Übernimmt die GOZ 2012 auch Veneers?

Hallo,

wie ich von meiner Zahnärztin erfahren habe, gibt es ab dem 1.1.2012 eine neue GOZ.
Verstehe ich das richtig, dass dann auch Veneers übernommen werden?
Hier der Wortlaut:
„Durch die Leistungen nach den Nummern 2150 bis 2170 und
2200 bis 2220 sind folgende zahnärztliche Leistungen abgegolten:
Präparieren des Zahnes oder Implantats, Relationsbestimmung,
Abformungen, Einproben, provisorisches Eingliedern,
festes Einfügen der Einlagefüllung oder der Krone
oder der Teilkrone oder des Veneers, Nachkontrolle und Korrekturen.
Die Leistung nach der Nummer 2200 umfasst auch die Verschraubung
und Abdeckung mit Füllungsmaterial.
Zu den Kronen nach den Nummern 2200 bis 2220 gehören
Kronen (Voll- und Teilkronen) jeder zahntechnischen Ausführung“

Vielen Dank im Voraus!

Servus

Veneers werden von der privaten Versicherungswirtschaft gerne als Wunschbehandlungen verstanden und deshalb dem privaten Bereich (nicht notwendig) zugeordnet. Ich würde den Heil- und Kostenplan vorher der Versicherung vorlegen.

Gruß

Kai Müller

Laut GOZ Text ist es ab 2012 im Leistungstext enthalten, davor war da nüchts. Hast du keine sparsame Private dann sollte es übernommen werden.

Das selbe gilt für andere Leistungen die davor nicht im Leistungskatalog enthalten waren.

Gruß

2 Like

Hallo Dea,

nur weil es jetzt wörtlich in der GOZ steht, ändert sich an der Kostenübernahme durch die PKV nichts.

Entscheidend ist immer, ob diese Behandlung medizinisch notwendig ist.
Veneers werden oft aber aus rein kosmetischen Gründen gemacht. Da gibts dann nichts. Egal ob nach GOZalt 222 analog oder GOZneu 2220 + 2197.

Grüße, Bernhard

Ich hatte da wohl einen Denkfehler, danke :smile:
Die GOZ ist ja nur die Ordnung zur Abrechnung, was die PKV und bei mir auch Beihilfe daraus macht, kann ja die Versicherung und die BeihilfeVO regeln…
Schade, wollte mich schon freuen…