Hallo,
übernimmt eigentlich die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers im Falle eines durch den Geschädigten selbst verschuldeten Unfalls mit einem von ihm in Anspruch genommenen Mietwagen auch die dann anfallende Selbstbeteiligung, die ja in der Regel wesentlich höher ist als bei dessen eigenem Wagen?
Dies wäre vor allem für den Fall interessant, dass der Geschädigte mit dem Mietwagen fährt und ein fremdverschuldeter Schaden daran eintritt, für den jedoch z. B. aufgrund von Fahrerflucht niemand haftbar gemacht werden kann.
Danke für eine kurze Info,
Martin