Übernimmt die Versicherung?

Hallo,

Person A und B machen zusammen eine Kanutour. Nun fällt Person A ins Wasser und kommt alleine nicht mehr aus dem Wasser, Person B reicht ihm die Hand lässt in dann aber wieder los :wink:, man könnte auch sagen, er rutschte ab und viel ein zweites mal ins Wasser, nur diesesmal blieb die Brille (300Euro) nicht auf der Nase und war weg…

Übernimmt die Haftpflicht von Person B diesen Schaden?
Welcher Fall müsste den eintretten damit die Versicherung von B das übernimmt? Problem ist ja das die Brille nicht mehr da ist, falls die Versicherung die brille sehen will…

Danke für eure hilfe
Michi

Übernimmt die Haftpflicht von Person B diesen Schaden?

Höchstwahrscheinlich nicht.

Welcher Fall müsste den eintretten damit die Versicherung von
B das übernimmt?

Gar keiner. B hat einen Rettungsversuch unternommen, dafür kann man ihn nicht in Regreß nehmen.

Problem ist ja das die Brille nicht mehr da
ist, falls die Versicherung die brille sehen will…

Eine Rechnung wird es wohl doch geben.

die versicherung zahlt mangels anspruchsgrundlage nicht und eine anleitung zum versicherungsbetrug gibt’s hier nicht.

In einem ähnlichen Fall, hat die Versicherung meines Sohnes die Brille seines Freundes bezahlt.