nicht irgendwo abgekupfert wurden und B hätte dann das
Problem.
100%ige Sicherheit gibt es da nicht. Man kann aber die nachteiligen Folgen, die einen bei einer Rechtsverletzung treffen können, weitgehend abfangen, indem man:
von Inhalten, bei denen die Berechtigung von Person A bereits für einen Außenstehenden zweifelhat ist, die Finger läßt, und
sich von Person A vertraglich versichern läßt, dass Person A die erforderliche Berechtigung besitzt, die notwendig ist, um Person B die geplanten Nutzungsrechte zu verschaffen (dass insb. Person A der alleinige Urheber der Inhalte ist), und
sich vertraglich von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten freistellen läßt.
Selbst wenn A in einem Vertrag versichert, dass alle
verkauften Seiten ok und für B frei nutzbar sind - wie lässt
sich nachweisen, welche Seiten/Inhalte wirklich verkauft
wurden? Im Rechtsstreit könnte A doch behaupten „Dieses
strittige Bild war nie auf meiner Seite“.
Deshalb sollten die Texte und Abbildungen, an denen die Nutzungsrechte bestehen sollen, als Anlagen (Ausdruck, CD-ROM) zum Vertrag genommen werden.
sich von Person A vertraglich versichern läßt, dass Person A
die erforderliche Berechtigung besitzt, die notwendig ist, um
Person B die geplanten Nutzungsrechte zu verschaffen (dass
insb. Person A der alleinige Urheber der Inhalte ist),
Das verstehe ich nicht so ganz.
Was heisst, A hat die Berechtigung, um B die Nutzungsrechte zu verschaffen? Verschaffen heisst fuer mich: in der Zukunft, also nach Vertragsabschluss?
Oder war es falsch ausgedrueckt und muesste eigentlich heissen: A hat die Berechtigung, B die Nutzungsrechte zu übertragen? Irgendwie ist mir das nicht klar.
sich vertraglich von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der
Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten
freistellen läßt.
Das ist echtes Juristenlatein
Was bedeutet das auf Deutsch? Bedeutet das: Wenn Person C sagt: Diese Graphik ist von mir, schieb mal 1000 EUR Schadenersatz rueber, kann B diesen Schadenersatz dann auf A abwaelzen? Oder wie ist das gemeint?