Übernahmeprotokoll bei Einzug

hallo,

gehen wir davon aus das Mr.X vor zwei Monaten in eine neue Wohnung eingezogen ist. Der Vermieter hatte ein Problem mit dem Vormieter, da dieser „einfach so“ ausgezogen ist. Der Vermieter bzw Hausmeister hat Mr.X versprochen, noch diverse Schönheitsreperaturen zu tätigen und anschließend, wenn alles i.O. ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Nun ist es so, das die Schönheitsfehler Mr.X garnicht stören.
Weder Mr.X noch der Vermieter haben sich seitdem aber darum gekümmert.

Sollte sich Mr.X darum kümmern? Also könnte er Nachteile bei einem späteren Auszug davon tragen, oder ist er auf der sicheren Seite, da es ja auch kein Übergabeprotokoll gab?

Hallo,

gehen wir davon aus das Mr.X vor zwei Monaten in eine neue
Wohnung eingezogen ist. Der Vermieter hatte ein Problem mit
dem Vormieter, da dieser „einfach so“ ausgezogen ist. Der
Vermieter bzw Hausmeister hat Mr.X versprochen, noch diverse
Schönheitsreperaturen zu tätigen und anschließend, wenn alles
i.O. ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Nun ist es so, das die Schönheitsfehler Mr.X garnicht stören.
Weder Mr.X noch der Vermieter haben sich seitdem aber darum
gekümmert.

Welche Schönheitsfehler müßte man sich denn da vorstellen?

Sollte sich Mr.X darum kümmern?

Je nach Art der Schönheitsfehler eventuell schon.

Also könnte er Nachteile bei
einem späteren Auszug davon tragen, oder ist er auf der
sicheren Seite, da es ja auch kein Übergabeprotokoll gab?

Unsicherer gehts fast nicht…wie will denn der Mieter beweisen, dass die „Schönheitsfehler“ bereits bestanden haben, als er eingezogen ist?
Mal so als Denkanstoß…

Gruß
Maja