Guten Tag,
Es wurde von Noch-Mieter ein Nachmieter für seine Wohnung gefunden. Der neue Mieter möchte in das bestehende Mietverhältnis eintreten (Hausverwaltung des Noch-Mieters ist einverstanden, Noch-Mieter kann einen Monat eher raus!)und ist bereit, alle anfallenden Renovierungsarbeiten, die ja eigentlich dem Noch-Mieter obliegen, zu übernehmen. Im Folgenden wären dies: das Streichen (in weiß) und / oder Tapezieren (Rauhfaser) der Wände und Decken, sowie das Streichen (in weiß)der Heizkörper und der Türzargen (da Noch-Mieter im 6ten Jahr dort lebt). Im Gegenzug dazu, überlässt Noch-Mieter dem Nachmieter sämtliche Einrichtungsgegenstände und eine komlette Küche, kostenfrei.
Nun möchte er dies gerne schriftlich, als eine Art „Übernahmevereinbarung“, festhalten. Er möchte sich dabei aber an die Regeln halten. Was darf er also schreiben? Bis wo hin kann er sich absichern und von den Pflichten entbinden lassen? Was ist rechtens?
Er möchte die Wohnung sozusagen so verlassen, wie sie ist, und für nichts zur Verantwortung gezogen werden können. Der Nachmieter wurde über den Zustand der Wohnung informiert und erklärt sich einverstanden.