Guten Tag,
ein Freund hat während einer Reise einen Beutel mit mehreren Büchern, die er aus der Bibliothek ausgeliehen hatte, verloren oder wurde geklaut, oder ein Naturereignis hat die Bücher unbrauchbar gemacht.
Da er nun zu jeden Buch zusätzlich noch eine enorme Einarbeitungsgebühr zahlen muss, würde er gerne den Fall über seine Haftpflichtversicherung regeln.
Frage: Geht das unter dem Umstand, dass es ausgeliehene Bücher sind? Und muss irgendwo Verlustmeldung vorliegen?
Andere Option: Er ist sich 1000% sicher, dass er die vielen Bücher abgegeben hatte, sind aber im Magazinbestand der Bibliothek nicht auffindbar - macht es Sinn hier eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass man die Bücher abgegeben hat?
Vielen Dank für Eure Mühe, er ist total verzweifelt-das vor Weihnachten!!