Übernahme Wohngebäudeversicherung durch Mieter?

Hallo habe folgenden Passus in meinem Mietvertrag:

In der Miete sind die Betriebskosten gemäss Zweiter Berechnungsverordnung §27 Abs 1 Anlage 3 ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters nicht enthalten
Die Betriebskosten wie nachfolgend spezifiziert
…die laufenden öffentlichen Lasten, insbesondere Grundsteuer…
…und die Sach und Haftpflichtversicherungen…

Betrifft das auch die Wohngebäudeversicherung??

Hallo,

Ja, die Wohngebäudeversicherung oder Gebäudebrandversicherung gehört unter den Begriff Sach - und Haftpflichtversicherungen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]