Ich bin gerade umgezogen und hatte heute meine Wohnungsabgabe der alten Wohnung. Leider hat das alles nicht so geklappt, wie ich wollte, da eine Wand relativ viele zugespachtelte Löcher aufwies. Nun meinte der Vermieter, dass er die Wohnung so nicht übernehmen würde. Jetzt habe ich eine Woche Zeit, die Wohnung entweder selbst zu tapezieren oder von einem Maler in Stand setzen zu lassen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Übernimmt sowas die Hausratversicherung?
Wo denkst du hin?
Das ist doch keine Versicherung um deine Wohnung zu verschönern! Guck in deine Bedingungen, da stehen versicherte Gegenstände und Gefahren drin. Und ganz sicher wirst du keine Klausel finden die sagt das du bei Umzug die Wohnung renoviert bekommst. Es sei denn es lag ein Schaden gemäß Bedingungen vor. Viel Spaß beim Renovieren!
MFG
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Na, na, wir wollen doch nicht gleich so lakonisch werden. Ich wollte eigentlich nur eine Antwort, nicht direkt eine Belehrung, was mir einfallen würde überhaupt auf die Idee zu kommen so eine Frage zu stellen…
Aber Schwamm drüber - erst mal Danke für die schnelle Antwort. Im Grunde genommen ist es eine Beschädigung der Wohnung, weil die Wände zugespachtelt wurden. Wäre ein Waschbecken kaputt gegangen hätte die Versicherung doch auch bezahlt, oder?
Wo denkst du hin?
Das ist doch keine Versicherung um deine Wohnung zu
verschönern! Guck in deine Bedingungen, da stehen versicherte
Gegenstände und Gefahren drin. Und ganz sicher wirst du keine
Klausel finden die sagt das du bei Umzug die Wohnung renoviert
bekommst. Es sei denn es lag ein Schaden gemäß Bedingungen
vor. Viel Spaß beim Renovieren!
Aber Schwamm drüber - erst mal Danke für die schnelle Antwort.
Im Grunde genommen ist es eine Beschädigung der Wohnung, weil
die Wände zugespachtelt wurden. Wäre ein Waschbecken kaputt
gegangen hätte die Versicherung doch auch bezahlt, oder?
nein!
weil kein feuer,wasser,sturm-schaden. bestenfalls phv-schaden wenn mietsachschäden mit versichert sind.
Hallo Paula,
und bei einem Haftpflichtschaden muss ein Verschulden vorliegen, wobei Vorsatz ausgeschlossen ist. Und Löcher in der Wand haben für mich regelmäßig Vorsatzcharakter.
also, um einen Schaden über deine Hausratversicherung regulieren zu können musst du dir zuerst folgende Fragen beantworten:
Ist die versicherte Sache beschädigt (Einrichtung, Tapeten, usw)
-> Nein, denn die Hauswand ist beschädigt, also Wohngebäudeversicherung
Ist der Schaden durch eine versicherte Gefahr eingetreten?
-> Nein, denn weder durch Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder Überspannung, noch durch eine Folge dessen
Wenn du eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten kannst, dann ist es ein Hausratschaden.
Anders sähe es bei einem Waschbecken aus, wenn du bsp. ne Bohrmaschine fallen lässt. Dann ist es aber auch ein Haftpflichtschaden.
Bohrlöcher zählen im Übrigen auch zu „normalem Wohngebrauch“. Und sind daher absolut nicht versichert.
Vielleicht findest Du einen Jäger o.dgl der erklärt in Deiner Wohnung aus Versehen seine Schrotflinte ausgelöst zu haben…
M.E. die einzige Möglichkeit für Dein Lochproblem eine Ersatzpflicht zu konstruieren