Übernahmeprotokoll nötig?

Hallo,

bei meiner zukünftigen gebrauchten Eigentumswohnung steht nächste Woche die Übergabe (Verkäufer -> Käufer) an.
Sollte zu diesem Termin eine Art Übernahmeprotokoll geschrieben werden?

Der Ablauf erscheint mir sonst etwas „nackt“.
Schlüsselübergabe - und Tschüss …

Wer hat Erfahrung?

Grüße,
Andrea

Hallo,

gekauft wie besehen - oder so.
nach der übergabe ist sense.
vorher - das ist das zauberwort !

habe gerade gleiches vor.
da spricht man mal entwas net mit dem makler - ja schaden war ,mal
darauf die übrigen bewohner ja - aber 6 x !
wieso ? warum ?
und schon bist du schlauer.
beim durchgehen und kukken siehst du (vielleicht) viel
aber besser ist detektivische akribie.
t.

bei meiner zukünftigen gebrauchten Eigentumswohnung steht
nächste Woche die Übergabe (Verkäufer -> Käufer) an.
Sollte zu diesem Termin eine Art Übernahmeprotokoll
geschrieben werden?

Der Ablauf erscheint mir sonst etwas „nackt“.
Schlüsselübergabe - und Tschüss …

Wer hat Erfahrung?

Grüße,
Andrea

Hallo Andrea,

üblicherweise steht im Kaufvertrag, dass die Immobilie gekauft wird, wie gesehen. Da sie ja gebraucht ist, machen gesonderte Gewährleistungsregelungen gegenüber dem Verkäufer ja auch keinen Sinn.

Du solltest jedoch vorab die Wohnung genau untersuchen und nach Mängeln absuchen. Findest Du Mängel, solltest Du den Kaufpreis neu verhandeln.

Normalerweise macht man ein kurzes Protokoll, in dem man vermerkt, dass Wohnung inklusive aller Schlüssel ordnungsgemäß übergeben wurden.

Ciao
Andreas

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Hallo Andrea,

sollten irgendwelche Mängel existieren, die vor Deinem Einzug bekannt waren, so hat der Verkäufer zu haften und diese Mängel zu beseitigen.
Dies steht üblicherweise auch im Notarvertrag.

Ansonsten lässt sich die Anzahl der Wohnungs-, Briefkasten-, Keller- und sonstiger Schlüssel aufführen. Sowie, dass „alle“ Schlüssel übergeben wurden.

Weiterhin ist es ratsam die Gas- / Wasser- und Stromzählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten.
Aus Erfahrung: Die Energieversorger fragen auch Monate nach der Übergabe nach.
Nur so kann eine exakte Nebenkostenabrechnung (evtl. über die Hausverwaltung) erstellt werden.

Zuletzt sollte die Frage der Grundsteuerzahlungen für das Jahr in dem die Wohnung übergeben wurde geklärt werden.
Zahlen für das laufende Jahr muß derjenige Eigentümer, der das Objekt am Anfang des Jahres bewohnt hat (also der Verkäufer).
Fair ist es aber, wenn der Käufer ab Zeitpunkt der Nutzung diese Kosten übernimmt.

Grüße
Roman

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Andrea,

sollten irgendwelche Mängel existieren, die vor Deinem Einzug
bekannt waren, so hat der Verkäufer zu haften und diese Mängel
zu beseitigen.
Dies steht üblicherweise auch im Notarvertrag.

aber hallo !
Da hab ich mal ne frage: in der von mir ins auge gefassten eigentumswohnung, 8 parteien haus, hat es bereits einen wasserschaden gegeben, weitere werden folgen. liegt am stand der technik bei erstellung der leitungen.
was wenn nun in meiner oder der wohnung darüber ein schaden auftritt. haftet der VK ?
wie macht man das wasserdicht ? im vertrag meine ich
t.

Ansonsten lässt sich die Anzahl der Wohnungs-, Briefkasten-,
Keller- und sonstiger Schlüssel aufführen. Sowie, dass „alle“
Schlüssel übergeben wurden.

Weiterhin ist es ratsam die Gas- / Wasser- und
Stromzählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten.
Aus Erfahrung: Die Energieversorger fragen auch Monate nach
der Übergabe nach.
Nur so kann eine exakte Nebenkostenabrechnung (evtl. über die
Hausverwaltung) erstellt werden.

Zuletzt sollte die Frage der Grundsteuerzahlungen für das Jahr
in dem die Wohnung übergeben wurde geklärt werden.
Zahlen für das laufende Jahr muß derjenige Eigentümer, der das
Objekt am Anfang des Jahres bewohnt hat (also der Verkäufer).
Fair ist es aber, wenn der Käufer ab Zeitpunkt der Nutzung
diese Kosten übernimmt.

Grüße
Roman

Hallo,

bei meiner zukünftigen gebrauchten Eigentumswohnung steht
nächste Woche die Übergabe (Verkäufer -> Käufer) an.
Sollte zu diesem Termin eine Art Übernahmeprotokoll
geschrieben werden?

Der Ablauf erscheint mir sonst etwas „nackt“.
Schlüsselübergabe - und Tschüss …

Wer hat Erfahrung?

Grüße,
Andrea

Hallo Andrea,

sollten irgendwelche Mängel existieren, die vor Deinem Einzug
bekannt waren, so hat der Verkäufer zu haften und diese Mängel
zu beseitigen.
Dies steht üblicherweise auch im Notarvertrag.

aber hallo !
Da hab ich mal ne frage: in der von mir ins auge gefassten
eigentumswohnung, 8 parteien haus, hat es bereits einen
wasserschaden gegeben, weitere werden folgen. liegt am stand
der technik bei erstellung der leitungen.
was wenn nun in meiner oder der wohnung darüber ein schaden
auftritt. haftet der VK ?
wie macht man das wasserdicht ? im vertrag meine ich
t.

Hallo t.
Bei den Wasserleitungen handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Somit müsste die Hausgemeinschaft (also evtl. Rücklagen angreifen) haften, wenn die Gewährleistung abgelaufen ist und der Bauträger nicht mehr greifbar ist.
Wasserschäden sind jedoch i.d.R. über die Wohngebäudehaftpflicht bzw. über die Hausrat versichert. Würde da mal bei der Hausverwaltung nachhaken, falls vorhanden, und Einsicht in die Versicherungsunterlagen verlangen.

Gruß
Roman

Ansonsten lässt sich die Anzahl der Wohnungs-, Briefkasten-,
Keller- und sonstiger Schlüssel aufführen. Sowie, dass „alle“
Schlüssel übergeben wurden.

Weiterhin ist es ratsam die Gas- / Wasser- und
Stromzählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten.
Aus Erfahrung: Die Energieversorger fragen auch Monate nach
der Übergabe nach.
Nur so kann eine exakte Nebenkostenabrechnung (evtl. über die
Hausverwaltung) erstellt werden.

Zuletzt sollte die Frage der Grundsteuerzahlungen für das Jahr
in dem die Wohnung übergeben wurde geklärt werden.
Zahlen für das laufende Jahr muß derjenige Eigentümer, der das
Objekt am Anfang des Jahres bewohnt hat (also der Verkäufer).
Fair ist es aber, wenn der Käufer ab Zeitpunkt der Nutzung
diese Kosten übernimmt.

Grüße
Roman

Hallo,

bei meiner zukünftigen gebrauchten Eigentumswohnung steht
nächste Woche die Übergabe (Verkäufer -> Käufer) an.
Sollte zu diesem Termin eine Art Übernahmeprotokoll
geschrieben werden?

Der Ablauf erscheint mir sonst etwas „nackt“.
Schlüsselübergabe - und Tschüss …

Wer hat Erfahrung?

Grüße,
Andrea

Hallo Andrea,

sollten irgendwelche Mängel existieren, die vor Deinem Einzug
bekannt waren, so hat der Verkäufer zu haften und diese Mängel
zu beseitigen.

er haftet nur dann, wenn er den Mangel verschwiegen hat.

Dies steht üblicherweise auch im Notarvertrag.

im Notarverträgen über gebrauchte Immos steht idR ein Haftungsausschluss.

aber hallo !
Da hab ich mal ne frage: in der von mir ins auge gefassten
eigentumswohnung, 8 parteien haus, hat es bereits einen
wasserschaden gegeben, weitere werden folgen. liegt am stand
der technik bei erstellung der leitungen.
was wenn nun in meiner oder der wohnung darüber ein schaden
auftritt. haftet der VK ?
wie macht man das wasserdicht ? im vertrag meine ich
t.

Hallo t.
Bei den Wasserleitungen handelt es sich um
Gemeinschaftseigentum.

Nein, nur die Leitungen, die zur Versorgung der Wohnungen nötig sind und die durch Gemeinschaftseigentum führen. Die Leitungen innerhalb des Sondereigentums sind meistens Sondereigentum.

Somit müsste die Hausgemeinschaft (also

evtl. Rücklagen angreifen) haften, wenn die Gewährleistung
abgelaufen ist und der Bauträger nicht mehr greifbar ist.

Ist eine Leitung im Gemeinschaftseigentum undicht…

  • muss die Gemeinschaft die Leitung instand setzen.
  • Eigentümern gegenüber haftet sie nicht für aufgetretene Schäden.
    (im Gesetz ist keine schuldunabhängige Haftung der WEG vorgesehen.)
  • der Verwalter haftet u.U., wenn er bekannte Mängel nicht abgestellt hat und dadurch Schaden verursacht wurde.
  • die Gemeinschaft haftet u.U. wenn ihr eine Schuld bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nachgewiesen werden kann.

Gruß n.

gebrauchte Immobilien werden i.d.R. immer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Nach der Unterschrift kann man nur noch gegen den Verkäufer Ansprüche erheben, wenn er vorsätzlich erhebliche Mängel verschwiegen hat.
Der beste Weg - aber kostenpflichtig: Prüfung und Bewertung durch einen Fachmann. Das Ergebnis ist dann eine gute Grundlage für eventuelle Nachverhandlungen beim Verkäufer.
Du kaufst Dir keine Tüte Brausepulver!!! Hole Dir einen Fachmann (Architekt oder Bauingenieur). Auch der Gutachterausschuss der Stadt hat unabhängige Fachleute, die gegen Entgeld Prüfungen durchführen.
DIESES GELD IST GUT ANGELEGT!
Wenn die Prüfung Mängel aufdeckt, die alleine die Kosten für den Fachmann betragen, hat sich die Beauftragung schon gelohnt.

Alles Gute
Friedrich Pausch
[email protected]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]