Übernahme Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

Hallo
Folgender Fall:

Käufer kauft Haus, muss demnach anscheinend die Wohngebäudeversicherung übernehmen. Käufer kündigt sofort nach Erhalt der Unterlagen, da günstigeres Angebot. Verkäufer sagt, Kündigung ist nicht machbar, nach Rücksprache mit seiner Versicherung, da noch kein Grundbuchauszug, sondern nur Eintragungsbekanntmachung vorhanden ist. Der Käufer kann somit nicht versichert werden, und muss Versicherung übernehmen. Verkäufer will Geld dafür sehen. Ist das Grundpinzip seiner Erklärung richtig, und heißt also Übernahme auch gleichzeitig Pflicht zur Bezahlung an Verkäufer für bereits überwiesene Beiträge an die Versicherung?

Vielen Dank

Hallo,

„Käufer kauft Haus“ ist zu plump um eine passende Aussage treffen zu können.
War es ein „normaler“ Kauf oder eine Versteigerung oder eine Zwangsversteigerung oder hat er es im Lotto gewonnen?:smile:

Bei 2-en wäre es wie beschrieben, eine scheitet ganz aus und eine, da ist es ganz anders!

Lösung erfolgt nach der Werbung…Antwort!:wink:

VG René

Danke für die Antwort :smile:. Ein ganz normaler Kauf über Makler, keine Versteigerung oder so :smile:

Hallo,

dann:
http://www.versicherungtalk.de/hausrat-geb-ude/geb-u…

Die VVG Links sind am interessantesten!

Bis Grundbucheintrag Haftung gesamtschuldnerisch, ab Eintrag einen Monat Zeit zur Kündigung…:wink:

VG René

Käufer kauft Haus, muss demnach anscheinend die Wohngebäudeversicherung übernehmen.

Korrekt.

Käufer kündigt sofort nach Erhalt der Unterlagen, da günstigeres Angebot.

Das ist zu früh, da Käufer noch nicht Eigentümer.

Verkäufer sagt, Kündigung ist nicht machbar, nach Rücksprache mit seiner
Versicherung, da noch kein Grundbuchauszug, sondern nur Eintragungsbekanntmachung vorhanden ist.

Diese aussage ist falsch. Mit Eingang der Eintragungsbekanntmachung beginnt die FRist für das Sonderkündigungsrecht.

Verkäufer will Geld dafür sehen. Ist das Grundpinzip seiner
Erklärung richtig, und heißt also Übernahme auch gleichzeitig
Pflicht zur Bezahlung an Verkäufer für bereits überwiesene Beiträge an die Versicherung?

Wenn das so im Kaufvertrag geregelt ist, ja.

Bis Grundbucheintrag Haftung gesamtschuldnerisch, ab Eintrag
einen Monat Zeit zur Kündigung…:wink:

Danke für die Antworten. Immer dieses Beamtendeutsch, heißt Gesamtschuldner denn, das ich dem Verkäufer seine Beiträge erstatten muss? Die Versicherung hat die Kohle ja schon, was hieße, man müsste es dem Verkäufer überweisen. Oder bezieht sich die Gesamtschuld auf die unbezahlten Beiträge der Versicherung?

Hallo,

Die Versicherung hat die Kohle ja schon, was
hieße, man müsste es dem Verkäufer überweisen.

Hier trifft Gesetz auf Moral.
Gesamtschuldnerisch (bin kein RA und hoffe es fachlich richtig darzustellen) bedeutet, dem Vers. steht die Prämie zu und die holt sie sich von dem einen ODER dem anderen. An wen sie heran tritt ist ihr überlassen. Aber wenn einer nix hat, geht sie zum anderen!

Oder bezieht
sich die Gesamtschuld auf die unbezahlten Beiträge der
Versicherung?

Genau!

Fair wäre es (wenn Verkäufer einen Jahresbeitrag hatte!) die Zeiten vom Kauf an bis zum Grundbucheintrag (+1Monat) dem Verkäufer zu erstatten!
Muss man aber nicht, da die Vers. ja ihren Beitrag schon hat!
Moralisch wäre es aber besser!!!:wink:

VG René