Übernimmt KFZ-Haftpflicht die SB eines Mietwagens?

Hallo,

übernimmt eigentlich die KFZ-Haftpflicht des Unfallverursachers im Falle eines durch den Geschädigten selbst verschuldeten Unfalls mit einem von ihm in Anspruch genommenen Mietwagen auch die dann anfallende Selbstbeteiligung, die ja in der Regel wesentlich höher ist als bei dessen eigenem Wagen?

Dies wäre vor allem für den Fall interessant, dass der Geschädigte mit dem Mietwagen fährt und ein fremdverschuldeter Schaden daran eintritt, für den jedoch z. B. aufgrund von Fahrerflucht niemand haftbar gemacht werden kann.

Danke für eine kurze Info,

Martin

Hallo,

übernimmt eigentlich die KFZ-Haftpflicht des
Unfallverursachers im Falle eines durch den Geschädigten
selbst verschuldeten Unfalls mit einem von ihm in Anspruch
genommenen Mietwagen auch die dann anfallende
Selbstbeteiligung, die ja in der Regel wesentlich höher ist
als bei dessen eigenem Wagen?

eine Selbstbeteiligung zahlt man, wie der Name schon vermuten lässt, immer selbst.

Dies wäre vor allem für den Fall interessant, dass der
Geschädigte mit dem Mietwagen fährt und ein fremdverschuldeter
Schaden daran eintritt, für den jedoch z. B. aufgrund von
Fahrerflucht niemand haftbar gemacht werden kann.

In einigen Fällen kann auch die Verkehrsopferhilfe für Sachschäden am Fahrzeug eintreten. Der Fonds für Unfallschäden durch nicht ermittelbare oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge springt bei Fahrerflucht aber nur dann auch für Sachschäden ein, wenn bei dem Unfall ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

Gruß,
Woody

Mir ist schon klar, dass man die Selbstbeteiligung gegenüber dem Kaskoversicherer selbst zu tragen hat. Die Frage ist aber, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners, die dem Geschädigten hier den Mietwagen zahlt, auch dessen Selbstbeteiligung übernimmt, wenn diese höher ist als bei seinem eigenen Fahrzeug, welches der Geschädigte ja nur bedingt durch den vom Haftpflichtversicherungsnehmer verursachten Unfall nicht fahren kann - es geht quasi hier um die Frage, ob die SB gemeinsam mit den Mietwagenkosten als Scheden beim Gegner geltend gemacht werden kann.

???

Mir ist schon klar, dass man die Selbstbeteiligung gegenüber
dem Kaskoversicherer selbst zu tragen hat.
Die Frage ist aber,
ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners, die dem
Geschädigten hier den Mietwagen zahlt, auch dessen
Selbstbeteiligung übernimmt, wenn diese höher ist als bei
seinem eigenen Fahrzeug, welches der Geschädigte ja nur
bedingt durch den vom Haftpflichtversicherungsnehmer
verursachten Unfall nicht fahren kann

Wenn der Unfallgegner an dem Unfall schuld ist,
zahlt dessen Kfz-Haftpflicht den Schaden.
Daher fällt für den Geschädigten kein Selbstbehalt an!

Ich glaube, dass meine Frage noch nicht ganz klar ist… ich versuchs mal etwas deutlicher zu formulieren:

  1. A verursacht einen Unfall an Fahrzeug von B!

  2. Haftpflicht von A übernimmt den Schaden am Fahrzeug von B

  3. Haftpflicht von A zahlt B auch einen Mietwagen, weil das Fahrzeug von B ja kaputt ist.

  4. B verursacht mit dem Mietwagen einen Unfall bzw. der Mietwagen wird zerkratzt und die Mietwagengesellschaft will nun von B die Selbstbeteiligung, die B selbstverständlich zahlt, da er ja einen Mietwagenvertrag geschlossen hat, wo dies so geregelt ist.

  5. Nun hat B durch die Mietwagen-Selbstbeteiligung einen Schaden, der ihm nicht entstanden wäre, wenn es sein eigenes Fahrzeug wäre, weil er für dieses eine wesentlich geringere SB abgeschlossen hat. Kann er folglich diese Mietwagen-SB dem Haftpflichtversicherer von A in Rechnung stellen, weil A ja an allem Schuld ist, indem er den Unfall am eigenen Fahrzeug von B verursacht hat?

Hallo,
OT: was es nicht alles gibt

Mietwagengesellschaft will nun von B die Selbstbeteiligung,

Was wurde mit der Versicherung bezüglich des Mietwagens ausgehandelt? Warum hat man keinen ohne (sofern es das noch gibt) oder mit niedrigerer Selbstbeteiligung genommen?

Cu Rene

Ich glaube, dass meine Frage noch nicht ganz klar ist… ich
versuchs mal etwas deutlicher zu formulieren:

Das finde ich toll. Jetzt ist es zumindest klar, dass es sich um 2 verschiedene Unfälle handelt!

  1. A verursacht einen Unfall an Fahrzeug von B!

  2. Haftpflicht von A übernimmt den Schaden am Fahrzeug von B

  3. Haftpflicht von A zahlt B auch einen Mietwagen, weil das
    Fahrzeug von B ja kaputt ist.

  4. B verursacht mit dem Mietwagen einen Unfall bzw. der
    Mietwagen wird zerkratzt und die Mietwagengesellschaft will
    nun von B die Selbstbeteiligung, die B selbstverständlich
    zahlt, da er ja einen Mietwagenvertrag geschlossen hat, wo
    dies so geregelt ist.

  5. Nun hat B durch die Mietwagen-Selbstbeteiligung einen
    Schaden, der ihm nicht entstanden wäre, wenn es sein eigenes
    Fahrzeug wäre, weil er für dieses eine wesentlich geringere SB
    abgeschlossen hat. Kann er folglich diese Mietwagen-SB dem
    Haftpflichtversicherer von A in Rechnung stellen, weil A ja an
    allem Schuld ist, indem er den Unfall am eigenen Fahrzeug von
    B verursacht hat?

Nun dieser 2. Schaden hat mit dem 1. Unfall überhaupt nichts zu tun.
Daher kann man auch keine Schadensregulierung erwarten.

Gruß Merger

Mir ist schon klar, dass man die Selbstbeteiligung gegenüber
dem Kaskoversicherer selbst zu tragen hat. Die Frage ist aber,
ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners, die dem
Geschädigten hier den Mietwagen zahlt, auch dessen
Selbstbeteiligung übernimmt,

Warum sollte sie das tun ? Der zweite Unfall hat doch mit dem ersten überhaupt nichts zu tun.