Gilt folgende Formulierung in einem Übergabeprotokoll als Schuldeingeständnis und hat man somit die Pflicht, die vollen Kosten zu tragen?
„Kleines Zimmer, textiler Belag erheblich Flecke, nicht reparabel, verfärbt von Kabel, Belag muß erneuert werden, Angebot wird eingeholt. Kosten übernimmt Frau XY“