Hallo,
meine Tochter (17)ist seit geraumer zeit stark sehbehinder/blind.
Ein großes hobby von ihr war immer radfahren. Das ist nun nicht mehr möglich.
Wir möchten uns deshalb gern ein Tandem anschaffen.
Hat jemand Erfahrung mit der Übernahme durch eine Krankenkasse?
Vielen Dank
Caro
Hallo,
das könnte vielleicht als Teilhabe-Leistung gem. § 55 oder § 58 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__55.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__58.html
zuschußfähig sein.
Über die Zuschußfähigkeit und evtl. Kostenträger solltest Du Dich bei deiner örtlich zuständigen Reha-Servicestelle beraten lassen.
http://www.reha-servicestellen.de/
&Tschüß
Wolfgang
Ein großes hobby von ihr war immer radfahren. Das ist nun nicht mehr möglich.
Wir möchten uns deshalb gern ein Tandem anschaffen.
So sollte man der KK gegenüber nicht argumentieren, damit produziert man eine Ablehnung. Es ist nicht Aufgabe der GKV Hobbys zu finanzieren.
Na ich hatte ja auch eher gedacht, dass jeder Mensch das Recht haben sollte auch das Haus zu verlassen. Da die Situation noch neu ist, findet sie sich alleine eben nicht zurecht und Bewegung gehört für mich eben nicht nur zum Hobby sondern zum Alltag dazu.
Na ich hatte ja auch eher gedacht, dass jeder Mensch das Recht haben sollte auch das Haus zu verlassen.
Das hat der Mensch mit Sicherheit. Aber ob die GKV die Plficht hat ein „Hobby“ zu finanzieren ist die zweite Frage. Deswegen wollte ich darauf hinweisen, dass die Wortwahl gegenüber der Krankenkasse entscheidend sein kann. Da ist der Begriff der „Teilhabe“, der bereits erwähnt wurde, sicherlich sinnvoller.
Hallo,
vielen Dank für ihren Hinweis. Gewöhnlich rede/schreibe ich wie ich denke.
Ist dann wohl angeraten, die Worte vorher zu überdenken, wenn man solche Anträge stellt.
hobby war jetzt für mich nur der Ausdruck für etwas, was sie definitiv nicht mehr und nicht mehr alleine ausüben kann. Daraufhin ist sie natürlich auch psychisch etwas angegriffen. Ihr fehlt halt auch bewegung.
War etwas unglücklich formuliert
Es ist nicht Aufgabe der GKV
Hobbys zu finanzieren.
Ob es Aufgabe der GKV ist, sei mal im konkreten Einzelfall dahingestellt. Zur Klärung der Kostenträgerschaft gibt es Reha-Servicestellen.
Wenn man aber das Wort „Hobby“ durch Freizeitgestaltung ersetzt, sollte Dir aber bei einem Blick in den von mir weiter unten verlinkten § 58 SGB IX klar werden, daß dies sehr wohl eine Telhabeleistung sein kann.
So zB „Neumann/Pahlen, Sozialgesetzbuch IX“, § 58, Rn.4:
„Die Nr. 2 der Vorschrift ist Ausdruck der Zielsetzung, dass der bM auch von Geselligkeit, Unterhaltung und kulturellen Veranstaltungen nicht ausgeschlossen sein soll.“
Hallo Wolfgang,
Wenn man aber das Wort „Hobby“ durch Freizeitgestaltung
ersetzt, sollte Dir aber bei einem Blick in den von mir weiter
unten verlinkten § 58 SGB IX klar werden, daß dies sehr wohl
eine Telhabeleistung sein kann.
genau darum ging es mir. Die Wortwahl dürfte bei einer solchen Antragstellung nicht unerheblich sein. Wenn das Wort „Hobby“ im Antrag erscheint, scheint der Ausgang präjudiziert, „Teilhabe“ könnte sich deutlich besser auswirken.
Gruß
Nordlicht
ja tante rocky,
dein kind scheint eine sog. „edelbehinderung“ zu haben. psychisch etwas angeschlagen" „im fehlt bewegung“ …
mein kind, schwerstbehindert, wäre froh in aufrechter haltung am leben teilnehmen zu dürfen.psychische unpässlichkeiten und leichtes übergewicht würde es gerne dafür in kauf nehmen.
sei unbesorgt, bei entsprechend medizinisch festgestellten bedarf an hilfsmitteln zur gleichberechtigten teilhabe am leben (was man darunter auch immer genau verstehen mag!) werden die kosten von den krankenkassen übernommen.paragrafenreiten muss man nur, „wenn oben erwähnte bedarfe entfernt eintreten könnten im einklang mit den derzeitigen ideellen vorstellungen der eltern.“
dein kind, mein kind: beide erhalten bzw. werden alle hilfsmittel erhalten die sie benötigen um gleichberechtigt mit ihrer nichtbehinderten umwelt leben zu können. sei unbesorgt.
wo du dir und deinem kind ganz sicher ärger und viel verlorene lebenszeit einhandeln wirst ist: wenn du dinge verlangst die du ohne der behinderung deines kindes auch nicht von der öffentlichkleit oder deine nachbarn verlangt hättest.
auch das ist inklusion.
so long,
mkm
Hallo,
ich glaube nicht, dass die Kasse für die Bereitstellung eines Fahrrads, in diesem Falle ein Tandem, aufkommen wird. Es handelt sich nicht um ein Hilfsmittel, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz Behinderung ermöglichen soll.
Und wenn ich ganz ehrlich bin, unter dem Aspekt, dass manche Schwerst-behinderten erhebliche Kämpfe ausfechten müssen um an Hilfsmittel zu kommen, die Ihnen per Gesetz zustehen, dann muss ich sagen, ist die Anschaffung eines Tandems eine Ausgabe, die man wirklich selbst tätigen sollte.
Ich kann die Frage natürlich verstehen und aus der Sicht des Fragestellers auch nachvollziehen, mehr aber auch nicht.
Gruss
Czauderna