Hallo
Folgender Fall:
Käufer kauft Haus, muss demnach anscheinend die Wohngebäudeversicherung übernehmen. Käufer kündigt sofort nach Erhalt der Unterlagen, da günstigeres Angebot. Verkäufer sagt, Kündigung ist nicht machbar, nach Rücksprache mit seiner Versicherung, da noch kein Grundbuchauszug, sondern nur Eintragungsbekanntmachung vorhanden ist. Der Käufer kann somit nicht versichert werden, und muss Versicherung übernehmen. Verkäufer will Geld dafür sehen. Ist das Grundpinzip seiner Erklärung richtig, und heißt also Übernahme auch gleichzeitig Pflicht zur Bezahlung an Verkäufer für bereits überwiesene Beiträge an die Versicherung?
Vielen Dank