Übernimmt die ARGE meine Miete bei 25m² 1 Z. ?

Hey alle :smile:

ich habe gerade hier dsa Forum gefunden und gesehen, dass es hier recht bemerkenswerte Hilfestellungen gegben werden. so… in der Suchfunktion st viel zu sehen darüber das ARGe mieten ubernimmt etc aber nun zu meiner Miete!!!:wink:

Ich war bis vor kurzem in einer Schule und habe Bafög bekommen… jetzt binsch vorzeitig entlassen worden wegen zu guter Leistungen und kriege aufgrund dessen keins mehr… Derzeit unterstützt mich mein Freund… Der nicht bei mir wohnt aber mich nicht hängen lassen möchte… er ist selber Azubi und verdient 450 € nur… :frowning: Ich mache ab 07.2010 mein ABI ud möchte anschließend studieren… Ab dem 07/2010 übernimmt ja BAFÖG wieder ab was ist jetzt in der Zwischenzeit?? Ich gehe derzeit in einem 120€ Verhältnis arbeiten.

DATEN:

Alter: 19 25m² 1 Zimmer Wohnung = 285€ warm, plus Strom 40€= 335€ weiblich…

Brauche ich überhaupt den Arbeitsvertrag über meine Arbeit? oder wer würde mich jetzt stützen vorrübergehend?

Zum Sozialamt kann ich nicht, da ich das ungern möchte und die sagen, dass ich bis zu minem 25 Lebensjahr bei meinen Eltern bleiben kann aber solange ich das packe alles würde keiner was sagen…-.- Ich kann aber nich mehr nach hause…, private Gründe…

Ich würde mich über jede Hife freuen… :smile: lg Angie

Hallo Angie,

also grundsätzlich hört sich das so an, als wenn du Anspruch auf AlgII hast.

Die Aussage des Sozialamtes (die du erwarten würdest) wäre bei der Arge die gleiche, aber nur wenn du noch in der elterlichen Wohnung lebst. Da ich das aber so verstehe, dass du ja bereits eine eigene Wohnung bewohnst, ist das eigentlich kein Problem. In wie weit die Miete angemessen ist, kann ich dir nicht sagen, weil das vom Wohnort und der dort ortsüblichen Miete abhängig ist. Aber auch wenn die Wohnung zu teuer wäre, übernimmt die Arge die Miete mit der Auflage, dass du dir in einer bestimmten Frist (in der Regel 6 Monate) „angemessenen Wohnraum“ suchst.

Den Vertrag über deinen 400€-Job musst du auf jeden Fall vorlegen. Wenn das Gehalt immer gleichbleibend ist, kann dir der Arbeitgeber das bescheinigen, dann brauchst du nicht monatlich die Nachweise darüber vorlegen.

Geh einfach morgen mit deinem Personalausweis zur Arge und stelle den Antrag (ist ja auch wichtig wg Krankenkasse usw oder läuft die noch mit über die Eltern?).

Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal an mich wenden.

Gruß

Emerson778

Ja die KRankenkasse laeuft über meine Mutter… :smile: … … das problem ist das es ein 120 € Job ist und es nur vorrübergehend sein soll da ich ab dem 07/2010 wieder bafög bzeiehen werde. Ich habe leider noch keinen ARbeitsvertrag … kriege Ihn erst die Tage… ich abreite derzeit einfach so da … Ist ein schulkiosk und kriege tagesabschlaege… hm… ich weiß slebst nicht ganz weiter… ich rufe morgen frü direkt mal bei der arge an was die sagen…

Wenn es keinen Vertrag gibt, muss dir der Arbeitgeber halt monatlich bestätigen (Lohnabrechnung oder Quittung) wie hoch dein Gehalt war. Oder man nutzt die entsprechenden Vordrucke der Arge, die der Arbeitgeber ausfüllen kann.