Übernahmevertrag nach Ausbildung

Hallo…

Also… ich habe folgendes problem…

Ich habe meine Prüfung zum ausbildungsberuf drucker erfolgreich absolviert, und auch am 24.6.10 von der zuständigen IHK mein prüfungszeugniss bekommen.

Mündlich war schon mit meinem AG besprochen das ich weiter im betrieb beschäftigt werde.

letztendlich ist es dann am 28.6.10 zu einem schriftlichem 1 jahr befristetem arbeitsvertrag gekommen in dem der 1.7.10 als beginn des arbeitsverhältnises steht.

Soweit dacht ich ist alles gut… Lehre erfolgreich beendet und ab 1.7.10 dann geselle

Aber heute kriege ich in der firma mitgeteilt das ich doch morgen bitte zu meinem AG mit dem Jetzigem arbeitsvertrag kommen soll, der dann vernichtet werden soll und ein neuer abgeschlossen werden soll wo als änderung der 1.8.10 als arbeitsbeginn stehen soll, da mein ausbildungsvertrag ja noch bis 31.7.10 laufen würde… ???

Ist das rechtens ???

Ist das nicht so das ab dem tag meiner bestanden prüfung (24.6.10) das ausbildungsverhältniss beendet ist ???

Zudem hab ich mal gehört das ich sobald ich schriftlich hab das ich die prüfung erfolgreich bestanden habe und am nächsten tag auf die arbeit komme und einstempel muß der AG mir automatisch einen unbefristeten arbeitsvertrag geben !?!?

Das wäre dann ja so der fall da ich am 24. mein prüfungszeugnis bekommen habe und am 28. erst meinen vertrag unterschrieben habe ?!?!

Naja das erst mal sekundär…

viel wichtiger ist die oben gestellte frage… ist das mit dem datum des arbeitsbeginn rechtens ???

Bitte um schnelle antwort da ich mnorgen zu meinem AG kommen soll und den alten vertrag mit ihm vernichten soll und einen neuen abschließen und ich mich kein stück in der sache auskenne…

Danke schon mal im voraus

Lg Crown08

Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (Tag der Prüfung, nicht Tag der Zeugnisübergabe!) gilt das Ausbldungsverhältnis als beendet.

Im Hinblick auf den neuen Vetrag kann ein Starttermin frei vereinbart werden, allerdings heißt das im konkreten Fall, dass du vorübergehend arbeitslos bist.

Arbeitgeber argumentieren gern so wie im hier beschriebenen Fall, da sie so übergangsweise eine günstige Fachkraft beschäftigen können, dies ist jedoch nicht rechtens.

Ein Hinweis am Rande:
Nimmt man am dem der Prüfung folgenden Tag die Arbeit auf, ohne das ein Vertrag besteht oder der Arbeitgeber widerspricht, gilt dies als stilles Anerkenntnis einer Anstellung. Daraus lässt sich sicherlich etwas basteln.

Fazit:
Weiterhin auf den Vertragsbeginn zum 01.07. pochen und gleichzeitig den Zeitraum ab dem 25.06. anteilig mit dem Angestelltengehalt vergüten lassen. Dies ist geltendes Recht!