Hallo,
mein LG arbeitet seit knapp 9 MOnaten in einer Zeitarbeitsfirma. Dort kommt es aber in letzter Zeit vermehrt zu Spannungen zwischen den Mitarbeiterinnen/ Chefin und ihm. Er wird nicht mehr vermittelt und muss inzwischen schon unbezahlten Urlaub nehmen, weil angeblich im Moment nichts zu tun wäre, komisch ist jedoch, das alle anderen immer Arbeit haben.
Nun fragen wir uns ob es nicht möglich wäre, zu einer anderen Zeitarbeitsfirma zu gehen und ob diese ihn dann mit einer Art Übernahmevertrag von der anderen ZA übernehmen könnte.
Hallo,
Nun fragen wir uns ob es nicht möglich wäre, zu einer anderen
Zeitarbeitsfirma zu gehen und ob diese ihn dann mit einer Art
Übernahmevertrag von der anderen ZA übernehmen könnte.
selbstverständlich kann er kündigen und bei einer anderen Firma anfangen. Was ist gemeint mit „mit einer Art Übernahmevertrag von der anderen ZA übernehmen“?
Wer soll da wen übernehmen?
Gruß
S.J.
und muss inzwischen schon unbezahlten Urlaub nehmen, weil angeblich im Moment nichts zu tun wäre
Wenn die Person so blöd ist, daß sie auf Druck vom Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nimmt (mit allen Folgen u.a. für die Sozialversicherungen), dann ist dieser Person nicht mehr zu helfen.
Korrekt wäre:
Sofern die Zeitarbeitsfirma nichts mehr für Person X zu tun hat, kann die Firma deren Arbeitsvertrag fristgemäß kündigen.
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, welche meist kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht für Mitglieder bietet, könnte sich lohnen.
Hallo,
das er kündigen kann ist klar, ob er dann jedoch so schnell (Kündigungszeit 4 Wochen) bei einer anderen ZA eingestellt wird, ist fraglich und da er, wenn er kündigt, ja nun mal kein AG bekommt ist das risikoreich.
Anderen Mitarbeitern wurde ein " Übernahmevertrag" bei einer anderen ZA(neu eröffnet von einer ehemaligen Mitarbiterin seiner ZA) offeriert.
Daher die Frage ob sowas überhaupt möglich ist.
Hallo,
naja, es ist ja nicht so, das er die Urlaubstage am Stück nehmen muss. Es ist z.B. so, das sie für 1 - 2 Wochen Arbeit haben, dann jedoch wieder mal für eine Woche nichts. Da ist eine Kündigung wegen Arbeitsmangel schlecht möglich.
Er kann jedoch auch keine Stunden für sein Zeitkonto ansammeln, geschweige denn Urlaub
Hallo,
Anderen Mitarbeitern wurde ein " Übernahmevertrag" bei einer
anderen ZA(neu eröffnet von einer ehemaligen Mitarbiterin
seiner ZA) offeriert.
Daher die Frage ob sowas überhaupt möglich ist.
selbstverständlich kann der Mitarbeiter kündigen und bei einer anderen Firma anfangen. Warum sollte das nicht möglich sein?
Gruß
S.J.
Blödsinn
Hallo
Er kann jedoch auch keine Stunden für sein Zeitkonto ansammeln, geschweige denn Urlaub
Das ist Blödsinn!
Hat der AN denn bzgl des Urlaubs etwas unterschrieben? Hier ist kein unbezahlter Urlaub zu nehmen, sondern es handelt sich um Annahmeverzug des Arbeitgebers (siehe: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… ). Der AN ist voll weiterzubezahlen, evtl, wenn vertraglich wirksam fixiert, können Minusstunden auflaufen, die bei Vertragsende im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Überstunden auszugleichen sind oder verfallen.
Auch bezahlter Erholungsurlaub wird ganz normal erworben. Tricky ist hier nur, daß der AN durch angeblich unbezahlte Arbeitstage den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen runterschraubt, was ein reduziertes Urlaubsentgelt zur Folge hat. Es sei denn, man wehrt sich.
Naheliegende Lösung: Eintritt in die Gewerkschaft (kann man in der Arbeitnehmerüberlassung immer mal gut gebrauchen) und rechtliche Beratung dort wahrnehmen. Zumal die üblicherweise anzuwendenden Tarifverträge Ausschlussfristen beinhalten, die Ansprüche verfallen lassen.
Also: Zack, zack zur Gewerkschaft.
Gruß,
LeoLo
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