Hallo!
Also ersteinmal zahlst Du nicht an Die „Agentur für Arbeit“ zurück, sondern an den Geldgeber, nämlich das Jobcenter. Das ist eine andere Behörde!
2. Kann die Kaution und nur als Darlehen gewährt werden.
Das bedeutet dass man Dir zwischen 10 und 30 Euro monatlich von Deiner Regelleistung abzieht, um die Kaution abzutragen, für die das Jobcenter in Vorleistung geht. Ist die Kaution getilgt, gehört die Rückzahlung dann Dir.
Das JC kann die Kautionsübernahme ablehnen wenn:
Du z-B.schonmal eine Kaution bekommen, aber die Wohnung verwüstet hinterlassen hattest.
Oder wenn es sich um einen Untermietvertrag handelt, Oder wenn es Dir eine vergleichbare Wohnung beschaffen kann ohne Kaution.
Üblich sind bis zu 3 Monatsmieten. Also 3fache Miete. Mehr wirst Du nicht durchbekommen. Bei Untermietverträgen ist es unüblich Kaution zu verlangen. Da kann man versuchen 1 Monatsmiete als Kaution zu beantragen. Wie gesagt: Automatisch geht gar nichts! Du solltest Deinem Sachbearbeiter sagen und schriftlich durch den Vermieter bestätigen lassen dass Du die Kaution brauchst.
Lasse Dir bestätigen, dass sie übernommen wird und mit wieviel Rückzahlung monatlich Du rechnen musst. Mehr Abtrag als max. 30 Euro monatlich musst Du nicht hinnehmen! Vielleicht kannst Du 20 Euro monatlich aushandeln.
Gruß
Gwenhyfar