Übernimmt das Amt Renvierung Kosten ?

Moin, Moin,
Mein Fall setze ich so .
Herr + Frau B.warten seid ca. 1 Jahr auf ihre Rente !( Behörden haben leider zuviel zutun, da die Fälle kompliziert sind ! )Nun bekommen sie vom Amt solange Hartz IV jetzt schreibt das Amt sie
sollen in eine andere Wohnung ziehen die kleiner ist ,aber genauso teuer !
Familie B. kann die Wohnung locker zahlen wenn die Rente durch ist ! Sie hat auch sehr viel Geld in die Renovierung gesteckt .Die neur muss auch renoviert werden .
Danke für die Hilfe !
Anne

Hallo Anneliese,
Vorbemerkung: Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet:
Herrn A. und Frau B. würde ich spontan raten, erstmal Widerspruch einzulegen, und zwar mit der Begründung, dass ja die Hartz-IV-Zahlung nur dem Umstand geschuldet ist, dass sich die Rentenberechnung von Amts wegen verzögert hat, durch den Umzug keinerlei Kostenersparnis für das Amt entsteht bzw. Folgekosten für das Amt (hier vermutlich Renovierungskosten) entstehen könnten/würden.
Des weiteren sollten die beiden sich anwaltlich beraten lassen, welche Möglichkeiten sie haben, die Rentenberechnung zu beschleunigen, da mir ein Jahr zur Ermittlung (auch bei schwieriger Problemstellung) zu lang erscheint.
MfG BM

Hallo

Vorbemerkung: Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet:
Herrn A. und Frau B. würde ich spontan raten, erstmal
Widerspruch einzulegen, …

… und auch ruhig Klage beim Sozialgericht einlegen, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Es entstehen keine Gerichtskosten, und wer sich logisch auszudrücken weiß, muss dort auch keinen Antwalt haben. Dadurch hat man keinerlei Kostenrisiko. Mit einem nicht ganz kleinen Zeitaufwand müsste natürlich gerechnet werden.

(Ob man in sozialen Angelegenheiten so leicht einen guten und engagierten Antwalt findet, bezweifele ich ein wenig)

Viele Grüße
Simsy